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16. Juni 2012 (Land NRW)

Koalition: Ergebnissicherung für Enquete-Kommission zu Finanzinvestoren?

Im rot-grünen Koalitionsvertrag sucht man ein eindeutiges Bekenntnis zur Fortsetzung der im Jahr 2011 gestarteten Enquete-Kommission des Landtages "wohnungswirtschaftlicher Wandel und Finanzinvestoren" vergeblich. Laut Vertrag will die Koalition die bisherigen Ergebnisse lediglich "aufarbeiten, sichern, veröffentlichen und politische Konsequenzen ziehen". Durch welche Organisation und mit welchen Mitteln dies erfolgen soll, darüber schweigt sich der Vertrag aber aus.

Hätte es keine Neuwahlen gegeben, würde sich die Arbeit der "Heuschrecken-Kommission" nun auf die entscheidende Phase zu bewegen, in der Handlungsempfehlungen erarbeitet und diskutiert werden. Ohne ernsthafte Wiederaufnahme dieser Arbeit wäre der Aufwand der letzten Wahlperiode vergeudet. Die Chance einer umfassenden Bestandsaufnahme zu den Handlungsmöglichkeiten angesichts der systematischen Wohnungsvernachlässigung durch Finanzinvestoren wäre vertan.

Im Gespräch ist, dass nun das Wohnungsbauministerium mit der Erfüllung dieser Aufgabe betraut wird. Bei ausreichendem politischen Willen und Personalausstattung muss dies kein Bedeutungsverlust sein. Zu einer Festlegung zur Ausstattung dieser Aufgabe mit Personal, Finanzmitteln und zu ihrer politischen Begleitung im Landtag ist aber nichts bekannt.

Für einen ernsthaften Abschluss der Arbeit ist mindestens zu erwarten, dass ebenso viele Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die vor den Neuwahlen für diese Aufgabe eingeplant waren. Außerdem sollte es eine fachliche, eine öffentliche und eine politische Begleitung geben. Zum Beispiel durch eine beratende ExpertInnengruppe, durch einen Unterausschuss im Landtag und durch öffentliche Anhörungen.

Wenig Fortschritte bei Maßnahmen gegen Vernachlässigung
Dass noch einiges an Arbeit zu diesem Thema ansteht, zeigen auch die wenig neuen und konkreten Ausführungen im Koalitionsvertrag zum Umgang mit Finanzinvestoren und Schrottimmobilien.

Ein zentraler Ansatz ist die "Unterstützung" der Kommunen "bei der Aufwertung schwieriger Wohnquartiere und beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien". Von einer "Aufwertung" der bislang kommunalen Wohnungsaufsicht zu einer Pflicht- oder Standardaufgabe mit entsprechender Finanzausstattung ist dabei aber ebenso wenig die Rede, wie von einer finanziellen Förderung der Wohnungsaufsicht. Auch der Vorschlag, kommunale Ersatzvornahmen aus einem neuen revolvierenden Fonds des Landes vorzufinanzieren, findet sich in dem Vertrag nicht. Stattdessen bleibt es bei allgemeinen Absichtserklärungen.

So wollen SPD und Grüne "die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auf der Basis von kommunalpolitischen Handlungs- bzw. Stadtteilentwicklungskonzepten querschnittsorientierte, integrierte und zielgenaue Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können". Auch hier also soll, wie bei der Wohnungsbauförderung, ein stadtteilorientierter Ansatz verfolgt werden, der auf "Kooperationen mit wohnungswirtschaftlichen Investoren" setzt. Methoden und Instrumente sollen aber entweder völlig flexibel bleiben oder es fehlt auch hier noch an klaren Vorstellungen. Immerhin will das Land, "die Erstellung entsprechender Konzepte" auf kommunaler Ebene unterstützen.

In Sachen Weiterentwicklung der Rechtsinstrumente zur Durchsetzung von Instandsetzungen zählt der Koalitionsvertrag alle potentiell relevanten Bundes- und Landesgesetze auf, ohne im Einzelnen darzustellen, was denn genau geändert werden soll, - und wie die dazu erforderlichen Mehrheiten organisiert werden sollen.

Gegenüber dem letzten Koalitionsvertrag graduell weiterentwickelt wurde die Absicht, "Rechtgrundlagen" für kombinierte "Instandsetzungs- und Vermietungsanordnungen" zu schaffen, was eventuell noch im Rahmen des Landesrechts geht. Außerdem sollen die Kriterien eines "ordentlichen Kaufmanns im Sinne des Handelsrechts" zu einer Anforderung gegenüber Wohnungsunternehmen werden. Unklar ist aber, wo und wie diese Anforderungen rechtlich verankert werden. Dies gilt auch für die vom NRW-Städtetag übernommene insolvenzrechtliche Forderung, die Kosten von erfolgten Ersatzvornahmen als "öffentliche Last" erstrangig zu behandeln.
Eindeutiger in den Kompetenzbereich des Landes fällt die Absicht, die Wohnungsmarktbeobachtung verstärkt für die kommunale Ermittlung von Bankrottimmobilien einzuspannen.

Eher überraschend ist, dass "geprüft" werden soll, ob bei Zwangsversteigerungsverfahren Ankaufdarlehen für den Erwerb von Häusern bereitgestellt werden können. Dieser Punkt ist vor allem bei den Grünen, die eine öffentliche Förderung von "Heuschrecken-Exits" befürchten, nicht unumstritten. Vor diesem Hintergrund ist schon die "Prüfung" ein Fortschritt in Richtung auf einen Rettungsstruktur für kaputtspekulierte Wohnviertel.

Insgesamt kann von einem "politischen Rezept" zur Bewältigung der Folgeprobleme des Wohnunsgausverkaufs an die Finanzinvestoren noch lange keine Rede sein.


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