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22. September 2011 (Sonstige Unternehmen)

Kameras schützen oder überwachen?

Die Terassenhäuser an der Girondelle 84 bis 90, die jahrelang Schlagzeilen machten wegen fortschreitendem Verfall und Zwangsverwaltung und -versteigerung, haben einen neuen Eigentümer. Im Frühjahr gingen die 213 Wohnungen, die Anfang der 70er Jahre von der VBW gebaut und 2002 verkauft worden waren, an eine hierzulande unbekannte Gesellschaft namens "Principia GmbH & Co.KG" aus Düsseldorf. Eine neue Hausverwaltung gibt es auch, die Dortmunder "Westfalenbau Grundbesitz GmbH". Und die kündigte an, prinzipiell alles besser machen zu wollen.

Dicht gedrängt saßen über 50 Mieter am 10. Juni im Saal des Thomaszentrums. Zu der Versammlung hatte die SPD eingeladen. Deren Ratsmitglied Gerd Lichtenberger erklärte diesen ungewöhnlichen Umstand: Mit dem früheren Eigentümer, dem "ZV Real Estate Fund Regulus", aber auch mit der Zwangsverwalterin habe es massive Kommunikationsprobleme gegeben. Die habe die Orts-SPD im Stadtteilladen aufgefangen, wohin sich die Mieter immer gewandt hätten. Deshalb sei man jetzt, wo ein neuer Eigentümer da sei, auf die Idee gekommen, dass dieser sich doch den Mietern vorstellen könne.

Was die Mieter zu hören bekamen, klang verheißungsvoll: Die Verwaltung kündigte an, dass die Häuser in den nächsten zwei Jahren umfassend instand gesetzt und modernisiert würden. Mit den Eingängen und Fluren sei schon begonnen worden. Es würden Hausmeister eingesetzt, die 24 Std. täglich erreichbar seien. Und Videokameras seien installiert worden, die dem Schutz vor Überfällen, Vandalismus und Mülltourismus dienten, was es hier alles schon gegeben habe.

An diesen Kameras allerdings schieden sich die Geister. Denn was dem Schutz der Mieter dienen kann, taugt auch zu deren Überwachung. Da ist es wichtig, zu wissen, ob man als Mieter die Installation solcher Kameras hinnehmen muss.

Die Rechtslage
"Die Videoüberwachung durch eine im Hauseingangsinnenbereich eines Mietobjektes angebrachte Kamera stellt … einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht des Mieters sowie in dessen Besitzrecht an der gemieteten Wohnung dar", stellte 2009 das Amtsgericht München fest. Denn, so weiter, "das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG umfasst auch die Freiheit von unerwünschter Kontrolle oder Überwachung durch Dritte." Das gilt auch für Mieter, für die dies "die Freiheit beinhaltet, die eigene Wohnung bzw. das Haus zu verlassen oder zu betreten, ohne dass der Vermieter dies jederzeit überwachen und die An- und Abwesenheit des Mieters feststellen kann." Dazu gehört auch das Recht, "ungestört und unüberwacht Besuch empfangen zu können …"
(AG München, 423 C 34037/08)

Allerdings sind an der Girondelle – anders als in dem Münchener Fall – die Kameras außen angebracht. Aber auch dies hält das Gericht allenfalls dann für zulässig, "wenn durch derartige Überwachungsmaßnahmen künftige Schäden … wirkungsvoll verhindert werden könnten." Es sei fraglich, "ob bereits eine einmalige Sachbeschädigung einen derart massiven Eingriff in die Rechtsposition des Mieters rechtfertigt."

Die Hürden hängen also hoch. Das sehen auch andere Gerichte nicht anders. Das DMB-"Mieterlexikon" skizziert die Grundsätze: Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters ist nur dann gerechtfertigt, wenn ihm "andere grundrechtlich geschützte Güter entgegenstehen und höher zu bewerten sind." Das kann dann der Fall sein, wenn der Überwachende "konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass unmittelbare Angriffe auf seine Person oder auf Mitbewohner bevorstehen." Grundsätzlich verboten ist die Überwachung von öffentlichen Wegen oder Nachbargrundstücken.

Unbedenklich sind Videokameras hingegen dann, wenn sie eine Art erweiterten Türspion darstellen. Wenn also der Mieter selbst, wenn es klingelt, einen Monitor einschalten kann, auf dem er sieht, wer unten vor der Tür steht.

Was an der Girondelle geschieht, könnten die Mieter also durch eine Klage verhindern. Immerhin versicherte die Hausverwaltung, die Aufnahmen würden nur bei festgestellten Schäden ausgewertet und ansonsten nach drei Tagen gelöscht werden. Und sie versprach, feste Sprechzeiten im Stadtteilbüro einzurichten.


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