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22. September 2011 (Aus den Städten)

Kein Kündigungsschutz mehr für Mieter?

Skandale wirken teilweise lange nach. Einer der nachhaltigsten ist die Buderus-Affäre aus den späten 80er Jahren. Der damalige SPD-Ratsherr hatte allzu einträgliche Geschäfte mit städtischen Grundstücken gemacht. Damals setzte die Opposition im Rat den sogenannten "Transparenzbeschluss" durch – Geschäfte mit städtischen Grundstücken durften nicht mehr unter der Hand laufen. Die Grundstücksrichtlinien gibt es immer noch, auch wenn sie zwischenzeitlich mehrfach geändert wurden. Jetzt geht erneut eine Änderung durch die Gremien des Stadtrates – und die birgt Nachteiliges für Mieter in sich.

Herta und Peter Grau sind verzweifelt. Vor neun Jahre wurde ihre Wohnung verkauft. Natürlich hat man sie zuerst ihnen selbst angeboten. Wenn sie nicht zugriffen, so sagte die Wohnungsgesellschaft, würde sie andere Käufer suchen. Die Grau’s hatten viel Geld in ihre Wohnung gesteckt – Heizung, Fliesen, Fußböden, Deckenvertäfelung – die Gesellschaft hatte ja nie etwas gemacht. Über die Jahre waren da gut 50.000 DM zusammengekommen.
Aus Angst, diese Investitionen zu verlieren, wenn ein anderer Käufer vielleicht Eigenbedarf hat, taten sie, was sie sich eigentlich gar nicht leisten konnten: Sie kauften. Damals gab es ja die Eigenheimzulage noch, und irgendwie bekamen sie’s gerechnet. Doch nach acht Jahren lief die Zulage aus, und nun reicht die Rente vorne und hinten nicht, Zinsen und Tilgung zu bezahlen. Ihre letzte Hoffnung ist, dass 2012, wenn ihr Hypotheken-Darlehen neu verzinst wird, die Zinsen etwas niedriger sind als damals vor neun Jahren.

Mieter wie die Grau’s in diesem fiktiven Beispiel gibt es viele. Helfen würde ihnen eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen. So etwas gibt es auch – aber nur nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, und auch nur noch für drei Jahre. Die längere, achtjährige Frist, die in NRW galt, hat die schwarzgelbe Regierung abgeschafft, und die neue rotgrüne, die fest versprochen hat, sie wieder einzuführen, ist noch nicht so weit. Lange Sperrfristen sorgen dafür, dass Selbstnutzungswillige als Kaufinteressenten für vermietete Wohnungen gar nicht erst auftreten.

Besser geschützt sind – bisher – die Mieter der Stadt. Wenn die Häuser verkauft, müssen sie zuerst den Mietern angeboten werden. Will (oder kann) jemand nicht, werden Verwandte und Nachbarn gefragt. Wichtig dabei: Kauft ein Dritter, bekommen die Mieter zehn Jahre Schutz vor Eigenbedarfskündigungen.

Sozialklausel
Genau diese "Sozialklausel" will die Stadtverwaltung jetzt ersatzlos streichen. Das geht aus der Verwaltungsvorlage Nummer 20111327 hervor, die ab dem 8. September beraten wird. Zuerst werden die Bezirksvertretungen gehört, danach der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung, am 10. November dann der Haupt- und Finanzausschuss und am 24. November ist der Rat dran. Zur Begründung heißt es lapidar: "Für den Verkauf von städtischen Immobilien ist der gesetzliche Mieterschutz ausreichend."

Und wie sieht der aus? Für Mieter umgewandelter Wohnungen gibt es die erwähnte dreijährige Sperrfrist, die zur gesetzlichen Kündigungsfrist dazu kommt. Für alle anderen gibt es nur diese gesetzliche Kündigungsfrist: drei, sechs oder neun Monate, je nachdem, ob das Mietverhältnis unter fünf, unter acht oder über acht Jahre andauert. Und natürlich die Regelung, dass kein Vermieter einfach ohne Grund kündigen kann. Eigenbedarf muss also tatsächlich vorliegen.

Allerdings ist noch offen, ob der Vorschlag der Verwaltung eine Mehrheit im Rat finden wird. Die Grünen waren die ersten, die Zweifel angemeldet haben. Und auch der Mieterverein wird energischen Widerstand leisten.


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