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26. März 2012 (Land NRW)

Alles neu macht der Mai?

Fragil war sie von Natur aus - die rotgrüne Minderheitsregierung in NRW. Doch 20 Monate lang umschiffte die Regierung Kraft geschickt alle Klippen. Organisierte mal mit der CDU, mal mit der FDP, mal mit den Linken Mehrheiten für ihre Politik. Doch am 14. März war plötzlich alles vorbei. Der Landeshaushalt für 2012 verpasste eine Mehrheit schon in zweiter Lesung. Noch am gleichen Tag beschloss der Landtag seine Selbstauflösung. Jetzt wird im Mai neu gewählt. Zeit für eine neue Wohnungspolitik? Die alte blieb Stückwerk, trotz guter Vorsätze.

"Wir werden durch die Wiedereinführung der Kündigungssperrfristverordnung den Mieterschutz landesweit verbessern. Für die Wachstumsregionen streben wir eine Frist von zehn Jahren an." So hieß es noch im rot-grünen Koalitionsvertrag. Denn: "Wohnen braucht Sicherheit." Die alte Landesverordnung war 2006 gegen Mieterproteste von der Regierung Rüttgers abgeschafft worden. Umgesetzt wurde von diesen rot-grünen Absichten allerdings nur wenig.

Zum 10. Februar trat eine Verordnung in Kraft, nach der nur die Mieter in Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster in den Genuss von acht Jahren Kündigungsschutz kommen. Dortmund, Waltrop, Bottrop und Hattingen haben Glück gehabt und gehört zu den 37 Kommunen, die mit fünf Jahre Schutz getröstet werden. Der Rest des Ruhrgebietes muss sich mit den drei Jahren begnügen, die im Gesetz stehen.

Einziges Trostpflaster: Es wurde eine Überprüfung nach einem Jahr in Aussicht gestellt, die dann einer eventuell "geänderten Marktlage" Rechnung tragen soll.

Anwaltskanzlei statt Wohnung
Auch die von der Rüttgers-Regierung abgeschaffte Zweckentfremdungs-Verordnung wollte die Kraft-Regierung wieder in Kraft setzen. Herausgekommen ist dabei nur wenig: Die Kommunen wurden ermächtigt, per Ortssatzung ein Zweckentfremdungsverbot zu beschließen. Es wurde also in das Belieben der jeweiligen Mehrheit im Rathaus gestellt, ob Wohnungen zur Anwaltskanzleien oder Arztpraxen umgenutzt oder gar abgerissen werden dürfen. Die Stadt Dortmund hat eine solche Ortssatzung in Vorbereitung.

Wohnungsbauförderung
Die Wohnungsbauförderung wurde von Rot-Grün komplett umgestellt. Statt Eigenheimen in ländlichen Regionen wurden wieder konsequent Mietwohnungen in Ballungszentren gefördert. Allerdings nur noch mit 800 Mio. statt 1 Mrd. jährlich - was die CDU zu scharfen Angriffen nutzte. Kraft konterte mit dem Hinweis, die Rüttgers-Regierung habe die Fördertöpfe so stark belastet, dass mehr nicht mehr drin sei. Der Mietwohnungsbau würde zudem ungekürzt gefördert, nur die Eigentumsbildung müsse nun mit weniger Fördermittel auskommen. Interessant, dass Ausgerechnet die Parteien, die die Kraftsche Schuldenpolitik immer so lautstark kritisierten und jetzt sogar den Haushalt platzen ließen, hier vorgaben, mehr Geld ausgeben zu wollen.

Keine Transparenz zum Wohnungsbauvermögen
"Wir werden prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK rückabgewickelt werden kann", heißt es im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung. Ein schwaches Echo aus der Oppositionszeit, als Rot-Grün lautstark gegen die schwarz-gelbe Vorgängerregierung protestierte, das über 19 Milliarden Euro betragenden Wohnungsbau-Sondervermögen für die Rettung der NRW.Bank zu verwenden.

Mieterforum Ruhr hoffte auf eine entschlossene und transparente Umsetzung der rot-grünen Ankündigung. Denn für die Wohnraumförderung wäre die Wiederherstellung einer nicht mit Bank-Risiken belasteten Finanzierungsquelle außerordentlich wichtig. Und wenn dies nicht möglich sein sollte, ohne die NRW.Bank zu gefährden, sollte eine öffentliche Debatte immerhin alternative Möglichkeiten der Wohnraumförderung aufzeigen.

Was wird aus der Enquete-Kommission?
Völlig in der Luft hängt die Enquete-Kommission "Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren", die bis Februar 2013 Vorschläge zum Umgang mit Heuschrecken und Schrottimmobilien erarbeiten sollte. Sie war wohl das wichtigste wohnungspolitische Projekt dieser Legislaturperiode und von bundesweiter Bedeutung. Jetzt ist sie quasi über Mittag "außer Betrieb" – die Fortsetzung liegt in der Hand der zukünftigen Mehrheit in Düsseldorf.

Sperrfrist-Verlängerung
Die Sperrfrist-Verordnung verlängert in allen Kommunen, in denen sie gilt, die Kündigungssperrfrist von drei auf fünf oder acht Jahre. Das gilt selbstverständlich für alle neuen Umwandlungen, aber auch für Altfälle, in denen bereits die dreijährige Sperrfrist läuft.

Es gilt: Wenn die bundesgesetzliche Drei-Jahresfrist am 09. 02. 2012 noch nicht abgelaufen war, verlängert sich die Sperrfirst so, dass sie dann insgesamt fünf oder acht Jahre beträgt. Die Sperrfrist beginnt übrigens nicht mit der Umwandlung, sondern erst mit dem ersten Verkauf danach.


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