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18. September 2006 (Sonstige Unternehmen)

Thyssen gibt Belegrechte auf: Schutzbestimmungen

Im Frühjahr hat der ThyssenKrupp-Konzern mit der Annington einen Vertrag über die Aufhebung zahlreicher Belegrechte im Stahlbereich geschlossen.

Für den Fall von Umwandlungen enthält der Vertrag verbindliche Schutzregelungen für belegungsberechtigte Mieter: lebenslanges Wohnrecht über 65, zehn Jahre Kündigungssperrfrist, Prüfung von Härtefällen. Die Regelungen gehen nicht deutlich über die Selbstverpflichtungen der ehemaligen Viterra hinaus. Jüngere Belegschaftsangehörige sind unzureichend geschützt.


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