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5. Januar 2016 (Aus den Städten)

Mietenvolksentscheid: In Berlin wird Wohnen sozialer

Das Land Berlin wird sich in seiner Wohnungspolitik künftig mehr um die Einkommensschwächeren kümmern. Das ist das Resultat des Drucks, den die Initiatoren des erfolgreichen „Berliner Mietenvolksentscheids“ aufgebaut haben. Direkt betroffen sind 125.000 Sozialwohnungen und die 290.000 Wohnungen der verschiedenen landeseigenen Wohnungsunternehmen, die es in Berlin gibt.

In Berlin ist preiswerter Wohnraum knapp: Nicht nur bei privaten Vermietern, sondern auch bei den städtischen Wohnungsunternehmen und Sozialwohnungen sind die Mieten für viele unbezahlbar geworden. Selbst für Normalverdiener wird es auf dem Berliner Wohnungsmarkt immer schwerer, eine Wohnung zu finden. Seit 2010 sind die Mieten durchschnittlich um rund 32 Prozent gestiegen und jährlich ziehen weiterhin 50.000 Menschen neu nach Berlin.

Während die Berliner Politik von der Wohnungsnot noch nichts wissen wollte, protestierten schon Mieterinitiativen wie „Kotti & Co“ gegen Verdrängung und die hohen Mieten im Sozialen Wohnungsbau. Als sich die Wohnungskrise weiter zuspitzte, formierte sich 2014 ein stadtweites, parteiunabhängiges Bündnis aus Recht auf Stadt-Bewegungen, Mieter- und Bürgerinitiativen, später auch unterstützt von den Berliner Mieterorganisationen.

Das Bündnis erarbeitete ein Gesetz, welches – verkürzt – die Erhaltung und Schaffung von preiswertem kommunalen und sozialen Wohnungsbau zum Ziel hat. So startete der „Berliner Mietenvolksentscheid“ im März 2015, um die 20.000 nötigen Unterschriften für die erste Stufe des Volksentscheids zu sammeln – in nur 2 Monaten kamen bereits 50.000 Unterschriften zusammen. Das kommende Wahljahr und die stadtweite Wohnungsnot taten ihr übriges: Die Koalition aus CDU und SPD stand massiv unter Druck, und bewegte sich auf das Bündnis zu.

Der Berliner Senat führte daraufhin Gespräche mit der Initiative, welche in einem Gesetz mündeten, das in weiten Teilen die Forderungen der Initiative übernahm. Hierzu gehört die Förderung von günstigem Neubau und Modernisierung ohne Mietsteigerung. Die städtischen Wohnungsunternehmen erhalten eine sozialen Versorgungsauftrag: Gewinne werden nicht mehr an den Haushalt abgeführt, und 55 % der Wohnungen werden in Zukunft an WBS-Empfänger vergeben, davon wiederum 20 % an benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie z.B. Obdachlose. Die Erfüllung dieses Auftrags wird durch eine politische Dachorganisation überprüft, in welcher beispielsweise Mieterorganisationen und Sozialverbänden vertreten sind.

Des Weiteren erhalten die Mieterräte eine echte Mitbestimmung und bekommen einen Sitz im Aufsichtsrat. Auch werden die Nettokaltmieten im Sozialen Wohnungsbau bei 30 % des Einkommens gekappt, aus Sicht der Initiative ist dies jedoch noch viel zu viel.

Das Gesetz geht der Initiative in mancher Hinsicht nicht weit genug, ist aber auch als Erfolg zu verbuchen. Denn: Das beschlossene Gesetz verdeutlicht, dass der politische Druck der Berliner Stadtgesellschaft gewirkt hat. Nur die jahrelangen stadtpolitischen Kämpfe und die knapp 50.000 Unterschriften haben die Politik dazu gebracht, die Forderungen des Bündnisses in weiten Teilen aufzugreifen und in Gesetzesform zu bringen.

Ob die Initiative den Volksentscheid angesichts ihrer Kritik weiter trägt, muss das Bündnis noch entscheiden. Andere Problemfelder gibt es genug: Ferienwohnungen, fehlende Milieuschutzgebiete, Luxusneubau, weiterhin steigende Mieten und der weiterhin bestehende Mangel an preiswerten Wohnungen.


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