Initiativen > Weitere Initiativen und Bündnisse
20. September 2010 (Weitere Initiativen und Bündnisse, Sonstige Unternehmen)

Amtsgericht schützt Bäume nicht

Der Streit um die Bäume im Malerviertel wird längst auch vor Gericht ausgetragen. Die Baugenossenschaft Bochum eG hat fünf ihrer Mitglieder auf Schadensersatz verklagt, weil sie am Rosenmontag weitere Baumfällungen verhindert haben sollen. Gleichzeitig klagte eine Mieterin der Lenbachstraße gegen ihre Genossenschaft auf Unterlassung der gesamten Umbaumaßnahme.

Als am Rosenmontag plötzlich und ohne jede Ankündigung die Säge sang im Malerviertel, waren einige Mieter schnell zu Stelle. Sie stellten sich unter die bedrohten Bäume, so dass die begonnenen Fällmaßnahmen gestoppt werden mussten (wir berichteten).

Dafür sollen die Mieter jetzt zahlen. 654,35 € fordert die Genossenschaft von 5 Mietern, deren Personalien die Polizei festgestellt hatte. Darin enthalten nicht nur die Mehr-Aufwendungen für eine zweite Anfahrt des Gartenbaubetriebs, der die Fällungen durchgeführt hat, sondern auch fünf Architektenstunden für den Landschaftsarchitekten Emkes, der die gesamte Planung für die Umgestaltung der Außenanlagen gemacht und die Fällgenehmigungen für die Bäume beantragt hat.
"Fünf Stunden für die Organisation eines zweiten Termins?" wundert sich Mieter Heinz-Werner Kolberg, der am Rosenmontag als erster unter den Bäumen gestanden hat. "Das muss mir erst mal einer erklären!" Rechtsanwalt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt, der die Mieter vertritt, rügt in seiner Klageerwiderung mehrfach den völlig substanzlosen Vortrag der Klägerseite. Termin zur ersten mündlichen Verhandlung in der Sache ist allerdings erst im Januar.

Bereits im September wurde hingegen die Klage einer Mieterin aus der Lenbachstraße gegen die Baugenossenschaft verhandelt. Barbara Elling wollte der Genossenschaft die gesamte Umgestaltung der Außenanlagen per Gericht untersagen lassen. Als Dachgeschoss-Mieterin profitiere sie weder von den geplanten Terrassen noch den neuen Balkonen. Stattdessen würde die Fläche des gemeinschaftlich nutzbaren Grüns zu ihrem Nachteil deutlich reduziert. Nicht einmal der Kellerausgang nach hinten bliebe erhalten, wenn die Baugenossenschaft ihre Pläne umsetze.

Das Amtsgericht wies die Klage allerdings am 14. September ab. Eine Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Die Mieterin und ihr Anwalt prüfen derzeit die Erfolgsaussichten einer Berufung. Da die aber zu spät käme - ab 1. Oktober darf wieder gesägt werden - liegen die Erfolgsaussichten zur Rettung der Bäume eher bei der Politik als bei der Justiz.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum