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4. April 2016 (Aus den Städten)

Dortmund: Kosten der Unterkunft

Im Januar übte der Mieterverein öffentlich Kritik an den in Dortmund gültigen Angemessenheitsgrenzen. Diese lägen unter den Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau für Neubauten und Sanierungen im Bestand.

„Eine öffentlich geförderte Sozialwohnung ist für Transferleistungsbezieher, also zum Beispiel Bezieher von Grundsicherung im Alter und Arbeitslosengeld II, nicht mehr anzumieten. Das ist wohnungspolitischer Irrsinn“, kommentierte Mietervereins-Geschäftsführer Rainer Stücker. Der Mieterverein empfahl daher der Stadt Dortmund, eine einfach zu handhabende Lösung aus anderen Städten zu übernehmen. Dort enthalten die kommunalen Richtlinien den Hinweis, dass jede nach den Förderrichtlinien des Landes mit Mietpreisbindung neugebaute oder sanierte Wohnung im Sinne der Richtlinie als angemessen gilt.

Von Seiten der Stadtverwaltung gab es daraufhin ein wichtiges Signal: Die Dortmunder Richtlinien sollen kurzfristig in diesem Sinne angepasst werden. „Wir begrüßen, dass die Stadt Dortmund die Richtlinien nachbessert. Wir brauchen aber sehr dringend eine grundlegende Anpassung der seit über zehn Jahren nicht mehr veränderten Angemessenheitsgrenzen. Sie passen nicht mehr zu den Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Das zeigen Wohnungsmarktberichte und Mietspiegel. Hier besteht großer Handlungsbedarf, um ein ‚Wohnen bleiben‘ in den angestammten Stadtteilen zu ermöglichen und die Segregation nicht weiter zu verstärken“, so Rainer Stücker.


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