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11. Juni 2015 (Land NRW)

Mietpreisbremse: Verordnung über Gebiete in NRW ist schon in Arbeit

Die Landesregierung NRW macht Dampf bei der Mietpreisbremse. Die zugrundeliegende bundesweite Gesetzesänderung trat am 1. Juni in Kraft, wirksam wird sie aber erst, wenn die Landesregierungen per Verordnung die Gebiete festlegen, in denen sie gelten soll. In NRW liegt eine solche Verordnung im Entwurf bereits vor.

Um es gleich zu sagen: Die Mieter in unserem Vereinsgebiet haben von der Mietpreisbremse nichts zu erwarten. Denn damit soll der Mietenanstieg auf „angespannten Wohnungsmärkten“ gebremst werden. Und die gibt es im Ruhrgebiet einfach nicht.

Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls das Gutachten des F+B-Instituts aus Hamburg, das dem Verordnungsentwaurf zu Grunde liegt. Danach soll die Mietpreisbremse, die die Mieten bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete kappt, in gerade mal 21 Städten an Rhein und Ruhr gelten. Das sind:
im Regierungsbezirk Düsseldorf: Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Leverkusen, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen
im Rgbz. Köln: Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf
im Rgbz. Münster: Münster
im Rgbz. Detmold: Bielefeld, Paderborn
und im Rgbz. Arnsberg: Niemand.


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