Vermieter > Sonstige Unternehmen
15. Oktober 2007 (Sonstige Unternehmen)

HWG schützt Mieter?

Die HWG hat die betroffenen Mieter zwei mal angeschrieben, um über ihre Pläne zu informieren. Das zweite Schreiben vom 6. August enthält einige Zusagen zum Mieterschutz, die sich erst mal sehr beruhigend anhören. Bei näherer Betrachtung gehen sie jedoch kaum über die gesetzlichen Regelungen hinaus:

• Mit der "Begrenzung von Mieterhöhungen" meint die HWG - so wurde es bei öffentlichen Veranstaltungen eingeräumt -: Begrenzung auf den Mietspiegel. Das aber ist ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.

• Der "Verzicht auf Luxussanierungen" ist kein wirkliches Zugeständnis, denn Luxussanierungen muss der Mieter ohnehin nicht dulden - auch das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch.

• Der "Ausschluss von Kündigungen wegen Eigenbedarfs" klingt unbefristet. Aber das ist nicht gemeint, wie ebenfalls öffentlich eingeräumt wurde. Bisher gibt es nicht einmal eine Festlegung darauf, diesen Kündigungsausschluss auf die 10 Jahre festzuschreiben, die bis September 2004 in NRW Gesetz waren, oder wenigstens auf die 8 Jahre, die bis Ende 2006 galten.

• Das "lebenslange Wohnrecht für ältere und behinderte Mieter" ist bisher nicht beziffert worden. Wie alt und wie stark behindert müssen die Mieter sein? Nach der Rechtsprechung der Gerichte zur Sozialklausel des BGB können ältere und behinderte Mieter einer Kündigung ohnehin mit guter Aussicht auf Erfolg widersprechen, so dass auch hier bisher nicht über die Gesetzeslage hinausgegangen wird.

• Der "Bestandsschutz für genehmigte Mietereinbauten" ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit, die das Gesetz regelt. Nur wenn der Mieter ohne Genehmigung Veränderungen an der Wohnung vornimmt, muss er damit rechnen, diese später wieder rückgängig machen zu müssen.

• Auch der "Fortbestand der Mieterrechte" ist eine Gesetzesvorschrift, den Kauf bricht nicht Miete. Und was mit "Sozialstandards" gemeint ist, bleibt völlig unkonkret.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum