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5. März 2010 (Land NRW)

SPD und Grüne wollen wegen Wohnungsbauvermögen klagen

Gutachter: Integration in NRW.Bank undemokratisch und verfassungswidrig - Trotz heftiger Kritik der Landtagsopposition und der Verbände hatte die Regierungskoalition zum 1.1.2010 das Wohnungsbauvermögen des Landes - die Hauptquelle für die soziale Wohnraumförderung - als Stammkapital auf die NRW.Bank übertragen. SPD und Grüne halten nun die parlamentarische Kontrolle für unzureichend und befürchten hohe Risiken für die Wohraumförderung. Die Abgeordneten Becker (Grüne) und Hilser (SPD) planen eine Organklage mit verfassungsrechtlicher Begründung.

Dass die unvorstellbar hohe Summe des öffentlichen Wohnungsbauvermögens (18,5 Mrd €) jetzt für die gesamten Geschäfte der NRW-Bank haften soll, könnte in seinen Auswirkungen den Verkauf der LEG noch in den Schatten stellen. Die Diskussion um die demokratische Kontrolle des ehemaligen Vermögens reist nicht ab. Trotz der Niederlage im Parlament geben Grüne und SPD die Sache noch nicht ganz verloren. Ein in ihrem Auftrag von Prof. Florian Becker erstelltes juristisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Integration des Wohnungsbauvermögens in die Bank in ihr derzeitigen Form verfassungswidrig sei.

Die Übertragung des Wohnungsbauvermögens und der Aufgaben der Wohnungsbauförderanstalt auf die NRW.Bank habe, so Prof. Becker, "erhebliche Auswirkungen auf die parlamentarische Steuerung und Kontrolle" der Wohnungsbauförderung sowie auf die Kontrollkompetenzen des Landesrechnungshofes.

Ohne demokratische Legitimation
Die soziale Wohnraumförderung sei eine staatliche, vom Bundesland NRW durchgeführte Verwaltungsaufgabe und unterliege als solche dem "Erfordernis demokratischer Legitimation". Nach Eingliederung dieser Aufgabe in die NRW.Bank erhalte der Vorstand der Bank ein entscheidendes Mitspracherecht bei der Programmplanung für die Wohnungsbauförderung. ohne dazu hinreichend demokratisch legitimiert zu sein.
Die entsprechenden Regelungen des seit dem 1.1.2010 geltenden Gesetzes über die Wohnraumförderung (WFNG) verstoße gegen Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz und gegen Artikel 2 der NRW-Verfassung.

Prüfrechte des Rechnungshofes eingeschränkt
Zweiter zentraler Kritikpunkt ist die Schwächung der Kontrollbefugnisse des Landesrechnungshofes. Dieser hatte die Eingliederung des Sondervermögens in die NRW.Bank und seine geringen Kontrollbefugnisse über diese Bank bereits im Vorfeld scharf kritisiert.

Bislang prüfte der Rechnungshof die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Wohnraumförderungsanstalt umfassend. Die Prüfung umfasste zum Beispiel auch die Frage, ob wirtschaftlich sparsam verfahren wurde. Die Ergebnisse der kritischen Prüfberichte wurden dem Landtag vorgelegt. Eine derartige umfassende Prüfung der Geschäfte ist bei der NRW.Bank dagegen nicht vorgesehen. Hier kann der Rechnungshof lediglich die bestimmungsmäßige Verwendung der öffentlichen Mittel prüfen, nicht aber das gesamte Geschäftsgebaren und nicht z.B. spekulative Finanzgeschäfte. In der Vergangenheit kam es zu heftiger Kritik des Rechnungshofes, weil ihm die NRW.Bank nur Auszüge aus den Geschäftsunterlagen zur Verfügung stellte. Auch die jährlichen Berichte der Wirtschaftsprüfung erhielt der Rechnungshof nicht vollständig.
Nach der kompletten Übertragung der Wohnungsbauförderung und ihres Kapitals auf die NRW.Bank wird der Rechnungshof nun bei einer weiteren wichtigen öffentlichen Aufgabe bei der Wahrnehmung seines Verfassungsauftrages behindert.

Professor Becker kommt zu dem Schluss, dass sowohl die generelle Freistellung der NRW.Bank von der Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofes als auch die Freistellung der Wohnungsbauförderung von der Prüfung gegen Artikel 86 Absatz 2 der Landesverfassung verstoßen. Die Freistellungsregelungen seien nichtig.

SPD und Grüne fordern Transparenz bei NRW.Bank
Durch dieses Gutachten in ihren Bedenken bestärkt, haben die SPD- und die Grünen-Fraktion am 24.2.2010 einen Antrag (14/10697) in den Landtag eingebracht, mit dem eine unverzügliche Novelle des NRW.Bank-Gesetzes gefordert wird.
Durch die geforderten Gesetzesänderungen soll u.a. geregelt werden, dass der Landtag in Zukunft über den Gesamtumfang des Bilanzvolumens und der Kapitalmarktgeschäfte der NRW-Bank unterrichtet wird. Dem Landesrechnungshof soll eine Prüfung der wirtschaftlichen Verwendung aller Fördermittel ermöglicht werden und die jährlichen Wirtschaftsprüfungsberichte der NRW.Bank sollen ihm vollständig vorgelegt werden. Außerdem fordern SPD und Grüne, dass Mitglieder der Fraktionen im Verwaltungsrat und im Förderauschuss der NRW.Bank vertreten sein sollen.

Klage
Die wohnungspolitischen Sprecher der beiden Fraktionen – Hilser (SPD) und Becker (Grüne) - planen zugleich eine Organklage gegen die beschlossenen Gesetze zur Integration der Wohnungsbauförderung in die NRW.Bank. Dabei können sie sich auf die Verletzung ihrer Kontrollrechte als gewählte Parlamentarier berufen. In der NRW.Bank ist ein parlamentarisch nicht kontrollierter "Schattenhaushalt" entstanden, der das Volumne des eigentlichen Landeshaushalts übersteigt.
Professor Becker arbeitet an der Klageschrift.

Ob mit diesen Maßnahmen das ehemalige Sondervermögen vollständig für das Wohnen zurückzuholen ist, ist eine andere Frage. Ein Teil des Kapitals dürfte durch die Bank schon verplant sein. Und niemand weiß, wie die NRW.Bank ohne die gigantische Kapitalaufstockung auf Risiko der Mieter und des Wohnungsbaus überhaupt überleben soll.


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