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2. Dezember 2008 (Land NRW)

Mieterbund: Wohnungsgesetz NRW anwenden!

Angesichts zunehmender Probleme mit dem Verfall von Wohnungsbeständen im Besitz von Finanzinvestoren fordern der DMB NRW und das Mieterforum Ruhr eine konsequentere Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten nach dem "Wohnungsgesetz NRW" durch die Kommunen.

Um sich gegen Wohnungsverfall und Mängel zu wehren, haben Mieter/innen zivilrechtliche Mittel, zum Beispiel die Mietminderung. Was aber tun, wenn ganze Häuser und Wohnviertel vergammeln und die Eigentümer auf die Maßnahmen einzelner Mieter nicht reagieren? Gibt es keine staatlichen Handhaben gegen Instandhaltungsmuffel? Doch, die gibt es.

Schon seit 1984 existiert in das sogenannte Wohnungsgesetz NRW, ein Landesgesetz, das den Kommunen die Möglichkeit gibt, bei drohendem Wohnraumverfall gegenüber dem Eigentümer tätig zu werden. Nach dem Wohnungsgesetz können die Städte im Falle von erheblichen Wohnungsmängeln die Eigentümer unter Fristsetzung auffordern, diese zu beheben. Auch Zwangsgelder können verhängt werden, wenn der Vermieter untätig bleibt.
Obwohl die Großstädte meistens noch Ansprechpartner für die "Wohnungspflege" haben, ist es seit den 90er Jahren ruhig um dieses Gesetz geworden. Viele Kommunen haben ihr Personal - z.B. Bauingenieure - abgebaut. Im letzten Jahr aber, so Hans-Peter Neuhaus von der Stadt Dortmund, gibt es wieder deutlich gestiegene Fallzahlen. Neuhaus sieht darin eine deutliche Reaktion auf die sich häufenden Fälle von

Instandsetzungsverweigerung.

Für die 2009 anstehende Fortschreibung des Gesetzes regt Neuhaus an, die Wohnungspflege als Pflichtaufgabe der Kommunen zu definieren. Dann könnte auch in Haushaltssicherungskommunen die erforderliche Personalausstattung durchgesetzt werden.

Die Anwendung des Wohnungsgesetzes kann ergänzt werden durch eine konsequente Nutzung der Rechte der Wohnungsaufsicht für öffentlich gebundene Bestände. Hier ist es Ziel, die Eigentümer vor Beendigung der Sozialbindung zu veranlassen, die Wohnungen in einen guten Instandsetzungszustand zu versetzen.
Auch ordnungsrechtliche Maßnahmen laufen allerdings ins Leere, wenn der Vermieter ein anonymer Fonds auf den Cayman-Inseln ist. Teilnehmer der Tagung regten an, in solchen Fällen über Beschlagnahmen und Instandbesetzungen nachzudenken. So wie es im Wohnungsbestand bankrotter Finanzinvestoren in den USA zum Teil bereits geschieht.


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