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16. Juni 2014 (Bundespolitik)

Weiter warten auf mehr Wohngeld

Die Bundesregierung hat zwei Versprechen aus dem Koalitionsvertrag in Angriff genommen. Mit der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip bei Wohnungsmaklern darf man zum 1 Januar 2015 rechnen. Bei einem weiteren Versprechen der „GROKO“, der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bund, ist mehr Geduld gefragt. Aber immerhin gibt es jetzt so etwas wir eine Ankündigung.

„Die Erhöhung des Wohngeld soll möglichst zum 1. April 2015 wirksam werden.“ Das sagte Bundesumwelt- und Wohnungsministerin Barbara Hendricks im Interview mit der Rheinischen Post am 17. April 2014. Derzeit würden Gespräche mit den Ländern geführt, die das Wohngeld zur Hälfte mitfianzieren. Die Erhöhung soll vor allem Geringverdienern zu Gute kommen. Hendricks rechnet auch mit einem größeren Kreis von Anspruchsberechtigten. Denn durch die Einführung des Mindestlohns würden viele Geringverdiener nicht mehr durch Hartz IV aufstocken müssen, dann aber wieder Wohngeld beantragen können. Über das zu erwartende Ausmaß der Erhöhung verlautete bisher nichts.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Ankündigung dennoch: „Die Anpassung der Wohngeldleistungen und der Miethöchstbeträge an die tatsächliche Mietpreisentwicklung ist überfällig“, sagte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Er hat aber auch gleich inhaltliche Forderungen: „Daneben erwarten wir aber auch, dass die Energiepreise und Heizkosten bei der Berechnung von Wohngeldzahlungen wieder berücksichtigt werden. Eine Energiekostenkomponente muss eingeführt werden, und Wohngeldzahlungen müssen dynamisiert werden, damit nicht alle fünf Jahre wieder eine endlose Diskussion geführt werden muss, ob das Wohngeld zu erhöhen ist und in welchem Umfang .“

Zuletzt wurde das Wohngeld 2009 angehoben. Danach hat die schwarz-gelbe Koalition die Wohngeldleistungen verschlechtert, indem sie die so genannte Heizkostenkomponente ersatzlos aus dem Wohngeldgesetz gestrichen hat. Dadurch verringerte sich der Wohngeldanspruch der Betroffenen um 25 bis 30 Euro im Monat. Zuletzt erhielten im Jahr 2012 rund 783.000 Haushalte einen Mietzuschuss zum Wohnen bzw. als Eigentümer einen so genannten Lastenausgleich.


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