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28. November 2013 (Aus den Städten)

Videoüberwachung - Big bothe is watching you

Abhörskandal, das flächendeckende Ausspähen von E-Mails oder das genaue Lokalisieren von Personen über ihr Mobiltelefon: Die individuelle Freiheit ist im digitalen Zeitalter ernsthaft in Gefahr. Auch jenseits des Computers werden Bürger immer häufiger überwacht. An der Germaniastraße etwa hat ein Vermieter auf den Dächern seiner Immobilien zahlreiche Videokameras installiert.

Eigentlich könnten sich die Bewohner an der Germaniastraße 12- 20 freuen, denn in den vergangenen Monaten hat sich einiges in ihrem direkten Wohnumfeld getan: Seit dem Kauf der fünf Häuser durch die bothe-Immobilienmanagement-GmbH aus Ennigerloh vor gut einem Jahr haben die Waschbetonfassaden einen Farbanstrich bekommen, die Keller wurden aufgehübscht und auch die Eingangsbereiche sind deutlich einladender. Aber nicht alle Mieterinnen und Mieter in den 92 Wohnungen sind zufrieden. Es scheint, als würde der neue Eigentümer übers Ziel hinaus schießen.

„Natürlich hat sich hier vieles zum Positiven verbessert“, sagt Lothar Dembeck*. Der 36-Jährige wohnt mit Frau und seinen zwei Kindern in einem der Häuser. „Im Vergleich zur Zwangsverwaltung gibt es jetzt deutliche Vorteile für alle Bewohner.“ Auch Christine Hettelbach* weiß die Renovierungsarbeiten von bothe zu schätzen: „Die Keller sind jetzt wieder gepflegt und neu gemacht. Das ist alles viel besser geworden.“

Keine Infos
Doch es gibt auch die Kehrseite der Medaille: Um sich gegen Vandalismus zu schützen, ließ das Unternehmen auf den Flachdächern der Gebäude zahlreicheVideokameras installieren, die nun die Eingangsbereiche der Häuser überwachen. Wie viele es genau sind, weiß keiner der befragten Mieter. Auch nicht, was die Kameras genau aufnehmen. Und ob die Aufnahmen gespeichert werden, kann ebenfalls keiner der Mieter sagen. „Die Sache mit den Kameras ist nicht korrekt“, sagt Lothar Dembeck. „Und was sie genau beobachten oder aufzeichnen, wurde uns auch nicht mitgeteilt.“

Dass die Kommunikation zwischen dem neuen Vermieter und den Mietern nicht optimal läuft, kann Christine Hesselbach bestätigen: „Persönlich vorgestellt hat sich hier niemand. Ganz am Anfang, noch vor den Renovierungsarbeiten, fanden wohl mal Wohnungsbesichtigungen der neuen Eigentümer statt. Das war es aber auch schon. Irgendwann waren dann die Kameras auf den Dächern. Aber Informationen dazu habe ich keine bekommen – weder per Anschreiben noch über einen Aushang.“

Immer beobachtet
Und es handelt sich nicht um einen punktuell-gezielten Einsatz, etwa direkt im Eingangsbereich der Häuser. Die Kameras sind auf den Flachdächern der vier- und fünfgeschossigen Gebäude angebracht. Allein durch deren Standort bietet sich die Möglichkeit auch weite Bereiche „zufällig“ zu überwachen, etwa die Balkone der Mieter, was selbstverständlich unzulässig ist. Da aber die Mieter gar nicht genau wissen, welche Bereiche konkret von den Kameraaugen abgedeckt werden, stellt sich das Gefühl der ständigen Beobachtung ein. „Ich fühle mich total überwacht“, sagt Christine Hesselbach. „Nachdem das Gelände jetzt auch noch komplett eingezäunt wurde, ist es wie im Gefängnis hier.“

Die Einzäunung des Grundstücks sorgte im Sommer ebenso für Unmut bei den Bewohnern, wie die Ankündigungen, die Grünflächen hinter den Häusern nicht mehr als Spielfläche zu nutzen und die bisher kostenlosen Parkplätze mit einer Schranke zu versehen.

Gegenüber den Ruhrnachrichten verteidigte Taylan Anter, Gesellschafter der GmbH, die Überwachung des Geländes mit dem Argument des Schutzes vor Vandalismus, kündigte sogar weitere Videokameras in den Treppenhäusern und Aufzügen an und berief sich ansonsten darauf, dass alle Kameras korrekt eingestellt seien.

Antworten fehlen
Martin Grebe, Rechtsberater des Mieterverein Dortmund, richtete bereits vorMonaten Fragen nach der Speicherung der Aufnahmen und nach der Sicherstellung der Privatsphäre der Mieter an die bothe GmbH. Bisher jedoch, ohne eine Antwort zu bekommen. „Es kann nicht sein, dass Mieter durch Kameras überwacht werden, ohne dass sie dem zugestimmt hätten. Dass sich der Vermieter vor Vandalismus und Diebstahl schützen möchte, ist verständlich. Dieser Schutz darf aber nicht das Persönlichkeitsrecht des Mieters beeinträchtigen oder gar in seine Privatsphäre eingreifen.“

Das Amtsgericht München kam 2009 in einem ähnlichen Fall zur selben Auffassung. Eine Mieterin hatte gegen ihren Vermieter geklagt, weil dieser im Treppenhaus eine Videokamera installiert hatte. Er rechtfertigte dies mit Fahrraddiebstählen und Schmierereien in der Vergangenheit. Die Richter entschieden zugunsten der Mieterin, weil sie – unabhängig von einer möglichen Speicherung der Aufnahmen – einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieterin erkannten. Und dies beinhalte die Freiheit, unbeobachtet und unüberwacht die Wohnung zu betreten und zu verlassen.

„Die Aufwertung von Siedlungsgebäuden aus den 1960er Jahren ist begrüßenswert“, fasst der wohnungspolitische Sprecher des Mietervereins, Dr. Tobias Scholz zusammen. „Sie darf aber nicht dazu führen, dass Eigentümer mit eisernem Besen die Rechte von Mietern beiseite kehren.“ 

(Mirko Kussin / report.age, Rainer Stücker)


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