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1. September 2009 (Bundespolitik)

Neue Heizkostenverordnung: Höhere Kosten drohen!

Heizkostenabrechnungen sind oft Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Wegen der Unkalkulierbarkeit der Energiepreise steckt hinter jedem Heizkostenproblem mitunter viel Geld. Nunmehr drohen neue Probleme. Verursacher sind diesmal nicht Wohnungsunternehmen oder Energieversorger, sondern die scheidende Bundesregierung. Ende 2008 ist eine neue Heizkostenverordnung (HKVO) erlassen worden. Die misst dem Verbrauch ein deutlich höheres Gewicht bei. Folge für Mieter: Wer jetzt nicht auf den Verbrauch achtet, zahlt mächtig drauf. Vernünftig Heizen wird immer wichtiger.

Achtung! Die neue HKVO gilt für alle Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum am oder nach dem 01. Januar 2009 beginnt!

Die meisten Heizkostenabrechnungen 2009 werden erst in der zweiten Jahreshälfte 2010 erteilt. Aufgrund der rechtlichen Änderungen ist es jedoch sinnvoll, beim Heizen der Wohnung die hieraus sich ergebenden Folgen im Auge zu behalten.

Welche Kosten im Rahmen einer Heizkostenabrechnung umgelegt werden dürfen, wird zwingend in der Heizkostenverardnung geregelt. Der Katalog der abrechnungsfähigen Kosten wird nunmehr erweitert. Zu den Heizkosten als solches gehören auch die Kosten für eine Verbrauchsanalyse des Objektes.

Grundsätzlich ist es positiv zu bewerten, dass Eigentümer für vermietete Wohnungen, ganze Häuser und Wohnblöcke Verbrauchsanalysen anfertigen lassen. Derartige Analysen sind wertvolle Orientierungshilfen für Mieter bei Anmietung einer Wohnung, sie können oftmals die Grundlage für dringend erforderliche energetische Modernisierungen darstellen.

Das Problem bei der Neuregelung der Heizkostenverordnung ist allerdings, dass nicht ansatzweise definiert ist, welchen Anforderungen eine Verbrauchsanalyse genügen muss. Dem Wortlaut nach würde es z. B. ausreichen, wenn ein Abrechnungsunternehmen lediglich Durchschnittsverbräuche ausrechnet, diese simple Berechnung allerdings dem Eigentümer zu einem gesonderten Tarif in Rechnung stellt. Wenn dieses an Mieter weitergegeben wird, verdient letztendlich nur das die Analyse erstellende Unternehmen. Simple Durchschnittswerte, nebst Erläuterungen, sind von jedem Mieter leicht selbst zu ermitteln.

Rechtlich bestehen gute Chancen, sich gegen derartige Kosten zu wehren.

Mieterinnen und Mieter, deren Heizkosten aufgrund derartiger Kosten ansteigen, sollten sich daher dringend beraten lassen. Es bestehen gute Aussichten, um derartige – oftmals überflüssige – Kosten herumzukommen.

Keine Warmwasserpauschale
In der alten Heizkostenverordnung war nicht nur vorgesehen, dass der Warmwasserverbrauch in jeder Wohnung durch einen Warmwasserzähler erfasst werden muss, auch der Gesamtwarmwasserverbrauch, welcher durch die Heizanlage erfolgt, muss gemessen werden. Nur für den Ausnahmefall, dass dieses technisch ausnahmsweise nicht möglich war, erlaubte die alte Heizkostenverordnung die Veranschlagung eines Pauschalwertes von 18 % der Gesamtheiz- und Warmwasserkosten.

Dieser bislang ausnahmsweise zulässige Pauschalwert von 18 % fällt nunmehr weg. Er darf also in zukünftigen Abrechnungen nicht mehr auftauchen, Vorrang hat die zwingend erforderliche Erfassung des Gesamtwarmwasserverbrauchs.

Nur unter sehr engen Voraussetzungen, beispielsweise, wenn ein Warmwasserzähler technisch ausfällt, muss eine vergleichsweise aufwendige Berechnung des Warmwasserverbrauchs erfolgen. Ein Ansatz von Pauschalwerten ist unzulässig.

70 % nach Verbrauch!
Eine u.U. vorteilhafte, in einigen Fällen aber extrem teure Änderung ergibt sich aus der Verteilung von Heizkosten.

Bisher bestimmte die HKVO, dass Heizkosten in einem Haus normalerweise nicht allein nach Verbrauch verteilt werden dürfen, sondern zu einem Teil (30 – 50 %) nach Wohnungsgrößen verteilt werden müssen. Dementsprechend wurden in einem großen Teil der Wohnungen im Ruhrgebiet Heizkosten zu 50 % nach Verbrauch und zu 50 % nach Wohnungsgröße verteilt. Ein seit knapp 40 Jahren bewährtes (und gerechtes) Verfahren. Grund hierfür ist, dass Niemand in einem Haus seine Wohnung alleine beheizen kann, oder vermeiden kann, von Nachbarn mitbeheizt zu werden. Wärme respektiert keine Wohnungsgrenzen. Der Flächenanteil gleicht dieses aus, verhindert, dass ein Mieter sich auf fremde Kosten beheizen lässt, oder seinen Nachbarn auf eigene Kosten mitbeheizen muss. Je mehr Energie durch den schlechten Zustand eines Gebäudes verloren gehen kann, desto größer ist der Mitheizeffekt und umso größer muss der Flächenanteil sein. Gerade bei nicht oder schlecht modernisierten Häusern hat sich der Schlüssel 50:50 bewährt.

Dieses ist nunmehr geändert worden. Es gilt zwingend der Verteilungsschlüssel 30 : 70. Dieses gilt für alle Wohnungen in Häusern, die

- mit Gas oder Öl beheizt werden (nicht bei Fernwärme oder Wärmecontracting!) und

- bei denen die Heizleitungen gedämmt sind und

- die baulich vor 1995 errichtet und danach nicht umfassend modernisiert wurden,

somit den überwiegenden Teil des Wohnungsbestandes des Ruhrgebiets.

Was bedeutet das für Mieter?
• Mieter, deren Heizungsverbrauch durchschnittlich oder unterdurchschnittlich war (bei einer Verteilung von 50 : 50 beide Kostenanteile gleich hoch oder der Flächenanteil höher war) werden profitieren. Heizkosten werden verteilungsbedingt sinken.

• Mieter, deren Verbrauch überdurchschnittlich ist, zahlen in Zukunft mehr. Der höhere (und teurere) Verbrauch wird bei den Kosten wesentlich mehr berücksichtigt.

Das kann zu gravierenden Ungerechtigkeiten führen. Wer deswegen mehr heizt, weil er eine Dachwohnung bewohnt, oder eine Wohnung oberhalb eines nicht gedämmten Keller muss wesentlich mehr Energie verbrauchen, um die Wohnung genauso zu beheizen, wie die Nachbarn in den anderen Stockwerken des Hauses. Ein erheblicher Teil der Heizenergie verschwindet durch das Dach oder die Kellerdecke. Untersuchungen zeigen, dass der allein lagebedingte Mehrverbrauch in einem Haus ohne weiteres bis zum fünffachen Verbrauch reichen kann. Gerade bei Dachwohnungen oder Wohnungen über ungedämmten Kellerdecken ist dieses besonders ungerecht. Der Mieter muss viel verbrauchen, weil viel Wärme im Keller verschwindet, heizt dadurch zugleich aber die oberhalb liegenden Wohnungen erheblich mit. Diese Verbräuche muss dieser Mieter dann aber zum überwiegenden Teil (70%) selbst zahlen.

Was tun?
• Gerade die Heizkostenabrechnung 2009 muss besonders genau überprüft werden.

• Ermitteln Sie alle Schwachstellen Ihrer Wohnung, die zu teuren Energiekosten führen können. Für defekte Fenster und Fensterverkleidungen, Mängel in Wänden und Dach, nicht mehr funktionierende Thermostatventile und eine ordnungsgemäße Heizung ist der Vermieter zuständig. Setzen Sie solche Ansprüche durch, bevor Ihre Heizkosten zu teuer werden.

• Heizen Sie richtig. Lassen Sie Türen innerhalb der Wohnung geschlossen. Achten Sie auf funktionierende und korrekt eingestellte Thermostatventile. Kontrollieren Sie Ihre Raumtemperatur mit einem (digitalen) Thermometer.

• Gerade dann, wenn Ihre Wohnung innerhalb des Hauses Lagenachteile aufweist, prüfen Sie alle Sparmöglichkeiten.

• Lassen Sie sich beraten. Fragen Sie bei Ihrem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale. Wenn Sie ein geringes Einkommen oder Grundsicherung beziehen, fragen Sie bei der Caritas nach einer kostenlosen Energieberatung.

dass ein Mieter sich auf fremde Kosten beheizen lässt, oder seinen Nachbarn auf eigene Kosten mitbeheizen muss. Je mehr Energie durch den schlechten Zustand eines Gebäudes verloren gehen kann, desto größer ist der Mitheizeffekt und umso größer muss der Flächenanteil sein. Gerade bei nicht oder schlecht modernisierten Häusern hat sich der Schlüssel 50:50 bewährt.

Dieses ist nunmehr geändert worden. Es gilt zwingend der Verteilungsschlüssel 30 : 70. Dieses gilt für alle Wohnungen in Häusern, die
- mit Gas oder Öl beheizt werden (nicht bei Fernwärme oder Wärmecontracting!) und

- bei denen die Heizleitungen gedämmt sind und

- die baulich vor 1995 errichtet und danach nicht umfassend modernisiert wurden,

somit den überwiegenden Teil des Wohnungsbestandes des Ruhrgebiets.

Folgen für Mieter
• Mieter, deren Heizungsverbrauch durchschnittlich oder unterdurchschnittlich war (bei einer Verteilung von 50 : 50 beide Kostenanteile gleich hoch oder der Flächenanteil höher war) werden profitieren. Heizkosten werden verteilungsbedingt sinken.

• Mieter, deren Verbrauch überdurchschnittlich ist, zahlen in Zukunft mehr. Der höhere (und teurere) Verbrauch wird bei den Kosten wesentlich mehr berücksichtigt.

Das kann zu gravierenden Ungerechtigkeiten führen. Wer deswegen mehr heizt, weil er eine Dachwohnung bewohnt, oder eine Wohnung oberhalb eines nicht gedämmten Keller muss wesentlich mehr Energie verbrauchen, um die Wohnung genauso zu beheizen, wie die Nachbarn in den anderen Stockwerken des Hauses. Ein erheblicher Teil der Heizenergie verschwindet durch das Dach oder die Kellerdecke. Untersuchungen zeigen, dass der allein lagebedingte Mehrverbrauch in einem Haus ohne weiteres bis zum fünffachen Verbrauch reichen kann. Gerade bei Dachwohnungen oder Wohnungen über ungedämmten Kellerdecken ist dieses besonders ungerecht. Der Mieter muss viel verbrauchen, weil viel Wärme im Keller verschwindet, heizt dadurch zugleich aber die oberhalb liegenden Wohnungen erheblich mit. Diese Verbräuche muss dieser Mieter dann aber zum überwiegenden Teil (70%) selbst zahlen.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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