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1. Dezember 2011 (Vonovia)

Annington-Inkasso in Bochum

Die Deutsche Annington ist Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen – und offenbar in Geldnöten. In diesem Sommer hat sie sich einen neuen Trick ausgedacht, an das Geld ihrer Mieter heranzukommen. Sie gründete ein Tochter-Unternehmen namens "Deutsche Wohn-Inkasso GmbH". Das übernimmt seither das Mahnwesen, wenn Mieter vermeintliche oder tatsächliche Zahlungsrückstände haben – gegen einen saftigen Aufpreis. Jetzt gibt es auch in Bochum und Hattingen erste Opfer.

Yvonne Külgen wohnt schon viele Jahre an der Blankensteiner Straße in der Hattinger Nordstadt. Und seit die Häuser der Deutschen Annington gehören, gibt es immer wieder Ärger. Vor allem mit den Heiz- und Nebenkostenabrechnungen stimmt immer irgendetwas nicht. Deshalb ist sie Stammkundin beim Mieterverein, der eine dicke Akte führt.

Immer wieder hat der Mieterverein Abrechnungen beanstandet und Yvonne Külgen hat die Zahlungen gekürzt. Zuletzt behielt sie knapp 40 Euro ein, weil die Warmwasserkosten ausschließlich nach qm umgelegt worden waren – was unzulässig ist. Mahnungen ihrer Vermieterin sind ihr deshalb nichts Neues. Neu war aber, was sie am 14. Oktober im Briefkasten hatte.

Das war eine Mahnung der Deutschen Wohn-Inkasso, die 112,09 € von ihr verlangte. Interessant war die Zusammensetzung des Betrags: 35,59 € betrug die Hauptforderung, 31,50 € die Mahngebühren inklusive Vormonate, dazu kamen 37,50 € Inkassogebühren und 7,50 € Auslagenpauschale.

Angefügt war ein "Kostenblatt", das in langen Zahlenreihen sämtliche Forderungen und Zahlungen seit Jahresbeginn auflistet, aus dem aber weder hervorgeht, worin die eigentliche Hauptforderung bestehen soll, noch, wann die ganzen Mahngebühren entstanden sein sollen. Aufgelistet ist nur eine einzige Mahngebühr von 4,50 €.

Genauso aufgeblasen wirkt die Wohn-Inkasso-Forderung an Maud Herrlein vom Freigrafendamm in Bochum. Bei Ihr werden aus 16,99 € Hauptforderung Gesamtkosten in Höhe von stolzen 70,99 €. Darin enthalten auch 9 € Mahngebühren – obwohl sie gar keine Zahlungserinnerungen bekommen hatte. So ist auch ihr nicht klar, worin überhaupt die Forderung der Deutschen Annington besteht.

Rechtsanwältin Jutta Hüppop vom Mieterverein hält das ganze Verfahren für unzulässig: "Vermieter sind zu einer sparsamen Bewirtschaftung verpflichtet und dürfen ihren Mietern keine unnötigen Kosten aufhalsen. Und von professionellen Wohnungsunternehmen verlangen die Gerichte, dass sie normale Tätigkeiten selbst durchführen. Schließlich beschäftigen sie genug fachkundiges Personal. Selbst eine Kündigung, an der nichts besonders kompliziert ist, dürfen sie nicht einem Anwalt übergeben, sondern müssen das selbst machen. Und da soll eine simple zweite Mahnung solche Kosten nach sich ziehen?"

Der Mieterverein hat die Forderung zurückgewiesen – und rät allen anderen Betroffenen, dies ebenfalls zu tun. Die Deutsche Annington selbst nennt diese dreiste Abzocke übrigens einen "neuen Service für säumige Mieter".


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