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19. Juni 2004 (Bundespolitik)

Schutz bei Hausverkäufen

Mieterforum fordert Ausdehnung der Sperrfrist - Noch vor wenige Jahren war die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen das größte Schreckgespenst der MieterInnen. Denn wenn beispielsweise in einem 10-Parteien-Haus alle Wohnungen einzeln verkauft werden, gibt es 10 neue Eigentümer und - theoretisch - 10 mal Eigenbedarf. Bei der aktuellen Verkaufswelle im Ruhrgebiet hat sich das Bild gewandelt. Jetzt zittern die Mieter: „Hoffentlich werden wir umgewandelt, dann finden wir 8 Jahre Gnade.“

Denn von den Verkäufen betroffen ist in erster Linie ein Haustyp, der besonders an der Ruhr weit verbreitet, von den Gesetzen aber unzureichend geschützt ist: Das kleine Mehrfamilienhaus.
Wer umgewandelt wird, den schützt eine - vergleichsweise lange - Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen. Wird aber hausweise verkauft - und das ist derzeit in mehreren ehemaligen Viterra-Siedlungen der Fall - gibt es keine Sperrfrist. Der Mieterschutz beschränkt sich dann auf die normale gesetzliche Kündigungsfrist von drei bis neun Monaten.
Viele Häuser in den zahlreichen ehemaligen Berg- oder Stahlarbeiter-Siedlungen, die derzeit im Revier verhökert werden, eignen sich aber auch ohne Umwandlung hervorragend für Käufer, die selbst einziehen wollen. Die NRW-Landesregierung hat die Kündigungssperrfristverordnung wie erwartet ohne weitere Veränderungen am 25. Mai verabschiedet. Sie tritt planmäßig am 1. September in Kraft und sieht nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine 8-jährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen in 57 Kommunen in NRW vor (u. a. Bochum, Dortmund Essen, Lünen, Castrop-Rauxel, Witten, Hattingen) sowie eine 6-jährige Sperrfrist in 48 weiteren Kommunen (u. a. Gelsenkirchen, Marl, Recklinghausen, Herne, Schwerte, Gladbeck, Dorsten) vor. In allen anderen NRW-Kommunen gilt ab dem 1. 9. nur noch eine 3-jährige Sperrfrist.
Faktisch handelt es sich dabei um eine Verschlechterung für die Mieter. Denn bis zum 31. August gilt noch in 273 Kommunen in NRW eine Sperrfrist von 10 Jahren.
Die zu Grunde liegende Verordnung aus dem Jahre 1994 musste jedoch erneuert werden, da sie nach dem Mietrechtsreformgesetz von 2001 nur noch bis zum 31. August gültig ist. In Anbetracht der weitgehenden Entspannung der Wohnungsmärkte in den letzten 10 Jahren war sowohl mit der Verkürzung der Sperrfrist als auch mit der Verkleinerung des Geltungsbereich zu rechnen.
Wohnungen, häufig kaum größer als 50 qm, von denen man aber leicht jeweils zwei zusammenlegen kann. Will ein Käufer in so eine zusammengelegte Wohnung selbst einziehen, werden schon mal ein Drittel bis die Hälfte aller Mieter verdrängt.
Aber auch von den übrigen ziehen etliche freiwillig aus, weil sie nicht mit ansehen wollen, wie die Gärten in Garagenhöfe oder Stellplätze verwandelt werden. Zu sehen ist dergleichen in Bochum Hiltrop, Gelsenkirchen Horst und demnächst wohl vielen anderen Stadtvierteln.
Mieterforum Ruhr hält deshalb den Mieterschutz bei Verkäufen für unzureichend und hat schon vor zwei Jahren gefordert, die Sperrfrist auf alle Wohnungsverkäufe auszudehnen, egal ob frisch umgewandelt oder nicht. Das würde dann auch den MieterInnen helfen, die eine Wohnung gemietet haben, die schon bei Einzug rechtlich gesehen eine Eigentumswohnung war. Und das werden immer mehr, denn Mietwohnungen werden kaum noch gebaut und umgewandelt wurde reichlich in den letzten zehn Jahren.
Der Deutsche Mieterbund hat die Forderung aufgegriffen und auf dem Mietertag 2003 in Erfurt verabschiedet. Eine Umsetzung durch den (Bundes-) Gesetzgeber steht jedoch in den Sternen.


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