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9. Oktober 2007 (Sonstige Unternehmen)

Häusser-Bau = Mieten-Klau?

Wenn man Mieter bei der Bochumer Gesellschaft Häusser-Bau GmbH ist, die gerne überall im Ruhrgebiet ganze Siedlungen aufkauft und privatisiert, Mieten erhöht oder beides, tut man gut daran, genau aufzupassen. Anderer-seits hilft es aber auch, wenn man genau aufpasst - oder Mitglied im Mieterverein ist.

Arabella Frahne* ist Mieterin in der Siedlung „Im Streeb / Krachtstraße in Werne, die voriges Jahr für Wirbel sorgte, weil sie von der VBW an Häusser-Bau verkauft worden war (wir berichteten). Inzwischen ist dort die Privatisierung voll im Gang, etliche Häuser verkauft. Natürlich hat Häusser-Bau dort zunächst Mieterhöhungen vorgenommen in den Wohnungen, wo dies möglich war. Doch dabei setzt das Gesetz Grenzen: Mehr als 20 % in drei Jahren sind nicht drin. Man nennt das Kappungsgrenze.

Das ärgert natürlich, denn Kaufinteressenten freuen sich keineswegs, wenn eine Renditeobjekt nicht anständig vermietet ist. Und da Arabella Frahne hoch betagt ist, gehört sie zu denjenigen, die nach dem Kaufvertrag zwischen VBW und Häusser-Bau ein Lebenslanges Wohnrecht genießt. Der Käufer ihres Hauses wird sie also als Mieterin behalten, und da will sowohl er als auch seine Bank wenigstens eine anständige Miete sehen.

Doch man ist ja erfinderisch, und so legte Häusser-Bau der Mieterin einen „Nachtrag zum Mietvertrag“vor, in dem eine weitere Mieterhöhung vereinbart wurde. Im Gegenzug erhielt der Nachtrag die Vereinbarung über den lebenslangen Kündigungsschutz.
Doch Arabella Frahne hatte aufgepasst bei den Mieterversammlungen des Jahres 2006. Statt zu unterschreiben ging sie zum Mieterverein. Der monierte, dass eine weitere Mieterhöhung nur vier Monate nach der letzten nicht verlangt werden könne. Außerdem dürfe nach dem Kaufvertrag zwischen VBW und Häusser-Bau der Kündigungsschutz auch nicht von einer Zustimmung zur Mieterhöhung abhängig gemacht werden. Häusser-Bau machte sofort einen Rückzieher und entschuldigte sich für das Versehen.

Auch für Wolfgang Schemmer* aus Hamme lohnte sich der Gang zum Mieterverein. Auch seine Wohnung gehörte zu dem Paket, dass die VBW 2006 an Häusser-Bau verkauft hat, und auch er bekam noch im gleichen Jahr ein Mieterhöhungsverlangen, bei dem die Kappungsgrenze voll ausgeschöpft wurde. Statt 4,16 Euro sollte er 4,99 Euro pro Quadratmeter zahlen. Dumm nur: Häusser-Bau selbst hatte die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel auf 4,87 Euro beziffert - und dabei noch den Abschlag für „Durchgangszimmer / gefangene Räume“ vergessen.
Wer, wie Häusser-Bau, mehrere Tausend Wohnungen verwaltet, wird nicht im Ernst behaupten können, nicht zu wissen, dass Kappungsgrenze und Mietspiegelgrenze gleichzeitig gelten. Auch wenn die Kappungsgrenze noch Luft lässt: Der Mietspiegelwert darf nicht überschritten werden - und umgekehrt. Immerhin: Die Mieterhöhung wurde nicht weiter verfolgt.

Offenbar gilt noch immer der alte Spruch aus Sponti-Zeiten: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Oder im Werbe-Deutsch: Richtig beraten - viel Geld gespart.


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