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25. Februar 2010 (Land NRW)

Mieterforum Ruhr fordert Maßnahmen gegen vernachlässigte Wohnungsbestände

Pressemitteilung zur Landtagsanhörung am 25. Februar 2010 - Aus Anlass der Landtagsanhörung am 25. Februar 2010 "Äußerungen des stellvertretenden SPD-Landesvorsitzenden Jochen Ott zu möglichen Zwangsenteignungen von Immobilien" erklärt Mieterforum Ruhr:
Wir begrüßen die Initiative der SPD-Fraktion zur Thematisierung politischer Reaktionen auf den zunehmenden Verfall von Wohnungsbeständen unter Kontrolle der Finanzinvestoren.

Wir begrüßen die Initiative der SPD-Fraktion zur Thematisierung politischer Reaktionen auf den zunehmenden Verfall von Wohnungsbeständen unter Kontrolle der Finanzinvestoren.

Gerade im Ruhrgebiet kommt es im Immobilen-Besitz der Finanzinvestoren ("Heuschrecken") zu immer unhaltbareren Zuständen. Wohnungsverwaltungen sind nicht erreichbar, Betriebskostenabrechnungen sind falsch, Wohnungsbestände verkommen und ein Teil der Eigentümer ist bereits bankrott. Kommunen und Mieter sind mit der Bewältigung der Folgen überfordert, wenn die rechtlichen Instrumente für die Durchsetzung von Instandsetzungen nicht schnell verbessert und wenn die Kommunen nicht in die Lage versetzt werden, in hoffnungslosen Fällen Wohnungsbestände in die Trägerschaft verantwortungsvoller Unternehmen zu überführen.

Wir fordern von der jetzigen und von der zukünftigen Landesregierung:

1. Die Wohnungsaufsicht muss als vom Land geförderte kommunale Pflichtaufgabe ausgestaltet werden, - mit wirksamen Sanktionsrechten, Bußgeldern und einem Recht der Kommunen auf Eigenvornahmen.

2. Um bestehende (z.B. die Instandsetzungs- und Modernisierungsanordnungen nach BauGB) und neu zu schaffende Instrumente anwenden zu können, müssen die betroffenen Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel zweckgebunden vom Land erhalten.

3. Der Ankauf von heruntergewirtschafteten Wohnungsbeständen durch kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder neu zu schaffende Auffangträger muss durch das Land gefördert werden.

Darüber hinaus kann die Landesregierung in den folgenden Bereichen Einfluss nehmen:

4. Weitere Überlegungen und Planungen zum Verkauf von Mietwohnungsbeständen an Finanzinvestoren oder über Börse die (z.B. durch Evonik) müssen gestoppt werden. Hier hat das Land Einfluss über die RAG-Stiftung.

5. Auf Bundesebene sollte ein wirksames Recht auf eine – im Zweifel entschädigungslose - Zwangsenteignung durch die Kommunen als letztes, aber notwendiges Mittel geschaffen werden. Zu diesem Mittel muss nur gegriffen werden, wenn andere Instrumente (Wohnungsaufsicht, Modernisierungs-/Instandsetzungsanordnung) versagen. Allein die Schaffung dieser Möglichkeit aber könnte spekulative Finanzinvestoren davor abschrecken, Wohnungsbestände zu übernehmen, die sie nicht bewirtschaften können. Auch hier sind öffentliche Fördermittel Voraussetzung für eine Umsetzung.

6. Außerdem müssen durch Bundesrecht Mindest-Anforderungen an die Immobilien-Bewirtschaftung geschaffen werden. Teile der Mieterträge müssen in Instandhaltungsfonds fließen, die öffentlich kontrolliert werden (in Zweifel Zugriffsrecht der Kommune) und mietermitbestimmt sind. Die immobilienbestandshaltenden Gesellschaften müssen ihren Sitz in Deutschland haben, Eigenkapitalvorschriften erfüllen und über eine in Deutschland erreichbare Geschäftsführung verfügen. Die bestandshaltenden Gesellschaften müssen außerdem Mindestanforderungen an die Erreichbarkeit ihre Wohnungsverwaltungen für Kommunen und Mieter erfüllen.


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