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4. Dezember 2007 (Land NRW)

Halbzeit

Zweieinhalb Jahre schwarz-gelbe Politik haben NRW - Zweieinhalb Jahre schwarz-gelbe Politik haben NRW verändert. Das gilt für die Wohnungspolitik fast noch mehr als alle anderen Politikbereiche. Hier hat die Regierung Rüttgers ein Tempo vorgelegt als gäbe es kein morgen. Nach der ersten Hälfte der Legislaturperiode sind die meisten wesentlichen Ziele bereits umgesetzt - zum Nachteil der Mieter. Eine Bilanz.

Weniger Staat - mehr Selbstbestimmung. Das war das Motto der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP nach ihrem Wahlsieg im Mai 2005 in NRW. Statt „Selbstbestimmung“ hätte dort auch - wie in den 80er Jahren - "Freiheit" stehen können. Ein sympathischer Begriff. Doch die neoliberalen Kräfte in Deutschland und anderswo meinen mit Freiheit vor allem die Freiheit des Unternehmers, ungestört (von gesetzlichen Auflagen) unternehmen zu können, die Freiheit des Besitzenden, mit seinem Besitz zu tun und zu lassen, was er will. Von der Sozialpflicht des Eigentums, die ebenfalls im Grundgesetz steht, reden CDU und FDP weniger gerne.

Das schlägt sich konsequent in der Wohnungspolitik nieder, die in kürzester Zeit alle Fesseln gesprengt hat, die rote und rot-grüne Regierungen jemals Vermietern zwischen Rhein und Weser angelegt hatten:
• Die Belegungsverordnung, die Kommunen mit angespannten Woh-nungsmärkten das Recht gab, ein Belegungsrecht an allen Sozialwohnungen auszuüben, lief schon 2005 aus und wurde nicht verlängert.

• Die Zweckentfremdungsverordnung, die jede andere Verwendung von Wohnraum außer zu Wohnzwecken von der Genehmigung der Kommunen abhängig machte, wurde Ende 2006 gestrichen. Seither darf jeder Vermieter nach seinem Belieben Wohnraum leer stehen lassen, in Arztpraxen oder Büros umwandeln oder auch abreißen.

• Die Kündigungssperrfristverordnung, die den Kündigungsschutz für Mieter nach einer Umwandlung ihrer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung von den gesetzlich vorgeschriebenen drei auf sechs bzw. acht Jahre verlängert hatte, wurde zum 31. Dezember 2006 klammheimlich abgeschafft, ohne den Landtag darüber auch nur zu informieren - und das, obwohl das Thema Bestandteil einer noch laufenden Volksinitiative war. Die Verordnung war von der früheren rot-grünen Landesregierung nach umfassenden wissenschaftlichen Untersuchungen der örtlichen Wohnungsmärkte erst 2004 neu gefasst worden. Rüttgers und Co. hielten solche Untersuchungen bei der Streichung nicht für nötig.

• Sang- und klanglos gestrichen wurde auch die Fehlbelegungsabgabe, die früher von Mietern erhoben wurde, die noch in Sozialwohnungen leben, obwohl sie längst ein gutes Einkommen erzielen. Das macht das Wohnen für diese Mieter natürlich billiger, entzieht dem Sozialen Wohnungsbau allerdings eine wesentliche Finanzierungsgrundlage. Denn die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe mussten zweckgebunden für den Sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden.

Den aber will schwarz-gelb ohnehin nicht mehr. Stattdessen will die Koalition - so steht es im Koalitionsvertrag - "die Objektförderung im Mietwohnungsbau durch eine einkommensabhängige Subjektförderung ersetzen". Von der "Experimentierklausel", die zu diesem Zweck über eine Bundesratsinitiative im Wohngeldgesetz verankert werden sollte, hat man allerdings nichts mehr gehört.

So wird denn im Wohnungsbau seit der schwarz-gelben Regierungsübernahme konsequent vor allem das Eigentum gefördert - in diesem Jahr mit 500 Mio. Euro gegenüber nur noch 325 Mio. für den Mietwohnungsbau.

Nur der dickste Fisch ist noch nicht über die Bühne gegangen: Der Verkauf der Landesentwicklungsgesellschaft mit ihren 100.000 Wohnungen.

Fazit: Mit einer Eigentümerquote von rund 30 Prozent ist NRW immer noch ein Mieterland - der Wohnungspolitik merkt man das allerdings nicht mehr an.


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