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15. September 2008 (Bundespolitik)

Bruttomieten bei Hartz IV

Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen bezieht, muss billig wohnen. Die Angemessenheitsgrenze wird gebildet aus dem Produkt der erlaubten Größe (45, 60, 75, 90 qm für 1, 2, 3 und 4 Personen) und der angemessenen qm-Miete. In Bochum wird die nach der Baualtersklasse 1950 - 1969 des Mietspiegels gebildet. Doch Achtung: Im Mietspiegel steht die reine Netto-Kalt-Miete. Nicht immer können die Behörden auf Anhieb richtig damit umgehen.


344 Euro kostet die 60-qm-Wohnung des Eppendorfer Rentnerpaares L. im Monat. Das fand die Stadt Bochum im Dezember 2007 zu viel und setzte eine Frist bis zum 30. Juni, die Kosten auf 292,20 zu senken. Übersehen hatte sie dabei, dass das Paar lediglich für Wasser, Entwässerung, Schornsteinfeger und Allgemeinstrom zusätzliche Nebenkosten bezahlte. Alle anderen Betriebskosten waren in der Miete enthalten.
Nach Ziffer zwei des Mietspiegels müssen aber bei einer solchen "Teilinclusivmiete" die Anteile der Betriebskosten, die in der Miete enthalten sind, auf die Tabellenwerte aufgeschlagen werden. Mit Hilfe des vom Deutschen Mieterbund herausgegebenen Betriebskostenspiegels konnte der Mieterverein diese Anteile auf 0,79 € pro qm berechnen.

Statt 4,87 € betrug die Angemessenheitsgrenze in diesem Fall 5,66 € pro qm. Multipliziert mit 60 qm ergab sich eine angemessene Miete von 339,60 €. Da eine "Wesentlichkeitsgrenze" in Höhe von 50 € gilt, war die Miete nur unwesentlich zu hoch - nämlich schlappe 4,40 €. Dafür lohnt sich kein Umzug.
Der Widerspruch des Mietervereins hatte umgehend Erfolg. Die Verwaltungsstelle Wattenscheid korrigierte den Bescheid und zahlt ab 1. September wieder die volle Miete. Die Kürzungen für die Monate Juli und August werden erstattet. Es hat sich also gelohnt für das Rentnerpaar.

Ironie am Rande: Inzwischen ist der neue Mietspiegel in Kraft getreten, der für diese Baualtersklasse nicht mehr 4,78, sondern 4,96 € pro qm ausweist. Damit wäre das Problem auch netto gar nicht entstanden.


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