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12. Juli 2016 (Aus den Städten)

Ferien im Wohngebiet

Wer ein paar Tage in einer anderen Stadt Urlaub machen will, muss längst nicht mehr immer im Hotel oder in einer Pension übernachten. Über Onlineplattformen wie Airbnb, 9flats oder Wimdu können Touristen, die es familiärer mögen, normale Wohnungen oder einzelne Zimmer mieten, ganz privat. In Zeiten eines enger werdenden Wohnungsmarktes könnte das zum Problem werden. In Dortmund jedoch gibt es eine Satzung, die vorgibt, dass Wohnungen nur zum Wohnen genutzt werden dürfen und jede gewerbliche Nutzung angemeldet werden muss.

Wer bei der Onlineplattform Airbnb den Suchbegriff „Dortmund“ eingibt, findet mehrere hundert Einträge – von 570 Woh-nungen spricht die Stadt. Online bieten dort Privatleute Unterkünfte für Auswärtige an, die als Touristen oder beruflich für Kurz--auf-enthalte nach Dortmund kommen und nicht in ein Hotel oder eine Pension möchten. Das „Zimmer in gemütlicher WG“ ist genauso dabei wie das Loft am Westfalenpark mit Blick über die Stadt. 1,1 Millionen Besucher haben 2015 in Dortmund übernachtet, etwa 90.000 von ihnen in solchen Privat-unterkünften. In den Bewertungen der Unterkunft werden oft die gemütliche Atmosphäre und der persönliche Kontakt gelobt – etwas, das Hotels kaum bieten können.

Einkünfte versteuern!

Doch was so privat und unverbindlich klingt, ist ein Geschäft, das Einkünfte generiert. Und für diese sind eine Steuer-erklärung und in Dortmund außerdem eine sogenannte Beherbergungsabgabe an die Stadt fällig. Offenbar ist dies vielen Menschen, die ihre Zimmer oder Wohnungen über solche Plattformen anbieten, aber nicht bekannt, weswegen die Stadt Dortmund vor einigen Wochen über die Lokalmedien darauf aufmerksam gemacht hat. In einer Pressemitteilung wies sie darauf hin, „dass die Steuerentrichtungspflichtigen (Privatanbieter) durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen sowie die Nichtzahlung der Beherbergungsabgabe ordnungswidrig gehandelt oder eine Straftat, vielleicht sogar eine Steuerhinterziehung, begangen haben könnten“. Einen konkreten Anlass habe es dazu nicht gegeben, erklärt die Pressestelle: „Zwar ist in Dortmund keine solch hohe Brisanz gegeben wie in manch anderen Städten. Aber um Steuergerechtigkeit zu schaffen und Steuerpflichtige zu erreichen“, sei die Öffentlichkeit informiert worden, meint Stadtsprecher Michael Meinders. Mit Erfolg: Es hätten sich bereits viele Anbieter bei der Stadt gemeldet. Begeistert sind nicht alle: In den Ruhr Nachrichten erschien Ende Mai ein Leserbrief, in dem ein Leser klagte: „Anstatt sich darüber zu freuen, dass Touristen den Weg nach Dortmund finden, sollen die Privatanbieter nun dafür noch bestraft werden“, und fragt: „Was soll als nächstes kommen? Kurtaxe für die gute Dortmunder Luft?“

Zweckentfremdung  von Wohnraum

Es geht aber nicht nur um Steuereinnahmen. Einige der über solche Onlineportale angebotenen Wohnungen werden offenbar ausschließlich als Ferienunterkunft vermietet. Sie erinnern mit ihren Einzelbetten und kleinen Kommoden mehr an Jugendherbergen denn an eine heimelige Wohnung, in anderen ist kein einziger persönlicher Gegenstand zu entdecken. Kaum vorstellbar, dass dort normalerweise jemand wohnt.

Eigentlich hat Dortmund, als eine von vier Städten in Nordrhein-Westfalen, eine Zweckentfremdungssatzung, die genau so etwas verhindern soll. Diese Satzung gibt vor, dass Wohnungen zu keinem anderen Zweck als zum Wohnen genutzt werden dürfen. Jede weitere Nutzung, zum Beispiel als Büro oder eben als Ferienwohnung, ist nicht vorgesehen und wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Was 2012 in erster Linie eingerichtet wurde, um zu verhindern, dass einzelne Eigentümer aus Spekulationsgründen Leerstände provozieren, hat jetzt eine noch wichtigere Bedeutung. Der Wohnungsmarkt in Dortmund ist angespannt, gerade kleine günstige Wohnungen werden dringend gebraucht. Wenn sie dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt werden, sind sie dem Wohnungsmarkt entzogen.

Auch Berlin hat ein solches Zweckentfremdungsverbot, eine Übergangszeit für private Anbieter von Ferienwohnungen, diese anzumelden und zu „legalisieren“, endete am 30. April. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot infolge einer Klage Anfang Juni bestätigt. 225 Euro kostet es dort pro Wohneinheit, die Zweckentfremdung eintragen zu lassen. In Dortmund sind es – je nach Vorhaben – zwischen 40 und 300 Euro. Mieter einer Wohnung müssen jedoch auch mietrechtliche Vorgaben beach-ten. „Eine Untervermietung als Ferienwoh-nung ist als gewerbliche Nutzung der Woh-nung zu werten und muss vom Vermieter genehmigt werden. Andernfalls riskieren Mieter nach einer Abmahnung eine fristlose Kündigung ihrer Wohnung“, warnt Mietervereins-Geschäftsführer Rainer Stücker.

570 Dortmunder Wohnungen

Die Stadt Dortmund hat dieses Problem durchaus auf dem Schirm. „Die Zweckentfremdungssatzung (Zwesa) gilt in diesen Fällen grundsätzlich, da jede Zweckentfremdung nach Zwesa dem Genehmigungsvorbehalt unterliegt“, sagt Stadtsprecherin Heike Thelen. Gemeldet werden können Zweckentfremdungen und Wohnungen, die länger als drei Monate leerstehen, beim Wohnungsamt. Dringender Handlungsbedarf wird aber nicht gesehen: Die Stadt zählt 570 privat angebotene Wohnungen. Und selbst wenn alle eigentlich ein Fall für die Zweckentfremdung wären, es wären weniger als 0,2 Prozent des Wohnungsmarktes – in allen Preissegmenten, so Thelen. Generell ist die Haltung aber: „So lange die Angebote legal sind und es weiterhin keine Beschwerden über die Nutzung gibt, ist dagegen nichts zu sagen. Es gehört zum urbanen Leben mit dazu“, erklärt Sprecher Meinders.

Für den Mieterverein Dortmund ist es wichtig, die Situation im Auge zu behalten. Sprecher Tobias Scholz: „Wenn die Stadt Dortmund die privaten Ferienwohnungen ohnehin wegen der Beherbergungssteuer prüft, kann die Frage der Zweckentfremdung von Wohnraum gleich mit erledigt werden. Jede dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnung ist eine zu viel.“


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