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18. März 2015 (Vonovia)

Inkasso-Praxis: Annington scheitert vor Gericht

Im März 2013 stellte die Deutsche Annington, Deutschlands und Dortmunds größter Vermieter, ihre viel kritisierte Inkasso-Praxis um. Statt der Tochterfirma Deutsche Wohninkasso GmbH wurden der Berliner Rechtsanwalt Jochen H. Schatz und seine Kanzlei „JHS Legal“ beauftragt. Neben der eigentlichen Forderung werden Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG), häufig zwischen 60 und 80 Euro, berechnet. 

Zur Tätigkeit der Deutschen Wohninkasso hatte bereits das Amtsgericht Dortmund in seinem  Urteil vom 08.08.2012 (AZ 425 C 6285/12) eine solche Gebühr für rechtswidrig befunden. Wenn ein Mieter eines Wohnungsunternehmens ohne Grund nicht zahlt, kann ein Großvermieter selbst mahnen. Auch eine Mahnung eines Inkassobüro ist ein EDV-Schreiben, mit denkbar geringem Aufwand und geringen Kosten.

Das sei gerade einem Großvermieter zuzumuten. Dieser darf nicht unnötige Kosten produzieren, indem er ein Inkassobüro beauftragt. Das aktuelle Urteil des AG Dortmund vom 06.01.2015 (425 C 6720/14) wiederholt die Kritik auch für die Beauftragung der Berliner-Kanzlei JHS-Legal und lässt die derzeitige Inkasso-Praxis von Deutschlands und Dortmunds größter Vermieterin wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen.

Die Mietervereine sehen durch das Urteil Ihren Standpunkt gestärkt: „Wir fordern die Deutsche Annington auf, für einfache Mahnungen keine externen Dienstleister zu beauftragen, das Mahnen unberechtigter Forderungen umgehend zu unterlassen und die Gebühreneinnahmen zurückzuzahlen“, machte Aichard Hoffmann vom Mieterverein Bochum den Standpunkt der Mieterschützer deutlich. Doch was tun, wenn das Unternehmen nicht einlenkt? Dazu empfahl Siw Mammitzsch von der Mietergemeinschaft Essen: „Mieter sollten sich nicht verängstigen lassen, gerade weil oft unberechtigte Beträge angemahnt werden. Echte Rückstände sollten ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu zahlen! Die Mietervereine beraten und unterstützen Sie dabei.“


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