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5. Oktober 2016 (Bundespolitik)

Mietrechtsreform: Sand im Getriebe

Im Mai dieses Jahres hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine Eckpunkte der zweiten Tranche der Mietrechtsreform, auf die sich die Große Koalition für diese Legislaturperiode geeinigt hatte, bei der Bundesarbeitstagung des Deutschen Mieterbundes in Fulda vorgestellt. Seither ist es still geworden. Weder hat das Kabinett den Referentenentwurf des Ministers in den offiziellen Status eines Gesetzentwurfs erhoben noch wurde er im Parlament eingebracht oder den Interessensverbänden offiziell vorgestellt. MieterForum fragte Ulrich Ropertz, Pressesprecher beim Deutschen Mieterbund, wo es hakt.

MF: Wo ist der Maas-Entwurf geblieben?

Ropertz: Der liegt im Bundeskanzleramt auf Eis. Peter Altmaier hat ihn in die unterste Schublade gesteckt, den Schlüssel dreimal umgedreht und weggeworfen. Es ist ganz klar, dass die CDU den Entwurf nicht will.

MF: Aber CDU und SPD hatten sich doch in den Koalitionsverhandlungen auf ein Reformpaket geeinigt und darüber einen Vertrag geschlossen – den Koalitionsvertrag. So etwas ist doch verbindlich. Kann man dahinter denn zurückfallen?

Ropertz: Die Koalitionsvereinbarungen sind rechtlich nicht bindend, allenfalls politisch. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministers setzt außerdem die Vereinbarungen nicht eins zu eins um, er konkretisiert diese Absprachen. So hat die Koalition zum Beispiel bei der Modernisierungsumlage vereinbart, sie von 11 auf 10 Prozent zu senken und bis zur Amortisierung der Modernisierungskosten zu befristen. Der Justizminister will die Umlage auf 8 Prozent reduzieren und eine Kappungsgrenze für Modernisierungen (innerhalb von 8 Jahren höchstens 3 Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter) einführen. Im Gegenzug ist keine Regelung mehr zur Amortisierung vorgesehen. Die Union will überhaupt keine Einschränkungen bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen und argumentiert jetzt, die Maas-Vorschläge seien nicht vereinbart. Zum Mietspiegel steht im Koalitionsvertrag, dass er auf eine breitere Basis gestellt werden soll. Das ist sehr schwammig. Der Justizminister will den Betrachtungszeitraum von 4 auf 8 Jahre verlängern, dann würden auch ältere Vertragsabschlüsse und Mieterhöhungen in die Vergleichsmiete eingeschlossen. CDU/CSU wollen, dass mehr aktuelle Daten in den Mietspiegel übernommen werden, also das genaue Gegenteil. Hier liegen die Positionen relativ weit auseinander.

MF: Gibt es denn noch solche Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern? Sucht irgendjemand nach Kompromissen, oder muss befürchtet werden, dass aus dem ganzen Projekt in dieser Legislaturperiode nichts mehr wird?

Ropertz:  Die Fronten scheinen verhärtet zu sein, auch wenn die Koalitionspartner oder wir mit den Parteien natürlich nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Man muss aber auch sehen, dass die Vorschläge des Justizministers im Vergleich zu unseren eigentlichen Forderungen schon einen Kompromiss darstellen. Bei einem weiteren Nachgeben stellt sich die Frage, ob wir dann überhaupt noch von spürbaren Verbesserungen für Mieter reden können. Vielleicht ist es besser, in der nächsten Legislaturperiode nach einer vernünftigen Lösung zu suchen, als jetzt einen schlechten Kompromiss zu akzeptieren.


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