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3. Dezember 2012 (Land NRW)

Wohnungspflege: Land und Kommunen müssen sich mehr um den Wohnungsbestand kümmern

Es gibt in Deutschland einen Pflegenotstand, der ist mit Recht in aller Munde. Er betrifft alte und pflegebedürftige Menschen und ihre unzureichende Versorgung. Daneben gibt es aber auch einen Notstand, der betrifft die unzureichende Pflege von Mietshäusern, die in die Jahre gekommen sind und nun von anonymen Briefkastenfirmen heruntergewirtschaftet werden. Häuser sind dies, in denen Menschen leben, die sich zunehmend allein gelassen fühlen.

Sicherlich: Um gegen den Verfall einer angemieteten Wohnung und gegen schlechten Vermieterservice vorzugehen, gibt es das Mietrecht. Es schützt den Mieter einer bestimmten Wohnung individuell vor einer Verletzung des Mietvertrags. Wer aber schützt ganze Stadtteile und Städte vor den Folgen der Spekulation und der Vernachlässigung ?

In NRW haben wir außerdem ein "Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz". Dort steht, welche Anforderungen der Staat an die Sozialwohnungen, ihre Nutzung und Vermietung stellt, - aber nur so lange die öffentlichen Fördermittel noch nicht zurückgezahlt sind. Ganz am Ende dieses Gesetzes gibt es einen kleinen Abschnitt, der beschäftigt sich mit der sogenannten "Wohnungsaufsicht" über nicht "öffentlich gebundene" Wohnungen.

"Im freifinanzierten Wohnungsbau", heißt es dort, "wirken die Gemeinden auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohngebäuden (…) hin und treffen die dazu erforderlichen Maßnahmen."

Es gibt zwar Ausnahmen wie Köln, Münster und Dortmund. In den meisten Städten aber ist dieses "Hinwirken" eine Umschreibung für Untätigkeit. Wer "erforderliche Maßnahmen" einfordert, der bekommt oft gesagt, dass dafür erstens keine Zeit ist, zweitens kein Geld und drittens, dass es ohnehin aussichtslos sei, gegen private Grundstückseigentümer vorzugehen.

Was also ist zu tun?
Zunächst einmal muss ein wirklicher politischer Wille dafür organisiert werden, dass sich die Kommunen tatsächlich um die Pflege des Wohnungsbestandes in einer Stadt kümmern müssen. Dieser Wille kann sich in einem eigenen Gesetz des Landes über die Pflege und die Entwicklung des Wohnungsbestandes niederschlagen. In diesem Gesetz sollten die Aufgaben der Städte möglichst konkret beschrieben werden. Auch ihre Finanzierung.

Denn: Die Pflege und Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes ist zwar eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. Aber nur im Rahmen der (Landes)gesetzgebung kann ein gesetzlicher Auftrag zur Wohnungsaufsicht in allen Städten und Gemeinden erfolgen. Dabei müssen bestehende Instrumente geschärft und ergänzt werden.

Bislang haben auch handlungswillige Kommunen zum Beispiel ein Problem damit, dass sie nachweisen müssen, dass eine angeordnete Sanierungsmaßnahme für den Vermieter wirtschaftlich tragbar ist. Außerdem können die Kommunen auf den Kosten einer Ersatzvornahem sitzen bleiben, da ihr Anspruch nicht im Grundbuch gesichert ist. In Gebieten ohne Zweckentfremdungsverbot können die Kommunen nicht bei Verfall leerstehender Wohnungen tätig werden. Diese Erschwernisse können zumindest zum Teil durch die Gesetzgebung des Landes beseitigt werden.

Aber darüber hinaus muss es generell ein neues, vorsorgendes Vorgehen geben. Die Städte sollten zu einer quartiersbezogenen Beobachtung des Wohnungsbestandes verpflichtet sein. Zeichnen sich in einem Quartier Fehlentwicklungen ab, sollte die Stadt alle zuständigen Stellen und Organisationen ansprechen, um die Situation genauer zu erfassen und ein mögliches Vorgehen abzustimmen.

Mit Zusammenarbeit zum Ziel
"Abgestimmtes Vorgehen“ bedeutet, dass Maßnahmen koordiniert werden, die wirklichen Druck auf einen untätigen Vermieter ausüben. Sie sollten aber auch Angebote für eine Zusammenarbeit mit dem Eigentümer enthalten. Dazu können auch Angebote zur Verbesserung des Wohnumfeldes, zur Übernahme der Verwaltung oder zum Aufkauf der vernachlässigten Gebäude durch ansässige Vermieter gehören. Von zentraler Bedeutung ist dabei natürlich der Preis. Er darf nicht spekulativ überhöht sein, und er muss für soziale Vermieter langfristig wirtschaftlich tragbar sein. Wichtig ist in jedem Fall, dass eine Öffentlichkeit, ein sozialer Zusammenhang entsteht, der in der Lage ist, es auch mit großen und verzweigten Vermietungsgesellschaften aufzunehmen.

Dafür muss es eine wirksame Unterstützung des Landes geben, und rechtliche Instrumente, die schärfer, verbindlicher, besser abgestimmt und zum Teil auch flexibler sind als das, was bislang schon existiert.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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