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27. März 2013 (Vonovia)

Deutsche Annington: Kritisierte Inkasso-Tochter stellt Arbeit ein - doch weiterhin Gebühren-Abzocke

P r e s s e m i t t e i l u n g - Im August 2011 informierte die Deutsche Annington, mit 17.000 Wohnungen größter Vermieter in Dortmund, unseren Mieterverein darüber, dass eine neue Tochter-Gesellschaft tätig geworden ist, die "Deutsche Wohn-Inkasso GmbH". Die Aufgabenstellung klang mieterfreundlich: telefonische Abstimmung von Ratenzahlungsvereinbarungen, Hilfe in Notfällen und eine kostenlose Erstberatung bei einer Schuldnerberatung.

Kritik an Inkasso-Tochter
Wenige Wochen später lagen bereits die ersten Erfahrungen beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. vor. Verschickt wurden standardisierte Mahnschreiben, offensichtlich automatisiert erstellt, für die die Deutsche Annington selbst bislang 2,50 € Mahngebühr erhob und für die die neue Inkasso-Tochter nun Kosten in Höhe von 40,00 bis 90,00 € erhebt (Mahngebühren, Inkassogebühren sowie eine Auslagenpauschale). In zahlreichen vorliegenden Fällen kam hinzu, dass die angeblichen Rückstände nicht bestehen. Soweit Beträge streitig sind, hatte der Mieterverein Dortmund erfolgte Einbehalte ausführlich begründet, etwa bei Auseinandersetzungen um Betriebskosten, Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. Pressemeldung Mieterverein Dortmund vom 02.08.2011 – www.mvdo.de/annington.html).

Amtsgericht Dortmund: Inkasso überflüssig
Das Amtsgericht Dortmund hatte im August 2012 einen Fall entschieden, in dem die Deutsche Annington für eine rückständige Heizkostennachzahlung in Höhe von 175,00 € für die zweite Mahnung eine Inkassogebühr von insgesamt 45,00 € verlangt. (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 08.08.2012 - 425 C 6285/12 -). Eine solche Gebühr sei rechtswidrig, befand das Amtsgericht. Wenn ein Mieter eines Wohnungsunternehmens ohne Grund nicht zahlt, kann ein Großvermieter selbst mahnen. Auch eine Mahnung eines Inkassobüro ist ein EDV-Schreiben, mit denkbar geringem Aufwand und geringen Kosten. Das sei gerade einem Großvermieter zuzumuten. Dieser darf nicht unnötige Kosten produzieren, indem er ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt beauftragt (vgl. Pressemeldung Mieterverein Dortmund vom 30.08.2012 – www.mvdo.de/annington.html).

Dieses Urteil interessierte die Deutsche Annington wenig. Die Inkasso-Praxis lief unverändert weiter und gegen das Urteil wurde vor dem Landgericht Dortmund Berufung eingelegt. Die Berufung vor dem Landgericht Dortmund wurde nun zum Verhandlungstag am 22.03.2013 durch die Deutsche Annington zurückgezogen.

JHS LEGAL löst Deutsche Wohn-Inkasso GmbH ab
Auf Nachfrage teilte die Deutsche Annington vorab mit, dass die Firma Deutsche Wohninkasso GmbH liquidiert würde. Das Inkassowesen wäre nunmehr auf einen Berliner Rechtsanwalt übertragen.

Tatsächlich erhielten Mitte März diesen Jahres zahlreiche Mieter Mahnschreiben nicht mehr von der Deutschen Wohninkasso, sondern von dem Berliner Rechtsanwalt Jochen Schatz und seiner Kanzlei „JHS Legal“ (siehe Anlage). In den Schreiben fordert die Kanzel die Mieter auf rückständige Zahlungen an die Deutsche Annington auszugleichen. Neben der eigentlichen Forderung werden Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Unberechtigte Anwaltsgebühren statt Inkassokosten
"Die Deutsche Annington ist mit ihrer eigenen Inkasso-Tochter und dem Versuch hiermit extra Gewinnen zu erzielen gescheitert. Statt jedoch weitere Mahnungen wieder selbständig zu verschicken, wurde die Berliner Kanzlei JHS Legal beauftragt, diese Aufgabe zu übernehmen. Die hierfür berechneten Anwaltsgebühren sind genauso überflüssig, wie die Inkassogebühren der Deutschen Annington." erläutert der wohnungspolitische Sprecher des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. Dr. Tobias Scholz.

"Wir fordern von der Deutschen Annington für einfachen Mahnungen keine externen Dienstleister zu beauftragen, die Rückzahlung aller Gebühreneinnahmen und das Mahnen unberechtigter Forderungen umgehend zu unterlassen!", stellt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. fest.

"Mieter sollten sich nicht verängstigen lassen, gerade weil oft unberechtigte Beträge angemahnt werden. Echte Rückstände sollten ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu zahlen!", empfahl Mieterschützer Rainer Stücker weiter.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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