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16. Juni 2009 (Aus den Städten)

Keine Vertreibung von Hartz-Mietern aus der Innenstadt

Als der neue Mietspiegel 2008 in Kraft trat, gab es Befürchtungen beim Mieterverein, er könne zu Vertreibung von Hartz-IV-Beziehern aus der Innenstadt führen. Denn anders als früher, wo sich normale und gute Wohnlagen über das Stadtgebiet verteilten, ist im neuen Mietspiegel nur für innenstadtnahe Lage ein Zuschlag vorgesehen. Ein Zuschlag, der bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft bei der ARGE keine Rolle spielt.

Auch die Sozialverwaltung fand die Befürchtung offenbar nicht abwegig, und so vereinbarte man, die Entwicklung genau zu beobachten (wir berichteten). Nach Abschluss der Testphase am 31. März kann jetzt Entwarnung gegeben werden: Weder bei ARGE und Sozialamt, noch beim Mieterverein oder der Arbeitslosenberatungsstelle sind Fälle bekannt geworden, wo ALG-II-Empfänger ihre Wohnung hätten verlassen müssen, weil Vermieter den Zuschlag für innenstadtnahe Wohnlage verlangt hätten und dadurch die Angemessenheitsgrenze überschritten worden wären. Nur in einem Fall konnte ein umzugswilliger Arbeitsloser nicht in die Innenstadt ziehen, weil die Miete zu hoch war.

Beim Mieterverein ist man erleichtert, dass die Befürchtungen unbegründet waren. "Aber", so Geschäftsführer Michael Wenzel, "wir werden die Lage natürlich weiter beobachten."


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