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7. April 2005 (Bundespolitik)

Kommt doch noch:Die kurze Kündigungsfrist

Nach langem Zögern hat die Bundesregierung am 3. November doch noch die Nachbesserung der Mietrechtsreform beschlossen. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf vor, der sicherstellen soll, dass die kurze, dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter dann immer gilt, wenn etwas anderes nicht durch Individualvereinbarung im Mietvertrag geregelt ist.

Dies war bereits das Ziel der Reform von 2001. Die Formulierung war jedoch so unglücklich gewählt, dass viele Gerichte, zuletzt auch der Bundesgerichtshof, die alten, längeren Fristen für weiter wirksam erklärt hatte, auch wenn sie nur in einer Formularklausel im Mietvertrag erwähnt wurden.
Nun hat der Bundestag das Wort.


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