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1. Januar 2004 (Aus den Städten)

Zum Wohle...

Kommentar - ...aller Bürger können die Einnahmen der Kommunen aus Cross-Border-Leasing-Geschäften verwendet werden, freute sich Bochums Kämmerin und OB-Kandidatin Ottilie Scholz nach dem Spruch der Gelsenkirchener Verwaltungsrichter - und ließ sich in der Lokalpresse feiern, als ob sie persönlich den Prozess gewonnen hätte. Ins gleiche Horn stößt der tatsächliche Sieger, ihr Recklinghäuser Kollege Christoph Tesche.

Und am deutlichsten sagt es Verwaltungsrichter Wiesemann, Vorsitzender der Kammer, die das Urteil fällte: „Indem die 4,8 Millionen in den allgemeinen Haushalt eingestellt worden sind, diente das Geld den Bürgern. Und zwar allen. Nicht nur den Grundbesitzern als Gebührenzahlern.“
Da haben Kämmerer und Verwaltungsrichter doch eine interessante Gemeinsamkeit: Offenbar wohnen beide schon derart lange im Eigentum, dass sie gar nicht mehr wissen, was bei Mietern alles in der Nebenkosten-Abrechnung steht. Abwasser-Gebühren zum Beispiel. Der hier von seltsamer Seite bemühte Klassen-Gegensatz besteht in Wirklichkeit nicht in der Zahlungspflicht, sondern in der Tatsache, dass Grundbesitzer gegen städtische Gebührenbescheide vorgehen können, Mieter nicht.


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