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22. September 2011 (Vonovia)

Deutsche Annington: Dreiste Abzocke mit neuer Inkasso-Tochter

Reinhard H. ist geschockt. Er streitet mit seiner Vermieterin, der Deutschen Annington, über eine Nebenkostenabrechnung. 350 € soll er nachzahlen. Doch die Abrechnung ist falsch. Das hat er beim Mieterverein erfahren. Und der hat ihn auch darauf vorbereitet, dass er Mahnungen bekommen wird, die er ignorieren soll. Eine hat er schon erhalten - mit 4,50 € Mahngebühr. Jetzt hat er die zweite in der Post und soll satte 49,50 € dafür zahlen! In der Aufregung merkt Reinhard H. erstmal gar nicht, dass das Schreiben gar nicht von der Deutschen Annington selber kommt.

Reinhard H. ist kein Einzelfall. Mit einem Info-Brief von Anfang August 2011 informierte die Deutsche Annington, mit 190.000 Wohnungen größter Vermieter in Deutschland, Mietervereine darüber, dass eine neue Tochter-Gesellschaft tätig wird, die "Deutsche Wohn-Inkasso GmbH". Die Aufgabenstellung klang mieterfreundlich:
• telefonische Abstimmung von Ratenzahlungsvereinbarungen sowie
• Hilfe in Notfällen und eine kostenlose Erstberatung bei einer Schuldnerberatung.

Nach nun ca. einem Monat liegen den Mietervereinen zahlreiche Schreiben der Deutschen Wohn-Inkasso GmbH vor. Die angekündigten "Serviceangebote" sind nirgendwo zu finden. Stattdessen findet sich folgendes Muster:
• verschickt werden standardisierte Mahnschreiben, offensichtlich automatisiert erstellt, für die die Deutsche Annington selbst bislang 4,50 € Mahngebühr erhob und
• für die die neue Inkasso-Tochter nun Kosten in Höhe von 40,00 bis 90,00 € erhebt (Mahngebühren, Inkassogebühren sowie eine Auslagenpauschale).

In den bislang bekannten Fällen kommt hinzu, dass die angeblichen Rückstände gar nicht bestehen. Soweit Beträge streitig sind, haben die Mietervereine erfolgte Einbehalte ausführlich begründet.

Nach Angaben der Deutsche Annington erfolgen Mahnungen nur noch über die "Tochter" Deutsche Wohn-Inkasso. Das aktuelle Mahnverfahren verläuft so:
• Es gibt keine kostenfreie Zahlungserinnerung (wie bei anderen Unternehmen durchaus üblich).
• Es wird eine 1. Mahnung mit 4,50 € Mahngebühr verschickt.
• Bei der dann folgenden 2. Mahnung schlägt die Inkasso-Tochter mit dem "Gebührenhammer" zu und fordert mindestens ca. 49,50 € Gebühren oder bei höheren Forderungsbeträgen noch mehr.

Der bislang den Mietervereinen bekannt gewordene Höchstbetrag an Gebührenabzocke liegt bei 90,00 € an Gebührenforderungen. Die Mietervereine bitten Betroffene, sie über ähnliche Fälle zu informieren, damit das Vorgehen von Annington umfassend dokumentiert werden kann.

Risiken bei Rückständen
Unterstellt, ein Mieter zahlt seine Miete nicht, ist der Vermieter berechtigt angemessene Mahngebühren zu erheben. Im weiteren Verlauf ist ein Vermieter auch berechtigt, Dritte einzuschalten, üblicherweise vorrangig Rechtsanwälte. Werden dann aber nur "einfache" Mahnschreiben verfasst, sind höhere Anwaltsgebühren nicht berechtigt. Die Mietervereine müssen jetzt gerichtlich klären lassen, welche Gebühren die Annington-Tochter für hausintern erstellte einfache Mahnschreiben maximal fordern darf. "Wir fordern von der Deutschen Annington weiterhin die Einstellung der "Inkasso-Aktivitäten" und die Rückzahlung der Gebühreneinnahmen!", stellt Rainer Stücker vom Mieterverein Dortmund fest. "Mieter sollten sich nicht verängstigen lassen, gerade weil oft unberechtigte Beträge angemahnt werden."

Tipps
- für Mitglieder bei laufenden Beratungsfällen

Ärgerlich ist seit Jahren, dass bei Annington vielfach nicht berechtigte Beträge angemahnt werden. Ursächlich ist, dass bei einem Posteingang des Mietervereins keine oder zeitlich zu kurze sog. Mahnsperren gesetzt werden. Beim Mahnlauf (in der Regel zwischen dem 10.-12. Tag eines Monats) erfolgen ungerechtfertigte Mahnungen. Wenn nun aber statt 4,50 gleich 49,50 € gefordert werden, ist die Beunruhigung um ein Vielfaches größer.

Betroffene sollten Ihren Mieterverein kurzfristig informieren. Die Mietervereine haben in ersten Gesprächen mit Annington massiv darauf gedrängt, dass unberechtigte Mahnungen unterbleiben.

- bei Zahlungsproblemen
Wenn es mal "eng" mit dem Geld für die Miete sein sollte, sofort selbst aktiv werden und eine Ratenzahlung vereinbaren. Da die Miete ein Dauerschuldverhältnis ist, tritt der Verzug nach dem 3. Werktag ein, ohne dass eine Zahlungsaufforderung erforderlich ist.

Wer mit hohen Inkasso-Gebühren überzogen wird, sollte sich sofort an seinen Mieterverein wenden. Die Mietervereine werden in gerichtlichen Verfahren klären lassen, welche Gebühren maximal bei sog. "einfachen" Zahlungsaufforderungen berechtigt sind.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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