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10. Dezember 2014 (Bundespolitik)

Freihandel gegen Mieterschutz

„Wenn TTIP kommt, dann kriegen wir auch bei uns amerikanische Chlor-Hähnchen!“ Dieser oft gehörte Satz ist zwar inhaltlich Unsinn, hat aber wenigstens geholfen, ein kleines bisschen öffentliche Aufmerksamkeit auf einen Vorgang zu richten, der ansonsten kaum Beachtung findet: Zwischen der EU und den USA wird derzeit über eine nordatlantische Freihandelszone verhandelt, die viele alltägliche Dinge nachhaltig verändern könnte – auch für Mieter.

In Berlin berät der Bundestag über die Mietpreisbremse. 650 km westlich in Brüssel laufen zeitgleich geheime Verhandlungen, die alles aushebeln könnten, auf was sich die Koalition zum Thema Schutz vor steigenden Mieten verständigt hat. Es geht um die „Transatlantic Trade- and Investment-Partnership“ (TTIP), zu deutsch: Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft.

Wer denkt, internationale Handelsbeziehungen und Wohnungspolitik hätten nichts miteinander zu tun, hat die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt seit der Jahrtausendwende verschlafen. Die größten Wohnungsunternehmen in Deutschland, gehören inzwischen internationalen Finanzinvestoren, deren einziges Ziel eine möglichst schnelle und hohe Rendite ist. Mieterschutzgesetze sind da hinderlich. Und schon bald könnten sie eine schärfere Waffe dagegen in die Hand bekommen.

Zwar sind die Verhandlungen über TTIP streng geheim. Doch worum es geht ist bekannt: In erster Linie den Abbau von Handelshemmnissen. Dazu gehört auch der Schutz von (ausländischen) Investoren vor schlechteren Rahmenbedingungen, die ihre erwarteten Gewinne schmälern könnten.

Konkret sieht das so aus: Baut ein amerikanischer Konzern in Deutschland ein Autowerk, und verschärft später die Bundesregierung die Abgaswerte für Neuwagen, kann der Autokonzern die Bundesregierung auf Schadensersatz verklagen, weil die erforderlichen Nach-Investitionen zur Senkung der Abgaswerte seinen Gewinn schmälern. Geklagt wird dabei nicht vor ordentlichen Gerichten, sondern vor eigens dafür geschaffenen Schiedstribunalen wie sie jetzt schon bei der Weltbank angesiedelt sind.

Was für Autos gilt, gilt für Wohnungen nicht minder. Ausländische Investoren, die sich hier in den letzten Jahren eingekauft haben, hatten unter anderem ein Motiv: Die Mieten in Deutschland erschienen im europäischen Vergleich günstig – da rechnet man mit Erhöhungs-Spielräumen. Doch die freilich sind durch Mieterschutzgesetze eingeschränkt. Bisher allerdings nur bei fortbestehendem Mietverhältnis. Beim Mieterwechsel sind die Mieten frei – man kann verlangen, was der Markt hergibt.

Wenn sich das demnächst ändert, kann jeder Investor von außerhalb mit Fug und Recht behaupten, dass sich die Renditemöglichkeiten für seine Investitionen verschlechtern. Mieterschutz entpuppt sich als Handelshemmnis. Klagen auf Schadensersatz könnten den Spaß an der Mietpreisbremse schnell vergällen. Was beim Mieter dann nicht mehr geholt werden darf, könnten sich die Gesellschaften wie Annington, Gagfah oder LEG dann beim Gesetzgeber holen – als Schadensersatz.

Allerdings wird das Unbehagen gegen das Geheimabkommen immer deutlicher. Europaweit hat sich ein breites Widerstandsbündnis aus über 290 Organisationen gebildet. Die von ihnen angestrebte europäische Bürgerinitiative verbot die EU-Kommission kurzerhand. Doch der Protest lässt sich nicht einschüchtern. Jetzt werden die angestrebten 1 Mio. Unterschriften inoffiziell gesammelt – unter anderem auf dem europaweiten Aktionstag am 11. Oktober.


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