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28. November 2013 (Bundespolitik)

Nach der Bundestagswahl: Paket für bezahlbares Wohnen

Die Bundestagswahl ist gelaufen und hat ein Ergebnis gebracht, das alles im Wahlkampf gesagte Makulatur werden lässt. CDU und SPD haben zwar vor nicht allzulanger Zeit schon einmal eine Koalition gebildet – und sich gar nicht mal so unwohl gefühlt darin –, aber sie haben gegeneinander Wahlkampf gemacht und dabei naturgemäß stark abweichende Positionen bezogen. Das gilt auch für die Wohnungspolitik, wo die trennenden Vorstellungen weit zahlreicher waren als die verbindenden. Dennoch war die Arbeitsgruppe „Verkehr, Bauen, Wohnen“ schneller fertig als viele andere.

Schon am 5. November veröffentlichte die AG ihre Verhandlungsergebnisse unter dem Titel „Paket für bezahlbares Wohnen“:

- In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten sollen die Wiedervermietungsmieten auf 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden.

- In bestehenden Mietverhältnissen soll die Miete künftig nur noch um 15 Prozent innerhalb von 4 statt 3 Jahren steigen dürfen.

- Künftig soll die tatsächliche Wohnfläche für die Miete und für Mieterhöhungen entscheidend sein, nicht die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl.
- In Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf soll es eine steuerliche Sonder-Abschreibung beim Mietwohnungsbau geben.

- Künftig sollen Vermieter nach einer energetischen Gebäudesanierung nicht mehr 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen dürfen, sondern nur noch 10 Prozent. Außerdem soll der Zuschlag nur zeitlich begrenzt gefordert werden dürfen.

- Das Wohngeld wird angepasst und die 2011 abgeschaffte Heizkostenkomponentesoll wieder eingeführt werden.

- Künftig soll im Maklerrecht das Bestellerprinzip realisiert werden. Derjenige, der den Auftrag zur Wohnungsvermittlung gibt, soll auch die Maklerprovision zahlen müssen.

- Die finanziellen Mittel zur Städtebauförderung sollen auf 700 Millionen Euro aufgestockt werden. Davon sollen 150 Millionen Euro für das Programm „Soziale Stadt“ verwendet werden.

Für alle Maßnahmen gilt, dass sie zunächst auf fünf Jahre beschränkt werden sollen und unter Finanzierungsvorbehalt stehen.

Wertung
Die Vereinbarungen enthalten einige Verbesserungen für Mieter, gehen aber nicht weit genug. Insbesondere durch die Beschränkung auf angespannte Wohnungsmärkte wird viel Zeit ins Land ziehen, bis die Regelungen greifen: Zunächst muss der Bundestag die Gesetzesänderung beschließen, was allein schon eine Weile dauert. Dann müssen die Länder per Verordnung die Gebietskulisse festlegen, in denen die neuen Regeln gelten sollen. Da dazu die Wohnungsmärkte wissenschaftlich untersucht werden müssen, dauert das noch länger. Es ist zu befürchten, dass die Preisbremsen zu spät kommen, um die aktuell davongaloppierenden Mieten in den Wachstumsregionen zu stoppen.

Abschreibung ist außerdem Förderung mit der Gießkanne und wurde bisher zu Recht vom Mieterbund abgelehnt (s. S. 9). Die Senkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 10 Prozent ist ein Witz, der niemandem nützt. Der Mieterbund hat die komplette Abschaffung der Umlage gefordert. Und keine Rede ist natürlich von einer Rücknahme der Mietrechts-Verschlechterungen der Mietrechtsreform vom 1. Mai 2013 – die CDU regiert ja weiter mit.


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