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26. Juni 2012 (Bundespolitik)

Mietrechtsreform: Einschnitte zu Lasten der Mieter

Seit einem Jahr existiert ein Gesetzentwurf über eine Mietrechtsreform. Energetische
Modernisierungen sollen erleichtert und Mietnomaden bekämpft werden. Unmittelbar nach der NRW-Wahl ist der Gesetzentwurf nun vom Kabinett Merkel beschlossen worden.
Nun müssen Bundestag und Bundesrat entscheiden.

Es bleibt bei den gesetzlichen Regelungen für modernisierungsbedingte Miet-erhöhungen von bis zu 11% pro Jahr. Faktisch werden dadurch die Modernisierungskosten inkl. Finanzierung nach zehn Jahren durch die Mieterhöhung vollständig kompensiert. Anschließend bleibt die erhöhte Miete allerdings bestehen und wirft einen Gewinn von bis zu 11% pro Jahr ab.

Energetische Modernisierung
Fast alle Mieterrechte bei Modernisierungen werden abgeschafft, Ankündigungs- und Informationspflichten werden eingeschränkt. Eine Modernisierung ist durch den Mieter kaum noch zu verhindern. Das Mietminderungsrecht wird bei energetischen Modernisierungen für drei Monate ausgeschlossen. Ein Mieter muss also selbst dann die ganze Miete zahlen, wenn der Vermieter drei Monate braucht, um beispielsweise die Nachtspeicheröfen gegen eine moderne Gastherme auszutauschen.

Härtefälle finden bei der Durchführung der Maßnahme kaum noch Berücksichtigung und müssen innerhalb eines Monats vom Mieter angezeigt werden. Im Gegensatz zu diesen mieterfeindlichen Änderungen werden alle anderen gesetzlichen Instrumente zur energetischen Gebäudesanierung zurückgefahren. So klammert die neue Energieein-sparverordnung große Teile des Wohnungs- und Gewerbeimmobilienbestandes aus. Über eine finanzielle Förderung von Modernisierungen besteht keine Einigkeit.

Kündigung und Räumung bei Mietschulden
Auch beim Thema Kautionen gibt es Änderungen: Wird eine vereinbarte Kaution nicht gezahlt, erhält der Vermieter nun ein Kündigungsrecht. Wenn über nicht gezahlte Mieten gestritten wird, kann das Gericht anordnen, dass der Mieter die einbehaltene Miete bei Gericht hinterlegt. Erfolgt das nicht, kann der Vermieter im Eilverfahren die Wohnung räumen lassen. Bei berechtigten Mietminderungen ist dieses Verfahren fatal. Das einbehaltene Geld bei Mietminderungen muss ein Mieter kraft des Gesetzes nicht zahlen und kann das Geld anderweitig ausgeben. Wer das aber macht und dann kein Geld zum Hinterlegen hat, riskiert die Räumung. Durch die Neuregelung zur Bekämpfung von Mietnomaden werden Gerichtsverfahren komplizierter – und dauern länger. Selbst der Vermieterseite nahestehende Mietjuristen kritisieren, dass diese Regelungen ineffektiv, teilweise verfassungswidrig, sind und sich vor allem gegen finanzschwache Mieter richten, nicht jedoch gegen Betrüger.

Kleine Lichtblicke?
Einer der wenigen Punkte, die als nicht nachteilig für Mieter zu bewerten sind: Gesetzlich ökologische Mietspiegel werden ermöglicht. Das wäre in dem Fall positiv, wenn diese Regelung – wie auch vom Deutschen Mieterbund gefordert – die Modernisierungsmieterhöhung ersetzt. Zumindest erfolgt in dieser Sache immerhin ein winziger Schritt in die richtige Richtung.

Positiv ist auch eine gesetzliche Regelung für das Wärmecontracting. Neu ist, dass in bestimmten Situationen eine Umstellung auf Wärmecontracting kostenneutral sein muss.


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