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15. März 2011 (Land NRW)

Wohnrecht nach Kassenlage?

Neuregelung bei Unterkunftskosten lässt den Druck auf Hartz-IV Mieter steigen.
In den letzten Monaten gab es zwischen den Parteien viel Streit um die Berechnung und eine minimale Anhebung der Regelsätze für BezieherInnen von ALG II. Diese Auseinandersetzung hat überdeckt, dass an anderer Stelle im Sozialgesetzbuch II potentielle Verschlechterungen für die Betroffenen eingeführt wurden. Nach dem neu geschaffenen Paragrafen 22a SGB II kann den Kommunen durch ein Landesgesetz ermöglicht werden, Pauschalen festzusetzen oder lokale Satzungen zu den Unterkunftskosten zu erlassen.

Für die Zukunft befürchtet Mieterforum Ruhr, dass die bisherige kommunale Rechtszersplitterung durch die nunmehr mögliche Satzungsermächtigung nicht nur fortgeführt, sondern sogar verfestigt wird. Die bereits bislang zu verzeichnende Sozialpolitik nach Kassenlage würde sich nicht nur in leicht abänderbaren kommunalen Richtlinien wiederfinden, sondern auch in nur mit erheblich größerem Aufwand
abzuändernden kommunalen Satzungen verfestigen.

Daher fordert der Mieterforum Ruhr e.V. den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf, von seinem Gesetzgebungsermessen nur zurückhaltend und orientiert am Gesetzeszweck Gebrauch zu machen. Hierzu soll der Landtag insbesondere beachten, dass Kosten der Unterkunft auch in Zukunft bedarfsdeckend sein müssen und keine Kostenreste zu Lasten der Regelleistung verbleiben dürfen.

Mieterforum Ruhr fordert den Landtag und die Landesregierung auf,
- keine gesetzliche Ermächtigung zur Pauschalierung von Kosten der Unterkunft zu erlassen,
- zu prüfen, inwieweit überhaupt landesgesetzliche Regelungen erforderlich sind, die bisherigen kommunalen Richtlinien nicht bereits ausreichen,
- bei der Regelung der Flächenwerte für angemessene Wohnungen einen Gleichlauf mit den Regelungen zur Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen im sozialen Wohnungsbau herbeizuführen,
- sicherzustellen, dass sich die Angemessenheitswerte an tatsächlich verfügbarem, d.h. konkret anmietbarem Wohnraum orientieren,
- sicherzustellen, dass keine Höchstwerte bei Heizkosten realitätsfern festgesetzt werden.


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