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3. Februar 2010 (Land NRW)

Keine Abrissförderung ohne Mieterrechte!

Aus dem Programm "Stadtumbau West" kann der "Rückbau" von problematischen Wohngebäuden mit hohen Leerständen schon seit einigen Jahren gefördert werden. 2010 kann nun erstmals der Abriss von Wohnungen auch aus dem Wohnraumförderungsprogramm bezuschusst werden. Klare Richtlinien zur Mieterbeteiligung bei diesen Projekten fehlen.

In Teilen des Ruhrgebiets nehmen in Folge der Bevölkerungsentwicklung, der Veralterung von Wohnungsbeständen und der Verwahrlosung nach Fondsverkäufen die Wohnungsleerstände zu. Hinzu kommen langjährige Probleme mit einer Reihe von Wohngebäuden und Wohnvierteln, die in den 60er und 70er Jahren errichtet wurden, aber schnell zu Sorgenkindern wurden. Der Ruf nach Abrissen und ihrer öffentlichen Förderung wird immer lauter.

Wenn ein Wohnungsunternehmen eine 70er-Jahre Siedlung umstrukturiert, kann es vorkommen, dass es alte Bausubstanz abreißen will, um auf den Grundstücken neue, weniger verdichtete Sozialwohnungen – im Eigentum oder zur Miete – zu errichten. Außer den Neubaukosten hat sie dann die Abrisskosten zu tragen. Diese wurden bislang nicht aus Sozialbaumitteln gefördert. Mit dem Wohnraumförderprogramm 2010 ist dies nun möglich.

Damit ist die Landesregierung NRW den Forderungen nach einer Abrissförderung einen weiteren Schritt entgegen gekommen. Abrisse können nun gefördert werden, wenn sie der „Umstrukturierung hoch verdichteter Wohnsiedlungen und solitärer Hochhäuser der 1960er und 1970er Jahre“ dienen. Die Abrisse müssen allerdings in Zusammenhang mit sozialen Neubaumaßnahmen stehen und sollen im Ergebnis mit "einer Auflockerung und Aufwertung der Bebauung und des Wohnumfelds einhergehen". Ein kompletter Ersatz des vernichteten Wohnraums ist dagegen nicht erforderlich.
Voraussetzung für die projektbezogene Förderung ist eine Stellungnahme der Kommune, die im günstigen Fall sicherlich eine ausgewogene Konzeption durchsetzen wird. Klare Anforderungen des Landes, etwa zur Mieterbeteiligung, fehlen aber.

Das Land NRW will in den nächsten drei Jahren rund 19,5 Millionen Euro für den Abriss in Wohnsiedlungen ausgeben. Im Jahr 2010 stehen davon zunächst aber nur zwei Millionen zur Verfügung. Das ist, gemessen an dem gesamten Volumen der Wohnraumförderprogramms 2010 in Höhe von 1 Mrd. Euro, nur eine ganz kleine Summe. Aber es ist ein Tabubruch: Die Zerstörung von Wohnraum wird aus dem gleichen Topf gefördert, der seit Jahrzehnten dem Neubau von Sozialwohnungen vorbehalten war.

Meinung:
Dass inzwischen die Mittel der Wohnungsbauförderung angezapft werden, um Abrisse zu subventionieren, erscheint bedenklich. Vor allem wenn man sich den großen Neubaubedarf und den Erneuerungsbedarf im Bestand ansieht. Auf der anderen Seite wurden erhebliche Teile des ehemaligen sozial gebundenen Wohnungsbestandes in einer Weise errichtet, die heute nur mit hohen Kosten auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen sind.
Weit über die Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre hinaus, wird immer mehr die Frage gestellt, ob Abriss mit anschließendem Neubau nicht wirtschaftlicher sind als Sanierungsmaßnahmen. Dabei geht es vor allem um Energiemaßnahmen, aber auch um die Verringerung der Barrieren, das Wohnumfeld, den Schallschutz.
Es ist also damit zu rechnen, dass dies erst der Anfang einer sich ausweitenden Abrissförderung ist. Und deshalb sind nun sehr gründliche Diskussionen darüber erforderlich, welche sozialen Standards bei derartigen Maßnahmen einzuhalten sind und wie die Belastung der Neubauförderung ausgeglichen werden kann.

Nur so lange der Rückbau mit der Schaffung von neuen, zeitgemäßeren Sozialwohnungen verbunden ist, die auch der Verbesserung der Lebensqualität in den Siedlungen dienen, ist er akzeptabel. Es besteht die Gefahr, und dafür gibt es auch bereits Beispiele, dass mit den Umstrukturierungen preisgünstige Wohnungen durch wesentlich teurere Sozialwohnungen – zum Beispiel Eigentumsmaßnahmen – ersetzt werden und dass die bisherigen BewohnerInnen dann in andere schlechte Wohnungen abgedrängt werden.

Voraussetzungen für eine Förderung muss sein, dass den Maßnahmen eine sorgfältige städtebauliche kommunale Planung zu Grunde liegt, dass die betroffenen Mieter umfassend und verbindlich beteiligt werden und dass niemand durch die Maßnahmen aus seinem Wohngebiet verdrängt wird.

Die Maßnahmen müssen dazu führen, dass die bisherigen BewohnerInnen besser versorgt werden als bisher: in dem neu errichteten Objekt oder im unmittelbaren Umfeld. Eine Förderung von Mietervertreibungen darf es niemals geben.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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