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9. Dezember 2010 (Bundespolitik)

Klimaschutz und Wohnen: Auftrag Energetische Modernisierung

Am 28. September stellte die Bundesregierung ihr seitdem heftig diskutiertes Energiekonzept der Öffentlichkeit vor. Die energetische Gebäudesanierung ist ein Kernstück des Energiekonzeptes.

Nach Berechnungen der statistischen Ämter der Länder entfallen auf den Energiebedarf für Raumwärme und Warmwasser etwa 63 % des privaten Energieverbrauches. 2050 sollen alle 18 Mio. Wohngebäude mit knapp 39,3 Mio. Wohnungen in Deutschland so modernisiert worden sein, dass sie fast keine Heizenergie mehr benötigen – ein ehrgeiziges Projekt. Unter den Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele, ist die Dämmung der Außenfassaden eines Gebäudes am bekanntesten, aber bei denkmalgeschützten Wohngebäuden auch umstritten. Dabei können bereits mit der Sanierung älterer Heizungsanlagen sowie der Dämmung von Keller- und Dachbodendecken sehr große Wirkungen bei der Einsparung von Energie und Heizkosten erzielt werden. Dies ist meist weniger bekannt. Und es gilt: Für alle Maßnahmen sind erhebliche Investitionen erforderlich.

Fördermittel gekürzt
Doch wer dachte, dass die Bundesregierung nun fleißig Fördermittel für die energetische Sanierung der Gebäude bereitstellte, sah sich getäuscht. Dabei ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sehr erfolgreich. So wurden 2009 insgesamt 2,2 Mrd. Euro für die Dämmung von Dach- und Kellerdecken, Fassaden, die Erneuerung von Fenstern sowie die Heizungssanierung abgerufen. Während im aktuellen Jahr nur noch 1,35 Mrd. € zur Verfügung stehen, ist für 2011 nur noch eine Fördersumme von 950 Mio. € eingeplant. Für 2012 ist bislang sogar kein Geld für neue Gebäudesanierungen vorgesehen. Nach Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) wäre jedoch eine wesentlich höhere jährliche finanzielle Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms erforderlich. Mieterbund, IG Bau, Naturschutzbund und der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierten das Gebäudemodernisierungsprogramm auf der Anhörung in Berlin am 14. Oktober denn auch als krass unterfinanziert. Das Ziel, die Modernisierungsrate von 1 % auf 2 % zu verdoppeln, sei so nicht zu erreichen.

Der Mieter soll's zahlen
Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zu diesem Zeitpunkt längst entschieden, wer die Zeche für den Klimaschutz zahlen soll: die Mieter. Es sei nur fair, wenn die Mieter für energetische Modernisierungen stärker als bisher zur Kasse gebeten würden, sagte sie in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Schließlich sparten sie auf der anderen Seite an Heizkosten, so dass unterm Strich nur eine geringe Mehrbelastung heraus käme.

Von der Bundesregierung wird dabei das Mietrecht als große Hürde für die energetische Modernisierung angesehen. Das Mitte Oktober vorgelegte Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht daher eine Reihe von Mietrechtsänderungen zu Lasten der Mieter vor (siehe Seite 10). Dabei wird übersehen, dass bereits nach geltender Rechtslage 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung auf die Jahresmiete umgelegt werden können. Bei Investitionen von beispielsweise 20.000 € für eine 70 m2 große Wohnung verteuert sich deswegen die Miete um 180 € im Monat. Selbst wenn die Heizkosten in einer Größenordnung von 80 € aufgrund der Modernisierung um die Hälfte sinken würden, würden die Mietkosten für den Mieter letztendlich um 140 € monatlich steigen. Die von Frau Merkel suggerierte "Warmmietenneutralität" liegt damit in weiter Ferne. Eine energetische Modernisierung erfolgt dann warmmietenneutral, wenn deren Kosten nur in Höhe der eingesparten Heizkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Protest
Der fällige Aufschrei kam allerdings nicht nur von den Mieterverbänden, sondern auch aus der Wohnungswirtschaft. Darunter auch Wohnungsgesellschaften im Ruhrgebiet, die reihenweise die Köpfe schüttelten. „Wenn der Markt es nicht hergibt, bleiben Mieterhöhungen reine Theorie“, kommentierte stellvertretend David Wilde von der Hattinger Wohnungsgenossenschaft HWG. Soll heißen: Mieterhöhungen dieses Ausmaßes sind auf den „Mietermärkten“ des Ruhrgebiets und vieler anderer Regionen in Deutschland gar nicht durchsetzbar. Aber auch auf angespannten Wohnungsmärkten mit hohen Mietpreisniveaus reichen Budgets vieler Mieter nicht aus, um noch höhere Mieten zu zahlen. So liegt nach dem Münchener Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 70 m2 Wohnung aus den frühen 1960er Jahren bei knapp 10,50 €/m2 Netto). Keine Rolle im Konzept der Bundesregierung spielt dagegen der ökologische Mietspiegel, der erhebliche Anreize zur energetischen Modernisierung setzen könnte (vgl. Textkasten). Die Kosten in erster Linie auf die Mieter abwälzen zu wollen, übersieht auch die Eigentümerquote in Deutschland. 46 % der bewohnten Wohnfläche sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser; weitere 8 % sind selbstgenutzte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die finanzielle Handlungsfähigkeit von Selbstnutzern ist daher ein wichtiger Einflussfaktor, um die klimapolitischen Ziele erreichen zu können.

Ohne finanzielle Förderungen wird das Energiekonzept der Bundesregierung jedoch ins Leere laufen; schärfere Anforderungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) reichen alleine nicht aus. Wer kein Geld in die Hand nimmt, um dem politisch Erwünschten zum Durchbruch zu verhelfen, sondern alles dem freien Spiel der Kräfte überlässt, darf sich nicht wundern, wenn Wohnungsgesellschaften, Einzelvermieter und Selbstnutzer von einer energetischen Sanierung nichts wissen wollen, die weder sie noch die Mieter bezahlen können. (ah/ts)

Infokasten: Ökologischer Mietspiegel
Die Idee des ökologischen Mietspiegels ist die Einbeziehung von Ausstattungsfaktoren einer Wohnung, die für den Energieverbrauch von Bedeutung sind. Lassen sich für energetisch modernisierte Wohnungen höhere Mieten am Wohnungsmarkt erzielen, schlägt sich dies in der örtlichen Vergleichsmiete im Mietspiegel wieder. Energetische Sanierungen können somit leichter refinanziert werden. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt Handlungsempfehlungen auf, wie ökologische Mietspiegel in den Kommunen erstellt werden können. Über die Erprobung in Modellkommunen sollen im Jahr 2011 über eine Folgestudie weitere Erkenntnisse zur Einführung und Wirkung ökologischer Mietspiegel gewonnen werden.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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