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13. März 2017 (Bundespolitik)

Weiter Debatten ums Mietrecht

Große Ereignisse werfen ihren Schatten voraus. Und eine Wahl – erst recht eine Bundestagswahl – wirft einen besonders langen Schatten. Seit die SPD ihren Ex-Europa-Vorturner Ende Januar auf den Schild des Kanzlerkandidaten gehoben hat, starren alle wie gebannt auf „Sankt Martin“ – und sei es nur, weil er die ewig unbesiegbar erscheinende Merkel-CDU das Fürchten lehrt und die Wahl ein wenig spannender macht. Der eigentliche Wahlkampf wurde allerdings schon ein paar Tage früher eröffnet, und zwar wesentlich weniger spektakulär. Genau genommen durch einen Beschluss der SPD-Fraktion im Bundestag auf ihrer Klausurtagung am 13. Januar und durch einen Antrag der Grünen im Bundestag vom 10. Januar. Beider Thema: Mietrecht.

Mit seinen Versuchen, auch den zweiten Teil der im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Mietrechtsreformen umzusetzen, hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bisher die Zähne ausgebissen – vielleicht auch, weil er ein bisschen mehr Mieterschutz im Gesetz verankern will als die Koalitionspartner abzunicken bereit sind. Seine Partei aber lässt nicht locker und hat noch einmal zentrale Forderungen bekräftigt:

Die weitgehend wirkungslose Mietpreisbremse soll verschärft werden durch eine Pflicht des Vermieters zur Offenlegung der früheren Miete und zur Zurückzahlung überhöhter Beträge ab Vertragsbeginn.

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in angespannten Märkten soll von 15 % in drei auf 15 % in vier Jahren gesenkt werden.

Die Modernisierungsumlage soll von 11 auf 8 % sinken und bei 3 € gekappt werden.
Qualifizierte Mietspiegel sollen gestärkt und ihre Datengrundlage auf die Vertragsabschlüsse der letzten acht (statt bisher vier) Jahre erweitert werden.
Das Verbot von Mietpreisüberhöhungen soll nicht mehr auf Mangellagen beschränkt werden.

Für Miete, Mieterhöhung und Betriebskosten soll nur noch die tatsächliche Wohnfläche entscheidend sein, egal, welche Fläche im Mietvertrag steht.
Auch einer fristgerechten Kündigung wegen Mietschulden soll der Mieter durch Nachzahlung abhelfen können. Bisher gilt das nur für fristlose Kündigungen.
Der Kreis der Personen, für die ein Vermieter Eigenbedarf anmelden kann, soll wieder eingeschränkt werden.

Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, freut sich über die Beschlüsse, die zahlreiche Forderungen des DMB aufgreifen, rechnet aufgrund der andauernden Blockade von CDU und CSU aber nicht mit einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode. „Einigen sich die Koalitionsparteien nicht, werden diese Mietrechtsthemen zum Wahlkampfthema in diesem Jahr.“

Leichter haben es die Grünen, die als Oppositionspartei keine Rücksicht auf einen Koalitionspartner nehmen müssen. Sie reichten einen Antrag ein, der zahlreiche Verbesseungen für Mieter vorsieht, die teilweise über die SPD-Vorschläge hinausgehen: Außer Begrenzungen für Mieterhöhungen und Verbesserungen des Kündigungsschutzes fordern die Grünen die Einführung kollektiver Mieterrechte – etwa Gruppenklage-Möglichkeiten – und die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer als Betriebskosten.

Farbe bekennen

Lukas Siebenkotten freut sich noch mehr: „Die parlamentarische Auseinandersetzung und Diskussion dieses Antrags wird alle im Bundestag vertretenen Parteien zwingen, eindeutig Farbe zu bekennen: Setzen sie sich im Wahljahr 2017 für ein soziales und gerechteres Mietrecht ein oder nicht?“



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