Vermieter > Vonovia
7. September 2011 (Vonovia)

Annington verkauft Mehrfamilienhäuser

Die Deutsche Annington verkauft im Ruhrgebiet wieder vermehrt Mehrfamilienhäuser an Einzelerwerber. Da in diesem Fall eine besondere Verdrängungsgefahr besteht, sollten alle Betroffenen darauf achten, dass die Kündigungsschutzregelungen aus der "Viterra-Selbstverpflichtung" von 2004 eingehalten werden.

Nach dem Verkauf der Viterra an die Deutsche Annington entstanden viele Probleme für die Mieter. In einem Punkt kam es aber zu einer Beruhigung: Die vielen Verkäufe einzelner kleiner Mehrfamilienhäuser an Einzelerwerber und Weiterverwerter, die zu Viterra-Zeiten die betroffenen Mieter in Angst und Schrecken versetzt hatten, wurden beendet. Die Deutsche Annington hatte zu hohen Preisen eingekauft, da lohnte sich der Verkauf kleiner, schlecht instand gehaltener Häuser nicht. Inzwischen aber hat die Annington mehrere Strategiewechsel hinter sich.

Die Annington selbst nennt es "Bereinigung". Bundesweit wolle man sich "nur" von 600-700 Häusern trennen, die als "Streubesitz" einzuordnen seien und in der Verwaltung unwirtschaftlich seien. In Dortmund und Witten aber gehören zu diesem "Streubesitz" ganze Straßenzüge und Wohnviertel. Vierzig Häuser mit 200 Wohnungen sind es in der Germania-Siedlung in Dortmund-Marten. Dort forderten die MieterInnen einen Verkaufsstopp, was die Annington ablehnte. Nun hoffen die BewohnerInnen, dass die ganze Siedlung von einem kommunalen Erwerber übernommen wird. Aber der Ausgang ist unsicher. In Witten-Heven sind zehn Arbeiterhäuser mit großen Gärten aus den 20er Jahren betroffen. Hier erfolgte teilweise nicht einmal eine rechtzeitige Information der Mieter, wofür sich die Annington aber entschuldigt hat.

Zu den wichtigen Informationen gehört vor allem der Verweis auf die Selbstverpflichtung der Viterra, die von der Annington übernommen wurde. Demnach erhalten MieterInnen in zu verkaufenden Mehrfamilienhäuser, die früher zur Viterra gehörten, auf Antrag einen zusätzlichen mietvertraglichen Schutz gegen Eigenbedarfskündigungen, wenn sie sich z.B. auf ihr Rentenalter berufen können. Aber diese Regelungen sind nach Ansicht der Mietervereine nicht ausreichend. Einen dauerhaften Kündigungsschutz müsste es für alle MieterInnen und auch z.B. für bestehende Gartennutzungen geben. Auch Regelungen für (ehemalige) Werkswohnungen sind zu beachten.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum