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21. Februar 2013 (Land NRW)

Soziale Wohnraumförderung 2013: MIETERFORUM RUHR KRITISIERT LANDESPROGRAMM

Pressemitteilung - Zu den heute veröffentlichten Wohnraumförderbestimmungen NRW (WFB) und dem Wohnraumförderprogramm 2013 erklärt Mieterforum Ruhr:

Wir bedauern, dass der Umfang der gesamten Fördervolumens erneut um 50 Mio. € reduziert wurde. Während wir die Umschichtung von Mitteln der Eigenheimförderung begrüßen, halten wir es es nicht für gerechtfertigt, auch das Teilprogramm für die Bestandsinvestitionen um 50 Mio. € zu kürzen.

Angesichts des enormen Neubaubedarfs in der Rheinschiene und der gewaltigen Probleme im Wohnungsbestand auch des Ruhrgebietes ist eine Senkung der Fördermittel nicht zu vertreten. Die Wohnungsbaufördermittel sollten mit Hilfe des Bundes- und des Landeshaushaltes wieder auf 1 Mrd. € im Jahr aufgestockt werden. Zugleich müssen die Förderbestimmungen und andere Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Mittel auch tatsächlich abgerufen werden. Wir bezweifeln, dass dies mit den nunmehr gewählten Methoden einer weiteren Anhebung der Bewilligungsmieten, Null-Prozent-Zinsen und Flexibilisierung der Förderbedingungen erreicht werden kann. Vielmehr muss das Land das Problem lösen, dass wir mittlerweile viel zu wenig Wohnungsunternahmen haben, die aus einem gemeinnützigen Versorgungsauftrag heraus Sozialwohnungen bauen oder Wohnungen sozial erneuern.

Dass 120 Mio. € für Maßnahmen der Quartiersentwicklung und des studentischen Wohnens eingesetzt werden, ist an sich sehr zu begrüßen. Kritisch sehen wir aber, dass damit begonnen wird, Aufgaben anderer Bereiche (z.B. der Städtebau- oder Hochschulförderung) aus den bislang zweckgebundenen Mitteln der Wohnraumförderung zu finanzieren. Das Wohnungsbauvermögen des Landes darf nicht dazu missbraucht werden, Haushaltslöcher, die an anderer Stelle gerissen werden, zu Lasten der sozialen Wohnungsversorgung zu stopfen!

Die Anhebung der Bewilligungsmieten im sozialen Wohnungsneubau auf bis zu 6,25 €/qm (Einkommensgruppe A) oder 7,15 €/qm (Einkommensgruppe B) in den Wohnungsnotmetropolen des Rhein- und Münsterlandes halten wir für völlig verfehlt. Das sind keine Mieten mehr, die von der Zielgruppe des Sozialen Wohnungsbaus gezahlt werden können. Diese Zielgruppe ist durch Niedriglöhne und Teilzeitbeschäftigung stark gewachsen. Auch die Anhebung der Bewilligungsmieten im östlichen Ruhrgebiet um 25 Cent auf 5,10 €/qm (Einkommensgruppe A, auch bei Bestandsmaßnahmen) sehen wir kritisch. Die Sozialmieten müssen sich an der Leistungsfähigkeit der Sozialmieter orientieren und dürfen nicht der Anhebung des Marktmietenniveaus folgen.

Wir befürchten, dass die Zurverfügungstellung der Fördermittel zu Null-Prozent Zinsen (Mietniveau 3 und 4) dazu führen kann, dass das Wohnungsbauvermögen des Landes beschleunigt abgeschmolzen wird. Ein besserer Weg, die Attraktivität der Fördermittel zu erhöhen wäre es, die Förderquote auf bis zu 90 % der Baukosten zu erhöhen, wenn sich die geförderten Wohnungsunternehmen langfristig binden.

Wir können nicht nachvollziehen, dass bei der Förderung von Bestandsinvestionen in sogenannten „städtischen Problemgebieten“ die Sozialwohnungen in Zukunft nicht mehr nur Personen mit geringem Einkommen vorbehalten sein sollen. Gerade auch in solchen Gebieten gibt es einen Mangel an zeitgemäßen günstigen Mietwohnungen für Niedrigverdiener. Diese drohen durch geplante "Fehlsubventionierung" von Besserverdienenden das Nachsehen zu haben.

In der beabsichtigten Form sehen wir die quartiersbezogene Neuausrichtung eines Teils der Förderung skeptisch. Einerseits ergeben sich Chancen, in herunter gewirtschafteten Wohnquartieren Verbesserungen im Wohnumfeld und in der sozialen Infrastruktur zu erreichen. Andererseits besteht die Gefahr, dass soziale Fördermittel für bauliche Aufwertungen und Abrisse eingesetzt werden, die gar nicht der Zielgruppe dienen. Außerdem fehlt genau für diese Quartiere auch weiterhin die Instrumente zur Durchsetzung von Verbesserungen im Bestand der Finanzinvestoren. Es ist sehr bedauerlich, dass erneut versäumt wurde, Wege dafür zu eröffnen, dass Wohnraumförderung für den Erwerb von günstig angebotenen Mietwohnungen eingesetzt werden kann.

Die stärkere Bedeutung kommunaler Handlungskonzepte bei der Verteilung von Fördermitteln auf die Kommunen wird von uns im Grundsatz begrüßt. Es müssen aber Anforderungen an diese Konzepte gestellt werden, die dafür sorgen, dass tatsächlich eine bedarfsgerechte soziale Wohnraumförderung erfolgt und dass nicht etwa nur nachfrageweckende Aufwertungsbedürfnisse von Kommunalpolitikern befriedigt werden.

Sowohl bei den kommunalen Konzepten als auch bei der Quartiersförderung, ist es dringend erforderlich, die betroffenen BewohnerInnen und die Mieterorganisationen angemessen an der Entwicklung zu beteiligen. Das gilt ganz besonders für Maßnahmen, die mit dem Abriss vorhandener Wohnungen verbunden sind.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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