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17. März 2009 (Land NRW)

Landeswohnungsbauvermögen: Koalition greift immer tiefer in die Kasse

Bereits zum sechsten mal in den drei Jahren, seit Schwarz-Gelb in Düsseldorf regiert, greift die neue Landesregierung in die Kasse des Vermögens der Wohnungsbauförderungsanstalt (WFA). Dieses Sondervermögen soll, so wurde es Anfang der 90er Jahre beschlossen, eigentlich vor dem Zugriff der Politik geschützt sein: Ein sogenannter „revolvierender Fonds“, also einer, aus dem Darlehen für den Bau von Sozialwohnungen gewährt werden, deren Rückzahlung dann wiederum zweckgebunden für den Wohnungsbau eingesetzt wird. Doch damit soll nach dem Willen der Koalition nun endgültig Schluss sein.

Am 29. Oktober behandelte der Landtag in erster Lesung den Entwurf zum "Sechsten Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes". Die Änderungen lassen sich in zwei Sätzen zusammenfassen: 1. Die bisherige Grenze von 60 Mio. Euro für die Entnahme von Überschüssen des WFA-Vermögens soll komplett wegfallen. 2. Die Laufzeit wird um ein Jahr bis 2012 verlängert.

Prompt warf die Düsseldorfer Opposition der Koalition vor, sie wolle die Soziale Wohnraumförderung in NRW ausbluten. Zwar hatten auch Rot-Grün während ihrer Regierungszeit die Mittel aus dem laufenden Haushalt für den Sozialen Wohnungsbau immer stärker reduziert und zuletzt ganz gestrichen, das Sondervermögen der WFA aber nicht angetastet. Die neue Koalition am Rhein hingegen schöpfe die Überschüsse dieses Vermögens immer schamloser für ihre Sparprogramme ab.

Die gescholtenen konterten mit dem Hinweis, die Fördermittel würden schon seit langem nicht mehr vollständig abgerufen - und man brauche die Mittel zur Finanzierung von Stadtumbaus und Infrastruktur-Maßnahmen, die durch den demografischen Wandel immer notwendiger würden. Auch weiterhin könne jeder einzelne Förderantrag, der aus dem Kommunen komme, bewilligt werden.

Bei Gesetzgebungsverfahren sind Expertenanhörungen obligatorisch. Die fand am 15. Januar im Düsseldorfer Landtag statt und ging für die Koalition aus wie das Hornberger Schießen. Einzig der Städte- und Gemeindebund NRW hatte keine Einwände und auf eine Stellungnahme verzichtet. Alle anderen Verbände ließen kein gutes Haar an dem Entwurf.

Der Deutsche Städtetag und der Landkreistag kritisierten, dass die Entnahme einzig der Entlastung des Landeshaushalts diene, was mittlerweile keine Ausnahme, sondern die Regel sei und das Wohnungsbauvermögen in seiner Substanz gefährde. Das Bochumer Forschungsinstitut INWIS hielt weiterhin einen hohen Anteil öffentlicher Förderung für notwendig und rechnete dezidiert den Bedarf vor. Und der Deutsche Mieterbund (DMB-NRW) warf gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund der Landesregierung vor, die soziale Zukunft zu gefährden.

Auch die Wirtschaft war wenig begeistert. Der Verband der Wohnungswirtschaft rechnete vor, dass die Landesregierung insgesamt 260 Mio. Euro zweckentfremde und sah ernsthafte Gefahren für die Werthaltigkeit des Landeswohnungsbauvermögens. Der
Landesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen betonte, die Nachfrage nach Fördermitteln habe seit 2008 erheblich zugenommen und sei notwendig für die Belebung der Konjunktur und den Klimaschutz.

Die Architektenkammer wies darauf hin, dass seit 2006 25 Mio. Euro aus dem Fonds für den allgemeinen Schuldendienst - also keineswegs für die Städtebauförderung - entnommen worden seien und dass auch künftig ein großer Wohnungsbaubedarf bestehe. Der Bund Deutscher Baumeister rechnete vor, dass die Zahl der Wohnungssuchenden in NRW mit über 80.000 unvermindert hoch sei, die Förderprogramme und damit auch die Zahl der fertiggestellten Wohnungen aber kontinuierlich zurück gehe. Die Ingenieurkammer-Bau bemängelte, dass immer weniger Geld für die Förderung wichtiger wohnungspolitischer Aufgaben zur Verfügung stehe.

Gerade wegen des demografischen Wandels werde aber Geld für barrierefreies und altengerechtes Wohnen benötigt. Und die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau wies auf die immer schwierigere Arbeitsmarktlage im Baugewerbe hin.

Das Gesetzgebungsverfahren dauert an. Aber angesichts der Tatsache, dass die Experten auch die vorangegangenen fünf Gesetzesänderungen mit ähnlichen Argumenten in der Luft zerrissen hatten, ohne Gehör zu finden, lässt nicht hoffen, dass die Düsseldorfer Landtagsmehrheit ein Einsehen haben wird.

Landeswohnungsbauvermögen: Koalition greift immer tiefer in die Kasse Bereits zum sechsten mal in den drei Jahren, seit Schwarz-Gelb in Düsseldorf regiert, greift die neue Landesregierung in die Kasse des Vermögens der Wohnungsbauförderungsanstalt (WFA). Dieses Sondervermögen soll, so wurde es Anfang der 90er Jahre beschlossen, eigentlich vor dem Zugriff der Politik geschützt sein: Ein sogenannter "revolvierender Fonds", also einer, aus dem Darlehen für den Bau von Sozialwohnungen gewährt werden, deren Rückzahlung dann wiederum zweckgebunden für den Wohnungsbau eingesetzt wird. Doch damit soll nach dem Willen der Koalition nun endgültig Schluss sein.


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