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18. März 2015 (Aus den Städten)

Querenburger Kümmerer: Ärger für die VBW

In der Hustadt im Bochumer Stadteil Querenburg kämpft Bochums größtes Wohnungsunternehmen, die halbstädtische VBW, derzeit mit einer Menge Geldforderungen ihrer Mieter. Hintergrund sind unkorrekte Nebenkosten-Abrechnungen und eine Aktion der sogenannten „Querenburger Kümmerer“. Die VBW ist die größte Vermieterin in der Hustadt. Rund um den Brunnenplatz, der in den letzten Jahren durch den „Stadtumbau West“ mächtig aufgewertet wurde, besitzt sie über 600 Sozialwohnungen, die in einem riesigen Komplex zusammen mit etlichen Gewerbeeinheiten abgerechnet werden. Das stellt besondere Anforderungen an die Nebenkostenabrechnungen.

Kraft Gesetz ist bei Sozialwohnungen vorgeschrieben, dass Gewerbeflächen und Wohnflächen getrennt abgrechnet werden müssen. Der Grund liegt darin, dass man beispielsweise nicht davon ausgehen kann, dass ein Friseursalon im Erdgeschoss nicht mehr Wasser pro qm Fläche verbraucht als die Wohnungen in den darüber liegenden Etagen.Vermieter, die Häuser haben, in denen sowohl Gewerbeflächen als auch Wohnungen sind, müssen also die Gewerbeflächen bei Nebenkostenabrechnungen getrennt ausweisen. Und sie müssen die auf Gewerbeflächen entfallenden Beträge abziehen, bevor die restlichen Kosten nach dem gewählten Verteilerschlüssel auf die Wohnungen umgelegt werden.

Dass die VBW dies in der Hustadt jahrelang nicht richtig gemacht hat, bescheinigen ihr nacheinander Urteile zunächst des Amtsgerichts, dann – in der Berufung – des Landgerichts Bochum. Die Folge ist übel für das Wohnungsunternehmen: Die Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 sind wegen formaler Mängel unwirksam. Alle 600 Mieter brauchen Nachzahlungen aus diesen Abrechnungen nicht zu leisten, haben aber umgekehrt Anspruch auf Erstattung eventueller Guthaben. Schlimmer noch: Wer in Unkenntnis dieser Tatsache Nachzahlungen bereits geleistet hat, hat Anspruch auf eine Rückerstattung.

Das hat die „Querenburger Kümmerer“ auf den Plan gerufen – eine Gruppe Menschen, die sich während der Phase des Stadtumbaus zusammengefunden haben, diesen intensiv begleitet haben und sich seither einfach um ihren Stadtteil kümmern. Viele von ihnen – aber nicht alle – sind Mieter der VBW. Und so hielten sie es für ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ihre Nachbarn von dem Urteil erfuhren.

Mit Hilfe des Mietervereins wurden ein Flugblatt und ein Musterbrief entwickelt, mit dessen Hilfe alle 600 Betroffenen problemlos ihre Ansprüche geltend machen konnten. Die „Kümmerer“ sorgten dann für die flächendeckende Verteilung.

VBW mauert
Offenbar merkte die VBW schnell, dass da auf einmal Gegenwind kam, der teuer werden konnte. Während im Januar einem Mietervereinsmitglied auf Verlangen ihre Nachzahlungen für die Jahre 2009 bis 2012 anstandslos zurück erhalten hatte, fielen im Februar die Schotten dicht, als die VBW merkte, dass es nicht nur ein paar einzelne, sondern eine ganze Menge Mieter waren, die da ihr Geld zurück verlangten. „Ihr Anspruch auf Rückzahlung von Nachforderungen auf von uns erteilte Betriebskostenabrechnungen ist nicht begründet. Wir sind der Auffassung, dass unsere Betriebskostenabrechnungen entgegen einer vom Landgericht Bochum vertretenen Auffassung wirksam waren“, schrieb sie den Mietern zurück. Zur Untermauerung dieser Rechtsauffassung zitierte sie ein Urteil des Bundesgerichtshofs, dass jedoch – wie eine schnelle Prüfung des Mietervereins ergab – einen anderen Sachverhalt betraf.

Ein starkes Stück
„Rechtsprechung ändert sich ja manchmal, und speziell der BGH legt in letzter Zeit die Messlatte für formale Unwirksamkeit von Nebenkostenabrechnungen höher. Zurzeit existiert allerdings ein rechtskräftiges Urteil des für die VBW zuständigen Landgerichts, dass zu beachten ist“, kommentiert der für die Hustadt zuständige Mietervereins-Rechtsberater Rainer Papenheim. Der Mieterverein hat im Namen seiner Mitglieder die Forderungen aufrecht erhalten – und empfiehlt dies auch den Nicht-Mitgliedern.


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