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11. September 2014 (Bundespolitik)

Große Koalition: Gerangel um Mietpreisbremse

Wenn zwei Parteien eine Koalition bilden, die im Wahlkampf das Gleiche versprochen haben, und wenn diese beiden Parteien die Umsetzung dann im Koalitionsvertrag festschreiben, dann sollte das Einlösen dieses Versprechens doch eigentlich eine ganz einfache Sache sein. Eigentlich ...

(aha) Das Versprechen heißt „Mietpreisbremse“, und sowohl die SPD als auch die CDU ha-ben sie in ihrem Wahlprogramm gehabt. Die alte und neue Bundeskanzlerin selbst hat sich dafür stark gemacht. Bei 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete sollte Schluss sein auch bei Mieterwechsel. Einziger Unterschied: Die SPD wollte sich flächendeckend, die CDU nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt.

Damit hat sich die CDU bei den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Umsetzen muss das ganze nun allerdings ein SPD-Mann: Bundesjustizminister Heiko Maas. Doch darin scheint das Problem nicht zu bestehen, denn der hat seine Hausaufgaben schnell gemacht und bereits im März einen Referentenentwurf vorgelegt.

Und weil der Mann Zeitung liest, war ihm auch klar, was für ein Echo er auslösen würde. Das Wehgeschrei der Wohnungswirtschaft, die sich erstmals Fesseln bei  Neuvermietungen ausgesetzt sah, war schon vorher gewaltig. Es drohte – mal wieder – der Kollaps des gesamten Wirtschaftssystem, der Untergang des Abendlandes.

Deshalb hat Heiko Maas eigentlich alles in seinen Entwurf bereits eingebaut, was notwendig ist, die Bedenken der Vermieter zu zerstreuen. Um den Wohnungsbau nicht abzuwürgen, wurden die Erstvermietungsmieten von Neubauten oder umfassend modernisierten Wohnungen ausgenommen.  Damit ein baldiger Auszug des Erstmieters für den Vermieter nicht zur Falle wird, wurde festgeschrieben, dass eine einmal legale Miete auch von Folgemietern verlangt werden darf. Und ebenfalls ausgenommen wurden Wohnungen, in denen es zuvor freiwillige Mieterhöhungen gegeben hat.

Hickhack in der Koalition

Das sollte eigentlich reichen, um bis in FDP-Kreise hinein Bedenken auszuräumen. Doch weit gefehlt. Außer dem zu erwartenden Gejaule aus der Wohnungswirtschaft gab es auch mächtig Hickhack in der Koalition selbst. So bemängelte CDU-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker sogar, es sei nicht einmal klar, welche Vergleichsmiete gelte. Und ihr Fraktionsvize Thomas Strobl empfahl: „Der Minister sollte im Interesse der Betroffenen seinen Entwurf überarbeiten. Wir brauchen glasklare Regelungen, und die haben wir mit dem Entwurf noch nicht.“ Von der anderen Seite konterte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol, eine Verzögerungstaktik schade „den Mietern, die dort leben, wo die Mieten explodieren“.

Doch Heiko Maas ist bereits eingeknickt. Am 9. August sagte er zum Entsetzten des Deutschen Mieterbundes in einem dpa-Interview, er könne sich vorstellen, den Neubau von der Mietpreisbremse komplett auszunehmen. Angesichts der Tatsache, dass dieser – siehe oben – faktisch eh schon ausgenommen ist, kann das nur heißen: Bei Neubauten soll vom zweiten Mieter sogar mehr verlangt werden dürfen als vom ersten. „Eine eindeutige Verschlechterung der ohnehin schon nicht sehr ambitionierten Regierungspläne“, schimpfte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.

Angesichts des Gerangels hat das Justizministerium seinen ursprünglichen Zeitplan bereits aufgegeben. Jetzt ist nur noch von einem In-Kraft-Treten irgendwann im Laufe des Jahres 2015 die Rede. Dazu kommt die Zeit, die die Bundesländer anschließend brauchen für ihre Verordnungen, wo die Preisbremse überhaupt gelten soll. Schnelle Hilfe für Mieter laos nicht in Sicht.

Preisbremse 2.0
Zum Missfallen der Wohnungswirtschaft hat Heiko Maas inzwischen das nächste Projekt vorgestellt – ebenfalls nur mäßig ambitioniert: Nach Modernisierungen soll die Miete nicht mehr um 11, sondern nur noch um 10 % der Kosten steigen dürfen, und das auch nur, bis der Vermieter seine Investitionen wieder drin hat (bisher unbegrenzt). Die Datenbasis für Mietspiegel soll auf breitere Füße gestellt werden (bisher: Mieten der letzten vier Jahre), die Begriffe „umfassend modernisiert“ und „neu erstellte Wohnung“ genauer definiert werden.


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