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16. Juni 2014 (Bundespolitik)

Referentenentwurf liegt vor: Mietpreisbremse auf den Weg gebracht

Zumindest mit einem Teil ihrer – insgesamt eher dürftigen – Beschlüsse zur Wohnungspolitik macht die neue schwarzrote Bundesregierung Dampf: Für die Mietpreisbremse, mit der erstmals Neuvermietungsmieten gekappt werden sollen, und für das Bestellerprinzip bei Maklern hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD, Bild rechts) im März den Referentenentwurf vorgelegt. Vor allem in den Ballungsgebieten mit wachsenden Bevölkerungszahlen wird sie sehnlichst erwartet: Die Mietpreisbremse, auf die sich CDU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen im Herbst geeinigt hatten, soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten – und Mietern eine Entlastung von 854,2 Mio. Euro bringen. Obwohl die „Gemeinden mit gefährdeter Wohnraumversorgung“, in denen sie gelten soll, von den Ländern erst noch festgelegt werden müssen, hat die Bundesregierung schon einmal ausgerechnet, dass 4,2 Mio. Mietwohnungen davon erfasst werden.

Und so soll die Preisbremse im Detail aussehen:
In den betroffenen Gemeinden darf die Miete bei neuen Vertragsabschlüssen nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Sie gilt auch bei Verträgen mit Staffel- oder Indexmieten.
Ausgenommen sind Erstvermietungen von Neubauten und nach umfassenden Modernisierungen.

Ausgenommen sind auch Wohnungen, in denen die Miete legalerweise auch vorher schon höher war; dann liegt die Kappung bei der bisherigen Miethöhe.
Ausgenommen sind ferner Wohnungen, in denen es im Jahr zuvor „freiwillige“ Mieterhöhungen nach § 557 BGB gegeben hat.

Kritik
Obwohl der Gesetzgeber die Hauptkritikpunkte der Vermieterseite damit bereits aufgegriffen hat, ist das Aufjaulen der Branche gewaltig. Sogar offene Drohungen, das Gesetz durch Schwarzgeld-Forderungen unterm Tisch zu unterlaufen, hat es bereits gegeben. Doch auch von Mieterseite gibt es Kritik:
Dass die Kappung nicht flächendeckend gelten soll, verzögert ihr Inkrafttreten erheblich, denn die Länder müssen die Gebiete erst festlegen und brauchen dafür frische Gutachten.

Das Verfahren ist so kompliziert, dass es wohl nur wenige Mieter nutzen werden: Bei Verdacht auf zu hohe Miete erhalten sie das Recht, vom Vermieter zu erfahren, wie die Miete gebildet wurde, müssen dieses dann „qualifiziert rügen“ und können dann ab dem Zeitpunkt dieser Rüge die zuviel gezahlten Beträge zurückfordern.

Fachleute rechnen zudem mit mehr Mieterhöhungen im Bestand und verstärkten Angriffen auf qualifizierte Mietspiegel.

Bestellerprinzip
Schluss sein soll ab 2015 auch mit dem verbreiteten Unwesen, dass grundsätzlich der Mieter den Makler bezahlen muss, auch dann, wenn der Vermieter ihn beauftragt hat. Künftig gilt: Wer den Makler beauftragt hat, der bezahlt ihn auch.


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