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1. März 2010 (Land NRW)

Wohnraumförderung in NRW

Auch wenn sich die Wohnungsmarksituation in NRW regional immer stärker ausdifferenziert, brauchen wir in allen Landesteilen eine soziale Wohnraumförderung. Fast überall ist der Bedarf an sozialem Wohnraum schon heute weit größer als das rapide sinkende Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen. Im Rheinland herrscht ein großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Aber auch im Ruhrgebiet gibt es einen hohen wachsenden Bedarf an zeitgemäßen, barrierefreien Wohnungen, z.B. für die wachsende Gruppe der Altersarmen. Zugleich befinden sich die Neubauzahlen auf einem Tiefststand.
Seit Anfang 2010 gibt es für die soziale Wohnraumförderung in NRW einen neuen einheitlichen Rechtsrahmen. Zugleich wurde das Wohnraumsondervermögen des Landes (über 18. Mrd. Euro) gegen den Widerstand der Landtagsopposition als Stammkapital in die NRW.Bank integriert. Die Auseinandersetzungen halten an.


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