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20. Juli 2010 (Land NRW)

Mieterforum Ruhr bewertet Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung

Die neue Landesregierung aus SPD und Bündnis'90 / Die Grünen unter Hannelore Kraft ist gewählt. Nachdem die Regierung Rüttgers alle Schutzschirme für die Mieterinnen und Mieter zerstört hatte, steht die neue Landesregierung vor der Herausforderung, den Scherbenhaufen zusammenzukehren und eine neue soziale Wohnungspolitik zu begründen. Dafür bietet der Koalitionsvertrag aus unserer Sicht viele Anknüpfungspunkte. Ein nicht unwesentlicher Teil der Forderungen von Mieterforum Ruhr wurde aufgenommen. Zu vielen Punkten ist aber noch eine Konkretisierung erforderlich. Die neue Landesregierung hat mit dem Koalitionsvertrag auf jeden Fall eine Grundlage für eine konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mieterorganisationen vorgelegt.

Das Thema Wohnen wird im neuen (Super-)Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr unter dem Minister Harry Kurt Voigtsberger
angesiedelt. "Wir begrüßen ausdrücklich die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und hoffen auf deren zügige Umsetzung. Etwas Sorgen machen wir uns, weil Wohnen künftig innerhalb eines Superministeriums untergeordnet wird.", sagt Martin Krämer (Sprecher des Mieterforum Ruhr).

Mieterforum Ruhr nimmt die Wahl der neuen Landesregierung zum Anlass, um die wohnungspolitischen Anforderungen im Koalitionsvertrag zu kommentieren:

Wohnungsbauvermögen
Die neue Regierung will prüfen, ob es eine Rückabwicklung der Vollintegration die Sondervermögens der WfA (Wohnungsbauförderung) geben kann. Gelingt dies nicht, sollen zumindest aktuell rückfließende Mittel aus der Wohnraumförderung in einen revolvierenden Fonds einfließen. Außerdem will die Landesregierung die politische Kontrolle über die NRW.Bank verstärken.

Zahlreiche Studien weisen daraufhin, dass, um eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung sicher zu stellen, sowohl die Erneuerung des bestehenden Wohnraums wie des Neubaus benötigt wird. Dafür ist es erforderlich, die soziale Wohnraumförderung zu verstärken. Fast die einzige Quelle für die Finanzierung ist das ehemalige Sondervermögen der WfA (Wohnungsbauförderungsanstalt). Dieses 19 Milliarden Euro umfassende Vermögen wurde Ende 2009 als haftendes Eigenkapital komplett in die NRW-Bank integriert, unter Wegfall der Zweckbindung für die Wohnraumförderung. Es ist zu befürchten, dass diese auf lange Sicht unverzichtbare Finanzierungsquelle für die Wohnraumförderung binnen kurzem durch die zahlreichen anderen Aufgaben der NRW.Bank und deren Risiken (u.a. Beteiligung an der WestLB und mehrere hundert Milliarden in derivativen Geschäften) aufgebraucht ist. Dies wäre das Ende der sozialen Wohnungspolitik in NRW.

Mieterforum Ruhr:
Wir begrüßen sehr, dass Rot-Grün unsere Forderung nach der absolut notwendigen Rückabwicklung der Integration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.Bank in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat. Wir erwarten freilich, dass hier nicht nur „geprüft“ wird, sondern, dass unmittelbar die erforderlichen Weichen gestellt werden, um das Wohnungsvermögen zumindest zu wesentlichen Teilen zu retten. Dies wird ohne Zweifel den Landeshaushalt zusätzlich belasten.

Es ist schwer vorstellbar, wie die Landesregierung den Primat der Politik über die Wohnraumförderung ohne Rückabwicklung wieder herstellen will. Ein neuer revolvierender Fonds, der nur aus aktuellen rückfließenden Mitteln gespeist würde, wäre für die Wohnraumförderung ein gigantischer Verlust. In jedem Fall ist die Bildung eines neuen, von der NRW.Bank völlig getrennten Sondervermögens in der Form einer Anstalt öffentlichen Rechts erforderlich.

Verstärkung der Förderung des Mietwohnungsbaus und der Bestandsmaßnahmen
Im Gegensatz zur bisherigen Wohnraumförderung, die in immer höherem Ausmaße Eigentumsprojekte auch außerhalb der Städte förderte, will die neue Landesregierung dem Mietwohnungsneubau und der Erneuerung der Mietwohnungsbestände Vorrang einräumen.

Mieterforum Ruhr:
Dies ist eine überfällig Neujustierung der Wohnraumförderung. Die begrenzten Mittel für die Wohnraumförderung müssen da konzentriert werden, wo der höchste Bedarf besteht. Und das sind fehlende bezahlbare Mietwohnungen in der Rheinscheine und der immense Bedarf an Erneuerung unserer Wohnungen und Siedlungen überall im Lande. Auch im Ruhrgebiet muss neben der Modernisierung des Wohnungsbestandes in bestimmtem Umfang gezielter sozialer Neubau erfolgen, um den Verlust an Sozialbindungen wenigstens ein wenig auszugleichen und um der alternden Gesellschaft erschwingliche altersgerechte Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Im Koalitionsvertrag vermissen wir die Zielsetzung zur besseren Förderung neuer Wohnformen und gemeinschaftlicher Wohnprojekte.

Förderung von kommunalen Wohnraumkonzepten
Laut Koalitionsvetrag will Rot-Grün den Kommunen mehr Befugnisse bei der Ausgestaltung der lokalen Wohnraumförderung geben. Das Instrument der Wohnraumkonzepte soll gestärkt und ihre Erstellung vom Land gefördert werden.

Mieterforum:
Diese Absicht entspricht unserer Auffassung, dass ein bedarfsgerechter und effizienter Mitteleinsatz einer verbesserten kommunalen Planung bedarf. Außerordentlich wichtig für Kommunen mit Finanzproblemen ist, dass die Erstellung der Konzepte vom Land gefördert werden kann. Damit wird die kommunale Wohnungspolitik an einem entscheidenden Punkt wieder aufgewertet. Es ist allerdings erforderlich, klare Kriterien an die Ziele und Methoden der Wohnraumkonzepte zu definieren. Sie müssen sich tatsächlich am lokalen sozialen Bedarf orientieren und dürfen nicht etwa dazu dienen, dass die Kommunen ihren zerstörerischen Wettbewerb um zahlungskräftige EinwohnerInnen noch verschärfen.

Ankaufhilfen bei Schrottimmobilien
Geplant ist von der neuen Landesregierung, aus der Mietraumförderung Mittel für Ankaufhilfen für herunter gewirtschaftete Wohnungsbestände zur Verfügung zu stellen, wenn diese gleichzeitig saniert werden. Aus einem Fonds sollen auch Ersatzvornahmen von Kommunen vorfinanziert werden können.

In den letzten zehn Jahren sind immer mehr Wohnungen in den Besitz von insolventen, unfähigen oder unwilligen Vermietern gelangt. Leidtragende sind neben den MieterInnen, um deren Wohnhäusern sich niemand mehr kümmert, die Städte, denen neue städtische Problemzonen entstehen. In solchen Fällen müssten die Bestände wieder in das Eigentum nachhaltig und sozial wirtschaftender – zum Beispiel kommunaler - Wohnungsunternehmen überführt werden. Insbesondere für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten und Nothaushalten ist dies aber praktisch unmöglich.

Mieterforum Ruhr:
Wir begrüßen sehr, dass Rot-Grün Ankündigungen aus dem Wahlkampf wahrmachen will und den Mut aufbringt, in die Förderung des Aufkaufs maroder Wohnungsbestände einzusteigen. Damit die Ankaufförderung nicht zu einem Anreiz wird, Wohnungen weiter zu vernachlässigen, müssen gleichzeitig die ordnungsrechtlichen Befugnisse der Kommunen ausgeweitet und auch konsequent genutzt werden. Und generell müssen Maßnahmen ergriffen werden, die Private Equity Fonds zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Immobilien zu zwingen.

Wohnungsaufsicht
Laut Koalitionsvertrag ist vorgesehen die kommunale Wohnungsaufsicht u.a. dadurch zu stärken, dass leerstehender, freifinanzierter Wohnraum in die Aufsicht einbezogen wird. Außerdem sollen kommunale Ersatzvornahmen im Rahmen von Zwangsvollstreckungen Vorrang genießen. Von großer Bedeutung ist das Vorhaben, auch Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept und Nothaushalten in die Lage zu versetzen, Ersatzvornahmen vorzunehmen.

Schon jetzt haben Kommunen die Möglichkeit, die Instandsetzung vernachlässigter Wohnungen zu verlangen.
Viele Kommunen machen von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch und es gibt in der Praxis viele Vollzugsdefizite.

Mieterforum Ruhr:
Wir begrüßen, dass die neue Landesregierung die von den Mieterverbänden und vom Städtetag geforderte Stärkung der kommunalen Wohnungsaufsicht umsetzen will. Die angekündigten Schritte sind richtig und erforderlich. Wir vermissen allerdings die Festlegung auf eine vom Land geförderte kommunale Pflichtaufgabe und damit zu verbindenden verbindlichen Standards für kommunale Quartiersbeobachtung und Handlungskonzepte. Ohne kommunale Pflicht und Regelförderung werden die meisten Städte nicht in der Lage sein, dem Problem in ausreichendem Maße zu begegnen.

Private Equity Fonds im Immobiliensektor
Damit nicht weitere Wohnungen in „Schrottimmobilien“ verwandelt werden, ist es dringend erforderlich, die von Finanzinvestoren kontrollierte Wohnungswirtschaft zu einer nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung zu zwingen. Diese Herausforderung ist wegen der komplexen und internationalen Finanzierungsstrukturen außerordentlich komplex. Die Landesregierung will deshalb die Einrichtung einer Enquete-Kommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und Finanzinvestoren" prüfen. Im Zentrum dieser Kommission soll die Entwicklung eines Regelwerks für Mindestanforderungen an die Wohnungswirtschaft stehen.

Mieterforum Ruhr:
Die Einrichtung einer derartigen Kommission entspricht unserer Forderung. Wir brauchen ein konzertiertes Vorgehen von Kommunen, Land, Bund und EU um die drohenden Folgen des Ausverkaufs von fast 1 Million Wohnungen abzumildern.

"Stärkung der Kommunalen Wohnungswirtschaft - Verhinderung der Verkaufs weitere Wohnungsunternehmen
Im Unterschied zur Regierung Rüttgers, die die LEG gegen breite Proteste am Finanzfonds verkauft, will die neue Landesregierung „systematisch weiteren Privatisierungen und Verkäufen von Wohnungsbeständen an Finanzinvestoren entgegenwirken“ und in diesem Sinne dafür „Sorge tragen, dass künftig keine kommunale Gebietskörperschaft ihre Gesellschafteranteile an örtlichen Wohnungsunternehmen veräußern muss.“

Konkret von einem Verkauf an den Kapitalmarkt bedroht sind Evonik Wohnen und THS, die über die RAG-Stiftung (mit)kontrolliert werden. Hier ist von großer Bedeutung, dass die Landesregierung die soziale Bewirtschaftung der Evonik-Wohnungsbestände zum Ziel einer ggf. neu geregelten RAG-Stiftung erheben will.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Stärkung der kommunalen Wohnungswirtschaft ist zudem die geplante Beseitigung der Beschränkungen für die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen in der Gemeindeordnung.

Mieterforum Ruhr:
Wir begrüßen die Beendigung der Privatisierungspolitik. Wir erwarten, dass die Landesregierung unmittelbar tätig wird, um den Verkauf von Evonik Wohnen und THS an den Kapitalmarkt zu verhindern. Die zur Zeit mit großem Zeitdruck betriebene Fusion von THS und Evonik Wohnen dient der Vorbereitung eines solchen Verkaufs.

Wir begrüßen auch die Absicht, die kommunale Wohnungswirtschaft zu stärken und der Privatisierung entgegen zu wirken, vermissen aber noch konkrete Vorhaben in diesem Sinne. Unserer Meinung nach muss das Land zum Beispiel auch bereit sein, angeschlagenen öffentlichen Unternehmen Eigenkapitalhilfen zu gewähren und wir brauchen eine neue Klammer für die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft.

Wiedereinführung der verlängerten Kündigungssperrfrist:
Die verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll laut Koalitionsvertrag wieder eingeführt werden. In Wachstumsregionen des Landes soll sie bis auf zehn Jahre erweitert werden.

Die Kündigungssperrfrist bei Verkäufen von Wohnungen dient dem Schutz der MieterInnen vor Eigenbedarfskündigungen nach Verkäufen. Sie sorgt auch dafür, spekulative Verkaufsvorgänge unattraktiver zu machen und damit Druck aus den Wohnungsmärkten zu nehmen. Bundesweit beträgt die Kündigungssperrfrist nach dem erstmaligen Verkauf einer umgewandelten Wohnung 3 Jahre, sie kann durch Landesverordnung erweitert werden. Die Regierung Rüttgers hatte die Landesverordnung zur Kündigungssperrfrist gegen den Protest der Mieter gestrichen.

Mieterforum Ruhr:
Wir sind froh, dass die neue Landesregierung die von uns bekämpfte Abschaffung der Kündigungssperrfrist rückgängig machen will. Damit stellt die Landesregierung wieder einen Mieterschutz her, der in anderen Bundesländern Normalität ist. Wie alle Erfahrungen zeigen, lassen sich rechtliche Vorgaben nicht durch freiwillige Vereinbarungen und „Sozialcharten“ ersetzen. Die längere Sperrfrist wird Verkäufe unattraktiver machen und die Mieter wieder besser vor Verdrängung und Angstkäufen schützen. Wir erwarten eine zügige Umsetzung.

Recht auf Wohnen
Die Landesregierung beabsichtigt, ein Gutachten in Auftrag geben, um zu prüfen, ob für das Land ein Verfassungsrecht auf gesundes und bezahlbares Wohnen eingeführt werden kann.

Mieterforum Ruhr:
Wir begrüßen, dass das Land damit in eine über NRW hinaus bedeutende Diskussion eintritt. Uns geht es um ein breite Debatte, wie das Recht auf Wohnen verbindlich und einklagbar gemacht werden kann.

Der Koalitionsvertrag enthält etliche weitere für uns bedeutsame Punkte, auf deren Aufzählungen wir hier aus Platzgründen verzichten. Wichtig ist auch die Rolle des Landes im Bundesrat, wo u.a. die von der Bundesregierung geplanten Verschlechterungen des Mietrechts verhindert werden können. Generell vermissen wir bei vielen Vereinbarungen aber noch die notwendige Verbindlichkeit und Konkretisierung. Und wir vermissen auch eine klare Perspektive für den Wiederaufbau eines gemeinwohlorientierten Wohnungssektors in NRW.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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