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28. November 2013 (Land NRW)

Wohnungsaufsicht: Neues Gesetz schon im Januar?

In Düsseldorf haben Landesregierung und Landtag damit begonnen, die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren“ in die Tat umzusetzen. Konkret in Arbeit ist ein neues Gesetz, dass die kommunale Wohnungsaufsicht aus dem „Wohnraumförderungs- und nutzungsgesetz“ herauslösen, in einem eigenen „Wohnungsaufsichtsgesetz“ zusammenfassen und spürbar erweitern soll. Möglicherweise schon im Januar sollen die Kommunen über verbesserte Druckmittel gegenüber untätigen Vermietern verfügen können. Aber es gibt auch Kritik.

Wenn der Schimmel sich in allen Ecken einnistet, wenn der Wind durch die undichten Fenster pfeift, wenn die Heizung auch voll aufgedreht nur 17 Grad schafft, wenn die Schieferplatten von der Fassade fallen und der Putz von der Balkonbrüstung bröckelt – dann ist das nicht nur ein Fall für den Mieterverein, der die Mieterrechte zivilrechtlich durchsetzt, sondern auch für die kommunale Wohnungsaufsicht. Die kann zum Beispiel eine Instandsetzung verfügen und mit Bußgeldern durchsetzen. Das kann eine große Hilfe für die Mieter sein.

Doch oft wurde beklagt, dass die Wohnungsaufsicht ein zahnloser Papiertiger ist im Kampf gegen die Heuschrecken. Das neue Wohnungsaufsichtsgesetz soll den Kommunen neue und bessere Druckmittel an die Hand liefern:
So sollen die Gemeinden künftig nicht erst bei bereits eingetretenen, sondern schon bei drohenden Missständen, im Gesetzentwurf „Verwahrlosung“ genannt, einschreiten können.
Es werden erstmals Mindestanforderungen an die Eigenschaften von Wohnraum gestellt und vorgeschrieben, das Belichtung und Belüftung, Witterungsschutz, Energie- und Wasserversorgung, Heizung und sanitäre Einrichtungen nicht nur vorhanden sein, sondern auch funktionieren müssen.
Liegen Anhaltspunkte für Missstände vor, sollen die Kommunen die Eigentümer weit stärker als bisher zur Mitwirkung bei der Ermittlung und Beseitigung zwingen können.
Der Eigentümer soll künftig die Beweislast tragen, wenn er behauptet, dass ihm eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Schreitet die Kommune ein und bestellt selbst Handwerker, um die übelsten Missstände zu beseitigen, kann sie die Kosten dafür auch jetzt schon vom Eigentümer zurückverlangen. Zahlt dieser nicht, sollen seine Schulden bei der Kommune künftig vorrangig im Grundbuch eingetragen werden.
Es werden auch Anforderungen an die Mindestfläche pro Person definiert, um der „Matratzenvermietung“ an Zuwanderer einen Riegel vorzuschieben.

Das geht noch besser
Neben grundsätzlichem Lob richtet sich Kritik von Mieterforum Ruhr vor allem dagegen, dass die Wohnungsaufsicht Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen bleiben soll. Das heißt: Es ist zwar eine Pflichtaufgabe, die auch bei leeren Kassen irgendwie erfüllt werden muss, aber die Kommunen entscheiden selbst, was und wieviel sie tun. Zusätzliches Geld vom Land gibt es nicht. So ist zu befürchten, dass die Kommunen, die schon bisher eher zögerlich oder gar widerwillig an diese Aufgabe herangegangen sind, ihren Dornröschenschlaf weiter schlafen werden.


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