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2. Dezember 2011 (Land NRW)

Neuer Betriebskostenspiegel NRW: Drei Euro pro qm

Rechnet man alle nach der Betriebskostenverordnung denkbaren 15 Betriebskostenarten einschließlich der Heizkosten zusammen, zahlen Mieter in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 3,02 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Dies ist das Ergebnis aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Mieterbund Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2009 jetzt vorlegt.

Mieter in östlichen Bundesländern zahlten 2009 durchschnittlich 2,59 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für die westlichen Bundesländer liegt der Durchschnittswert bei 3,01 Euro. Im bundesweiten Vergleich liegt Nordrhein-Westfalen damit an der Spitze. Größter Kostenfaktor sind wie immer die Heizkosten mit 0,83 Euro, die gegenüber 2008 um durchschnittlich 7% gesunken sind. Hauptursache war das Absinken der Energiepreise. Insbesondere Heizöl war um 30,7% preiswerter als 2008.

Bei den Abrechnungen für das Jahr 2010, die Millionen in den nächsten Wochen erhalten werden, müssen Mieter, deren Heizung mit Öl betrieben wird, wieder mit deutlich höheren Heizkosten rechnen, da in 2010 die Ölpreise um 22,6% gestiegen sind. Die Kosten für Gas und Fernwärme sanken dagegen um 8,6% bzw. 8,4%. Bei den Angaben des Betriebskostenspiegels ist zu beachten, dass es sich um Durchschnittswerte handelt und die tatsächlichen Betriebskosten im Einzelfall höher oder niedriger sein können.

Was der Spiegel kann
Der Betriebskostenspiegel ist eine sehr gute Möglichkeit für Mieter, die Höhe Ihrer Betriebskosten im Vergleich zu denen anderer Mieter einzuschätzen: eher hoch oder eher niedrig? Das kann Anlass geben, weitere Fragen zu stellen oder sich zwecks Überprüfung der Abrechnung an den Mieterverein zu wenden. Zu einem allerdings taugt er nicht: Er kann nicht als Begründung für die Nicht-Angemessenheit von Betriebskosten vor Gericht verwendet werden. Hier sind die tatsächlichen Kosten im Einzelfall entscheidend.

… und was nicht
Das hat in diesem Jahr kein Geringerer als der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Mieterpaar aus Heidelberg hatte 525 € für Müllgebühren zahlen sollen, anhand des bundesweiten Betriebskostenspiegels, den es auch gibt, aber ausgerechnet, dass nur 185 € angemessen wären – und die Differenz schlicht einbehalten.

Die Klage der Vermieterin hiergegen hatte in drei Instanzen Erfolg. Am 6. Juli stellte zuletzt der BGH fest: "Überregional auf empirischer Basis ermittelten Betriebskostenzusammenstellungen kommt angesichts der je nach Region und Kommune unterschiedlichen Kostenstruktur keine Aussagekraft im Einzelfall zu." Zwar sei der Vermieter verpflichtet, sparsam zu wirtschaften, aber der Mieter müsse darlegen, dass er diese Pflicht verletzt habe – und das geht nicht einfach mit Verweis auf Durchschnittswerte im Betriebskostenspiegel. (AZ: BGH VIII ZR 340/1)

Kommentar: Der stets streitbare Geschäftsführer von Haus+Grund Bochum, Erwin Köhler, hat das BGH-Urteil sofort zum Anlass genommen, von DMB und Mietervereinen zu fordern, den Betriebskostenspiegel ersatzlos abzuschaffen. Das werden wir natürlich nicht tun! Dass Hauseigentümer es gut finden, wenn ihre Mieter gar keine Vergleichsmöglichkeiten haben, ist klar - vor allem, wenn sie teuer sind. Ebenso klar aber ist, dass wir nicht dazu da sind, das zu tun, was Hauseigentümern gefällt!


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