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23. November 2016 (Aus den Städten)

MieterInnenverein Witten: Wer einen Mietspiegel will, der beschließt jetzt einen ausreichenden Haushaltstitel

Rede von Knut Unger, Sprecher des MieterInnenvereins Witten, zur Erläuterung des Bürgerantrages Mietspiegel in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2016.

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren!

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, hier unsere Petition kurz begründen zu dürfen. Es liegen zu der Frage ja eine ganze Reihe von Anträgen der Fraktionen vor. Ich hoffe ich kann nebenbei auch einige der Fragen beantworten, die mit diesen Anträgen aufgeworfen wurden.

Der MieterInnenverein Witten fordert, unterstützt von vielen Bürgerinnen, die Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegel für Witten und seine ausreichende Finanzierung durch die Stadt.

Ein qualifizierter Mietspiegel für Witten ist zur Zeit besonders dringend, weil der private Wohnungsmarkt aufgrund des umfassenden Verlustes an Sozialwohnungen, der veränderten Bevölkerungsstruktur und der Zuwanderung „dynamischer“ und fragmentierter geworden ist. Es kommt vermehrt zu Mieterhöhungen. Eine zentrale und mietpreistreibende Rolle spielen dabei finanzmarktorientierte, meist börsennotierte Großvermieter, die etwa 10 % des Wittener Mietwohnungsbestandes kontrollieren. Ein Teil der Vermietungskonzerne – im Moment vor allem die ehemals landeseigene LEG – nutzt die gegeben Situation gezielt aus, um zum Schaden der Mieter und der öffentlichen Haushalte Mieterhöhungen durchzusetzen, die durch keinerlei Leistung gerechtfertigt sind.

Da wir in Witten nicht über einen qualifizierten MSP verfügen, kann dieses Unternehmen seine Mieterhöhungsverlangen mit drei Vergleichswohnungen aus dem eigenen Wohnungsbestand begründen. Das fällt ihm leicht. Es finden sich in so einem großen Unternehmen mit 1500 Wohnungen immer Wohnungen, die aufgrund eines Neubezuges oder duldsamer Mieter höhere Mieten aufweisen als andere. Ein großer Teil der Mieter akzeptiert diese Mieterhöhungen, nicht zuletzt aus Angst vor Gerichtsprozessen. Damit besorgt sich der Vermieter zugleich die Begründung für die nächste Erhöhungsrunde. Bei der LEG können wir dieses Spiel sehr genau beobachten. Bei den meisten Mietern, die die Zustimmung zu den Mieterhöhungen im Frühjahr verweigerten, zog die LEG ihre Klagen oder Klageandrohungen inzwischen zurück. Aktuell werden diese Leute, die nicht zugestimmt haben, mit einer neuen Mieterhöhungswelle überzogen.

Die Leidtragenden sind natürlich die betroffenen Mieter. Durch gestiegene Mieten und Nebenkosten kommt es aber auch zu erhöhten Forderungen ab die Kosten der Unterkunft bei SGB II und SGB XII. Die öffentlichen und kommunalen Haushalte müssen diese Mieterhöhung zum Teil übernehmen. Tun sie das nicht, kommt es zu Verdrängungen und Zwangsumzügen, und noch mehr Menschen drängen sich im schrumpfenden Bestand günstiger Wohnungen, was auch hier wieder zu steigenden Mieten führt.

Und so wird das weiter gehen. Solange bis die Stadt dafür sorgt, dass es einen qualifizierten Mietspiegel gibt. Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine Übersicht über die üblicherweise in einer Stadt gezahlten Mieten, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen, also v.a. aufgrund einer wissenschaftlichen Datenerhebung, erfolgt. Nur wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, wird nach § 558c BGB vermutet, dass die dort wiedergegeben Beträge die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden. Liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, muss sich ein Mieterhöhungsverlangen immer auch auf diesen berufen. Liegt ein tatsächlich qualifizierter Mietspiegel vor, können sich Mieter und Vermieter auch sicher sein, dass eine korrekt mit diesem Mittel begründete Mieterhöhung vor Gericht Bestand hat. Ein qualifizierter Mietspiegel verhindert willkürliche Mieterhöhungen und bietet Rechtssicherheit. Nicht mehr und nicht weniger. Er ist keine Mietpreisbremse.

Unsere Forderung nach einem von der Stadt bezahlten qualifizierten Mietspiegel ist nicht neu. Sie besteht seit über 20 Jahren, unterbrochen nur durch ein Periode von 2001 bis 2004, in der wir tatsächlich einen qualifizierten, also nach wissenschaftlichen Grundsätzen erhobenen Mietspiegel hatten.

Der letzte Mietspiegel, der 2011 erarbeitet wurde und 2013 für zwei Jahre fortgeschrieben wurde, basierte dagegen nicht auf einer wissenschaftlichen Erhebung. Der Grund dafür war nicht böser Wille und nicht eine unsichere Rechtslage. Der Grund war: Der Mietspiegel, der allein aus Spendenmitteln bezahlt wurde, war nicht ausreichend finanziert. Mit 10.000 Euro konnte die erforderliche Erhebung nicht durchgeführt werden. Es kam zu Stückwerk, zu Schätzungen, wenn man böse ist: auch zu Manipulationen. Und das ist natürlich vor Gericht gescheitert.

Damit sich das nicht wiederholt, reicht es nicht aus, einen Arbeitskreis einzurichten und erneut den Fehler zu begehen, die Erfüllung dieser kommunalen Aufgabe von Sponsoren abhängig zu machen. Das ist auch nicht nötig. Die Stadt hat die Mieter und die selbstnutzenden Wohnungseigentümer mit einer horrenden Grundsteuererhöhung belastet. Für eine regelmäßige Mietspiegelerhebung werden jährlich nicht einmal 0,2 Prozent aus dem Aufkommen dieser Grundsteuererhöhung benötigt. Vor diesem Hintergrund haben wir für eine weitere Finanzierungsdiskussion kein Verständnis. Jede Verzögerung führt darüber hinaus zu einer Anhebung des Mietenniveaus, das dann auch durch eine Erhebung abgebildet würde. Wer nicht schnell handelt, trägt also zu steigenden Wohnkostenbelastungen der Mieter und der öffentlichen Haushalte bei.

Wer einen Mietspiegel will, der beschließt jetzt über einen ausreichenden Haushaltstitel, der ausschließlich der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gewidmet ist. Wir können in Bezug auf den Mietspiegel gut damit leben, wenn im Rahmen des kombinierten Haushaltstitels Mietspiegel-Handlungskonzept Wohnen eine Spezifizierung über die Verwendung eines Anteils von 50.000 Euro für den Mietspiegel erfolgt- wie von der Linken vorgeschlagen. Wir denken, dass die restlichen 25.000 Euro für das Handlungskonzept Wohnen viel zu wenig sind, und dass deshalb ohne Festlegung die Gefahr besteht, dass das fehlende Geld von dem Budget genommen wird, das für den Mietspiegel erforderlich ist.


>>> Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter
 

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