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13. Juni 2017 (Bundespolitik)

Bundestagswahl: Die Qual der Wahl

Wenn am 24. September ein neuer Bundestag gewählt wird, geht es nicht nur um Angela Merkel versus Martin Schulz. Es geht auch darum, wie die Weichen für die künftige Wohnungspolitik des Bundes gestellt werden. Da ist einiges liegen geblieben in der zweiten Hälfte der letzten Legislaturperiode – viele Dinge, auf die sich die zweite große Koalition unter Angela Merkels Führung nicht einigen konnte.

Aber wie die letzten Landtagswahlen gezeigt haben, sind ja in einem Fünf-bis-Sechs-Parteien-System auch noch andere Mehrheiten möglich als schwarz-rot. Mieterforum listet die wichtigsten Aufgaben für die nächsten Jahre auf und wägt ab, mit wem was möglich ist.

 

Aufgabe: Mietrecht

Die große Koalition hatte sich zu Beginn der letzten Legislaturperiode auf eine Reform des Mietrechts in vielen wichtigen Punkten geeinigt. Davon ist erst die Hälfte umgesetzt: Bestellprinzip bei Maklern und Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Alle anderen Projekte von Justizminister Heiko Maas liegen auf Eis: Mieterhöhungen nach Modernisierung begrenzen, die bisher wirkungslose Mietpreisbremse nachbessern, Mietspiegel auf breitere Basis stellen, tatsächliche Wohnungsgröße zum Maßstab für Miete, Heiz- und Betriebskosten machen und den vom Bundesgerichtshof ausgehöhlten Kündigungsschutz wiederherstellen.

Aussichten:

CDU/CSU und SPD können sich in allen genannten Fragen nicht einigen. Die Union will eigentlich keine Verbesserungen für Mieter, die SPD keinen Kompromissen zustimmen. Eine schwarz-gelbe Koalition würde die Mietpreisbremse wahrscheinlich komplett wieder abschaffen und die restlichen Vorhaben unter den Teppich kehren. Bei Grünen und Linken würde Heiko Maas mit seinen Vorschlägen offene Türen einrennen – wenn es eine solche Koalition geben sollte.

Aufgabe: Wohnungsbau

Seit der Föderalismusreform von 2005 ist der Bund für die Wohnungsbauförderung nicht mehr zuständig. Seine Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage ist auf die Länder übergegangen, finanziell gibt es – zeitlich befristet – Kompensationsmittel. Diese sind wegen der Flüchtlingszuwanderung 2015 sogar verdoppelt worden auf knapp über 1 Mrd. Euro. Das Problem: Seit 2014 sind diese Bundesmittel nicht mehr zweckgebunden: Die Länder müssen das Geld zwar für Investitionen ausgeben, es muss aber nicht unbedingt Wohnungsbau sein. Und nach 2019 fallen die Bundesmittel komplett weg.

Aussichten:

Angesichts der Wohnungsnot in vielen Großstädten ist der Rückzug des Bundes aus der Wohnungsbauförderung vielfach kritisiert worden. Um den Wegfall der Kompensationsmittel wiederum zu kompensieren, ist den Ländern ein größerer Anteil am Steueraufkommen zugesagt worden. Eine Zweckbindung für den Wohnungsbau wäre damit aber in noch weitere Ferne gerückt. Den Bund wieder für Wohnungsbau zuständig zu machen, würde allerdings eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit erfordern.

Aufgabe: Neue Gemeinnützigkeit

Im ersten Jahrzehnt des aktuellen Jahrtausends sind etliche ehemals staatliche oder werksverbundene große Wohnungsunternehmen an internationale Finanzinvestoren verkauft worden, die heute börsennotiert sind. Sie interessieren sich weniger für das Wohl ihrer Mieter als für das ihrer Anteilseigner. Schlechter Service infolge von Personaleinsparungen, steigende Mieten und zurückgefahrene Instandhaltungen waren die Folge, in letzter Zeit auch teure Modernisierungen. Um dem zu begegnen, liegt seit einigen Jahren die Forderung nach einer Wiederbelebung der 1989 abgeschafften Wohnungsgemeinnützigkeit auf dem Tisch, um wieder einen nicht renditeorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen.

Aussichten:

Linke und Grüne haben dazu schon in dieser Legislaturperiode Anträge im Bundestag eingebracht, von der SPD gibt es Lippenbekenntnisse. Eine rot-rot-grüne Koalition müsste also irgendetwas in diese Richtung unternehmen. Unter einer CDU-geführten Koalition – egal, wer die Partnerin wäre – wäre das Thema hingegen ebenso tabu wie in jeder Regierung, an der die FDP beteiligt wäre.


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