Wohnungspolitik > Land NRW
26. März 2014 (Land NRW)

Wohnungsaufsicht: Es gibt noch Beratungsbedarf

Starke Worte fand Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW, als er Mitte November seinen Entwurf für das neue Wohnungsaufsichtsgesetz vorstellte: „Ich würde mir eine Art Wohnungspolizei wünschen, die gegen Eigentümer vorgeht, wenn sie ihre Mietwohnungen grob vernachlässigen oder überbelegen.“ Schon im Januar könne das neue Gesetz, mit dem Vorschläge der Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel“ umgesetzt werden sollen, in Kraft sein. Doch so schnell schossen die Preußen dann doch nicht.

Staatliche Wohnungsaufsicht ist in NRW nichts Neues. Bisher ist sie im „Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz“ geregelt – und wurde doch von den meisten Experten, die sich in der Enquete-Kommission zwei Jahre lang mit den zunehmenden Problemen mit Schrottimmobilien befasste, als völlig unzureichend empfunden. Deshalb soll sie nun in einem eigenen Gesetz geregelt und deutlich ausgeweitet werden (wir berichteten).

Die Kommunen sollen nicht nur gegen Baumängel, sondern auch bei drohenden Missständen und Versorgungssperren aktiv werden dürfen.

Um die berüchtigte „Matratzenvermietung“ einzudämmen, soll bei Überbelegung eingeschritten werden

Die Eigentümer müssen beweisen, wenn Instandsetzungen unwirtschaftlich sein sollen.

Kosten für Reparaturen können Kommunen vorrangig als Grundschuld eintragen.

Experten fordern mehr

In einer Experten-Anhörung im Düsseldorfer Landtag am 18. Februar gab es viel grundsätzliche Zustimmung, aber auch einiges an Kritik. Die wichtigste: Ohne zusätzliches Personal und Geld für die Kommunen, die die Wohnungsaufsicht schließlich ausüben sollen, sind keine besseren Ergebnisse zu erwarten. Doch mehr Geld hat die Landesregierung nicht im Angebot. Nicht geschlossene Hintertürchen für die Eigentümer von Schrottimmobilien wurden ebenfalls kritisiert. So stößt die Wohnungsaufsicht an Grenzen, wenn ein Haus bereits so verfallen ist, dass es „zu Wohnzwecken nicht mehr geeignet“ ist oder zweckentfremdet (also umgenutzt) werden soll und darf. Und ob das verboten wird, soll weiterhin in der Hand der Kommunen liegen. Bisher haben in NRW nur Bonn und Dortmund eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung erlassen.

Das neue Wohnungsaufsichtsgesetz soll im Frühsommer in Kraft treten. Offen ist, ob und wie die Kommunen das neue Gesetz auch mit Leben füllen.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

Twitter


Arbeitsgemeinschaft der Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten, Mietergemeinschaft Essen

Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum